Neonazis  Gericht kippt Verbot der deutschen Hammerskins

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 19.12.2025 18:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nach zwei Jahren das Verbot der deutschen Hammerskin-Chapter gekippt. DPA-Foto: Jan Woitas
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat nach zwei Jahren das Verbot der deutschen Hammerskin-Chapter gekippt. DPA-Foto: Jan Woitas
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Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot der rechtsextremen „Hammerskins Deutschland“ aufgehoben. Warum ist das Verbot gescheitert?

Emden/Leipzig - Sie sind bundesweit in Deutschland aktiv. Sie sind Rassisten. Sie sehen sich als Neonazi-Elite. Ihr Credo sind die „14 words“ des amerikanischen Neonazis David Lane. Übersetzt: „Wir müssen die Existenz unseres Volkes und die Zukunft der weißen Kinder sichern“. Sie sind gewaltbereit. Und jetzt sind sie in Deutschland wieder erlaubt. Die Rede ist von sogenannten Hammerskins.

2023 hatte das damals von Nancy Faeser (SPD) geführte Bundesinnenministerium die Hammerskins als Vereinigung verboten. Am Freitag, 19. Dezember 2025, hat das Bundesverwaltungsgericht das Verbot der „Hammerskins Deutschland“ und der regionalen Chapter aufgehoben. Das Gericht in Leipzig gab damit den Klagen mehrerer Mitglieder und regionaler Untergruppen gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums statt. Die Bundesrichter konnten laut Urteilsbegründung nicht erkennen, dass tatsächlich eine bundesweite „Hammerskins“-Dachorganisation existiert hat, die hätte verboten werden können. Der Verbotsbescheid sei rechtswidrig.

Hammerskins sind auch schon in Ostfriesland aufgetaucht

Die Hammerskins, die sich als „Bruderschaft“ verstehen, wurden in den USA gegründet. Seit Anfang der 1990er Jahre gründeten sich in Deutschland nach und nach regionale Chapter. Zum Zeitpunkt des Verbots hatten die „Hammerskins“ in Deutschland laut Verfassungsschutz rund 130 Mitglieder. Einer davon lebt seit einigen Jahren in Emden. Für ein rechtes Konzert in der Krummhörn holte dieser sich Unterstützung von seinen Brüdern. Unter anderem als Sicherheitsdienst fungierten bei dem Krummhörner Konzert 2023, kurz vor dem Verbot, mehrere, teils einflussreiche Hammerskins. Mindestens ein Teilnehmer war auch Ziel der deutschlandweiten Razzien, die auf das Verbot folgten.

Warum wurde das Verbot gekippt?

Dass das Verbot keinen Bestand hat, liegt an einem Kernpunkt der Verbotsbegründung. „Entgegen der Auffassung der Beklagten [des Bundesinnenministeriums; Anm. d. Red.] lässt sich die Existenz einer den regionalen Chaptern übergeordneten bundesweiten Vereinigung ‚Hammerskins Deutschland‘ nicht feststellen“, so das Gericht. Ohne diese übergeordnete Vereinigung sehen die Bundesrichter „deutliche Hinweise für eine weitgehende Autonomie der Chapter“. Das bedeutet, dass jedes Chapter einzeln überprüft und verboten werden muss. Da die Chapter aber als Teilorganisationen einer laut Gericht nicht existenten Dachorganisation verboten wurden, sind die Chapterverbote rechtswidrig.

Was sagt das Verbot über die Verfassungsfeindlichkeit und Gefährlichkeit der Hammerskins aus?

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich explizit nicht damit beschäftigt, ob die Hammerskins verfassungsfeindlich sind oder nicht. „Auf das Vorliegen von Verbotsgründen kam es überhaupt nicht an“, zitiert die Deutsche Presseagentur (DPA) den Vorsitzenden Richter Ingo Kraft aus der Urteilsbegründung. „Insofern dürfte die Wirkung dieser Entscheidung auf andere Vereinsverbote oder gar ein mögliches AfD-Verbotsverfahren begrenzt sein“, so die DPA.

Laut Vereinsgesetz kann das Bundesinnenministerium nur überregional tätige Vereine verbieten. Bleibt der Wirkungskreis einer Gruppierung auf ein Bundesland beschränkt, sind die Länder für etwaige Verbote zuständig.

Regionale Ableger vernetzen sich regelmäßig

Die Kläger hatten vehement bestritten, dass es eine nationale Ebene und einen bundesweiten Anführer gegeben habe. Die regionalen Chapter seien autonom gewesen. Zwar sei viermal pro Jahr eine Zusammenkunft namens „National Officers Meeting“ veranstaltet worden. Dort seien aber keine Beschlüsse gefasst worden, denen die Regionalgruppen unterlagen. Szenekenner sehen hingegen in den „Officers Meetings“ Strategietreffen.

Mit dem „Hammerskins“-Verbot ist nun zum zweiten Mal eine Verbotsverfügung kassiert worden, die Faeser erlassen hatte. Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ gekippt.

Länderverbote möglich

Die regionalen Chapter der „Hammerskins“ können nun vorerst weitermachen. Dass das für immer so bleibt, ist nicht ausgemacht. „In Fallgestaltungen der vorliegenden Art bleibt es den jeweils zuständigen Behörden des Bundes und der Länder allerdings unbenommen, einzelne Chapter zu verbieten, wenn für diese Verbotsgründe festgestellt werden können“, so das Bundesverwaltungsgericht.

Mit Material der DPA.

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