Osnabrück Schnee in Osnabrück: Warum Streusalz für Anlieger tabu ist, und wo die Stadt es einsetzt
Am Freitag soll es in Osnabrück schneien. Was das für Anlieger bedeutet, wann Streusalz erlaubt ist – und warum die Stadt selbst anders vorgeht, erklärt dieser Überblick.
Ab Freitag rechnet Osnabrück mit anhaltendem Schneefall, der voraussichtlich bis Anfang kommender Woche anhält. Für die Menschen in der Stadt heißt das auch: Die Anliegerpflichten rücken wieder in den Vordergrund. Wer an einer öffentlichen Straße wohnt, ist dafür verantwortlich, den Gehweg vor seinem Grundstück vom Schnee zu befreien – und dabei in der Regel auf Streusalz zu verzichten.
„Anliegerinnen und Anlieger sind in Osnabrück für den Winterdienst auf Gehwegen verantwortlich“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Die Wege müssten „mindestens einen Meter breit freigeräumt werden – auch an Eckgrundstücken oder entlang von Straßen ohne eigenen Bürgersteig“. Bei Glätte sollen zudem abstumpfende Mittel wie Splitt, Sand oder Blähton gestreut werden.
Streusalz dagegen ist auf Gehwegen grundsätzlich tabu. Erlaubt ist es nur in Ausnahmesituationen, etwa bei Eisregen oder auf Treppen, Rampen sowie besonders steilen Gefälle- oder Steigungsstrecken. Als Hauptgrund nennt Katrin Hofmann vom Osnabrücker Servicebetrieb den Umweltschutz: „Auf den Gehwegen stehen häufig Stadtbäume. Wenn das Salz mit dem Schmelzwasser in den Boden gelangt, kann es die Wurzeln schädigen und die Bäume gefährden.“ Für Osnabrücker gilt deshalb: Streusalz sollte nur dann zum Einsatz kommen, wenn es „wirklich spiegelglatt“ ist und abstumpfende Mittel nicht mehr ausreichen.
Für die Stadt selbst ist Streusalz dagegen ein wichtiges Einsatzmittel, wie Hofmann erklärt. Auf den Fahrbahnen kommt für die Streuung das sogenannte FS 30 zum Einsatz – eine Mischung aus 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Salzlösung. „Auf den Straßen setzt die Stadt Streusalz vor allem vorbeugend ein“, sagt Hofmann. „So soll verhindert werden, dass sich Schnee überhaupt erst auf der Fahrbahn festsetzt und liegen bleibt.“ Zum Start der Wintersaison Ende November habe die Stadt rund 1000 Tonnen Streusalz eingelagert. „Etwas mehr als die Hälfte davon haben wir inzwischen schon ausgebracht. Und die Nachbestellungen laufen kontinuierlich“, so Hofmann.
Verstöße von Anliegern gegen das Streusalz-Verbot auf Gehwegen wurden bislang kaum registriert. „Es wurden keine oder maximal ganz wenige Verstöße festgestellt und dokumentiert“, berichtet Hofmann. Gleichzeitig erwähnt sie mögliche Konsequenzen, wenn Gehwege nicht ordnungsgemäß geräumt oder gestreut werden: „Im Schadensfall kann das zivilrechtliche Folgen haben.“
Grundsätzlich zeigt sich Hofmann jedoch zuversichtlich, dass die meisten Anlieger verantwortungsvoll handeln. „Am Ende wollen wir alle gut und sicher durch den Winter kommen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortung der Anlieger, im Interesse aller ihrer Pflicht nachzukommen.“