Kritik an AfD Polizei Oldenburg legt nach Urteil Berufung ein
Nach dem Urteil zu Äußerungen des Ex-Polizeipräsidenten über die AfD legt die Polizeidirektion Oldenburg Berufung ein. Nun ist das Oberverwaltungsgericht gefragt.
Oldenburg - Der ehemalige Polizeipräsident Oldenburgs, Johann Kühme, äußerte sich in einem Interview kritisch gegenüber der AfD. Die zog vor das Verwaltungsgericht Oldenburg und bekam Recht: Viele Äußerungen Kühmes seien rechtswidrig gewesen. Ein Urteil, das die Polizeidirektion Oldenburg so nicht stehenlassen möchte. Knapp einen Monat nach Urteilsverkündung geht die Direktion in Berufung.
Zur Begründung wird Kühmes Nachfolger, Andreas Sagehorn, wie folgt zitiert: „Aus der schriftlichen Urteilungsbegründung ergibt sich, dass eine Vielzahl der von meinem Vorgänger Johann Kühme in diesem Interview getätigten Aussagen zulässig gewesen sind.“
Berechtigte Kritik oder verletztes Neutralitätsgebot?
Für die Polizeidirektion beinhalte das schriftliche Urteil zwei Kernbotschaften: Die Polizei sei als sichtbarer Repräsentant des Staates verpflichtet und berechtigt, „sich öffentlich zu den Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung zu äußern“. Und: „Die Polizei darf dies auch dann tun, wenn es eine politische Partei wie in diesem Fall die AfD betrifft. Die Kritik muss dabei in einem sachlich begründeten Zusammenhang stehen und dem Neutralitätsgebot entsprechen.“
Kühme hatte in einem Interview mit der „Nordwest-Zeitung“ im August 2023 gesagt, die AfD verdrehe Wahrheiten und verbreite Lügen, um Unsicherheiten und Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Weiter hatte er gesagt: „Die AfD manipuliert das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen.“ Dagegen hatte der AfD-Landesverband Niedersachsen geklagt. Er sah in Kühmes Worten eine Verletzung des Neutralitätsgebots der Polizei. Das Oldenburger Verwaltungsgericht stellte in seinem Urteil fest, dass Kühme mit einzelnen Äußerungen zu weit gegangen sei.
Oberverwaltungsgericht Lüneburg muss sich mit Berufung beschäftigen
Diese Beurteilung will die Polizeidirektion Oldenburg so nicht hinnehmen. Man müsse die Äußerungen im Gesamtkontext sehen, darauf weise auch das Verwaltungsgericht im Urteil hin. Sagehorn: „Wir kommen insgesamt zu dem Schluss, dass auch die in erster Instanz beanstandeten Aussagen zulässig gewesen sind sowie die im Urteil vom Land geforderte Bekanntmachung ihrer Rechtswidrigkeit unzulässig ist. Wir haben daher den Antrag auf Zulassung einer Berufung gegen das Urteil gestellt.“ Darüber muss nun das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entscheiden.
Zum Hintergrund: Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied, dass ein Polizeipräsident grundsätzlich berechtigt sei, sich öffentlich zu Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu äußern. Allerdings seien ihm dabei durch das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot Grenzen gesetzt. Das Gericht stellte fest, dass Kühme mit mehreren seiner Aussagen diese Grenze überschritten habe. Mehrere Sätze wurden als rechtswidrig eingestuft, darunter die besonders scharfen Formulierungen. Andere Aussagen, etwa die Einschätzung, dass die AfD ein Treiber rechter und menschenfeindlicher Ideologien sei, wurden hingegen als zulässig bewertet.
Die AfD bewertete das Urteil als Erfolg für die Neutralitätspflicht von Beamten. Die Polizeidirektion Oldenburg hingegen sieht sich durch das Urteil in Teilen bestätigt, da nicht alle Aussagen Kühmes beanstandet wurden.
Mit Material der DPA: