Bußgelder Ärger um glatte Gehwege – Regeln, Kontrollen und Geld
Bei Schnee und Eis müssen die Gehwege trotzdem sicher sein. Darum müssen sich – je nach Regelwerk – oft Privatleute kümmern. Das klappt nicht immer und dann droht Ärger.
Leer/Jemgum - Es ist stellenweise glatt in der Region. Uns haben Leser gefragt: Was passiert, wenn jemand seinen Gehweg nicht räumt? Wir haben zusammengefasst, was gilt und welchen Ärger es derzeit rund um das Thema in der Region gibt.
Kommune oder Privatleute: Wer muss was räumen?
Ganz allgemein ist es so: „In den Ortschaften ist auf allen Straßen die Gemeinde oder Stadt zuständig. Schnee zu räumen oder bei Glätte zu streuen beziehungsweise abzustumpfen gehört zur sogenannten Reinigungspflicht“, schreibt die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Gemeinden oder Städte übertragen diese Aufgabe per Satzung teils auf die Anlieger. Die Straßenreinigungssatzungen findet man in der Regel im Internet.
Meist sind die Anlieger laut der Satzung für die Gehwege zuständig – so ist es auch in Leer: Eigentümer der anliegenden Grundstücke sind gefragt, sie müssen Gehwege, Radwege, Gossen, verkehrsberuhigte Bereiche jeweils bis zur Straßenmitte und einen Streifen in der Fußgängerzone räumen. „Vermieterinnen und Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mietende müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde“, schreibt der Deutsche Mieterbund.
Gehwege komplett vereist: Gibt es denn Kontrollen?
Ja. „Die Stadt überwacht die Einhaltung der Räum- und Reinigungspflichten regelmäßig“, erklärt Karen Radtke, Sprecherin der Stadt Leer. „Kontrollen erfolgen sowohl stichprobenartig als auch anlassbezogen, insbesondere bei entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung.“ Aktuell gehen vermehrt Anrufe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern zu nicht geräumten Bereichen ein, denen durch das Ordnungsamt nachgegangen wird.
Nicht nur in der Stadt Leer gibt es Telefonanrufe wegen glatter Gehwege. Auch der Bürgermeister von Jemgum, Hans-Peter Heikens, berichtet von diversen Telefonaten und Gesprächen in den vergangenen Tagen. Allerdings gingen diese in eine andere Richtung, wie er erläutert: „Leider mussten wir in den vergangenen zwei Tagen diverse Male erfahren, dass die Menschen nach ‚Gemeinde‘ rufen, anstatt mal selber Schneeschieber und Besen in die Hand zu nehmen, wie es das Gesetz vorsieht. Das Gesetz ist in unserem Fall eine Satzung. Man kann davon ausgehen, dass alle Kommunen entsprechende Satzungen haben“, sagt er.
Gerade bei dieser Wetterlage müsse er noch einmal deutlich auf die allgemeine Räumpflicht hinweisen – egal, ob es einen Gehweg gibt oder einen Streifen der Straße geräumt werden müsse. „Gerade ältere Menschen, die vielleicht eben einkaufen müssen oder mal zum Nachbarn wollen, brauchen in dieser Zeit einen Bereich, in dem sie sich sicher bewegen können. Darauf sollte einfach jeder achten und deshalb die Räumpflicht einfach mal als Nachbarschaftshilfe verstehen“, appelliert der Bürgermeister.
Wenn einfach nichts passiert: Wie hoch sind die Bußgelder?
Wenn jemand seiner Pflicht nicht nachkommt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro geahndet werden kann, teilen Stadtwerke und Stadt Leer gemeinsam mit. Allerdings wird natürlich nicht immer die volle Summe fällig: „Die Höhe möglicher Bußgelder richtet sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem nach der Häufigkeit vorausgegangener Aufforderungen“, erklärt dazu beispielsweise Leers Stadtsprecherin Karen Radtke.
„Bußgelder werden eher selten erteilt, da wir im Vorfeld mit Verwarnungen und Verwarngeldern arbeiten und dies in den meisten Fällen erfolgreich funktioniert“, erläutert die Sprecherin. So wurden am Dienstag, 6. Januar 2026, beispielsweise entsprechende Zettel in Briefkästen geworfen – „sollte weiterhin nicht geräumt werden, verschickt das Ordnungsamt einen Bescheid mit einem Verwarngeld von 50 Euro, sollte danach noch immer nichts passieren, wird ein Bußgeld fällig.“
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