Delmenhorst  Böllern an Silvester: Das sind die Regeln in Delmenhorst zum Zünden von Feuerwerk

Melanie Machedanz
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Von Melanie Machedanz
| 11.12.2025 20:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Feuerwerk gehört für viele an Silvester dazu – dabei gibt es in Delmenhorst ein paar Regeln. Foto: imago images / photo2000
Feuerwerk gehört für viele an Silvester dazu – dabei gibt es in Delmenhorst ein paar Regeln. Foto: imago images / photo2000
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Das niedersächsische Innenministerium plant kein landesweites Böllerverbot an Silvester. Stattdessen sollen die Kommunen selbst entscheiden. Was zum Jahreswechsel 2025/2026 in Delmenhorst gilt.

Das Innenministerium des Landes Niedersachsen, lässt die Städte und Kommunen selbst entscheiden, wie sie zum Böllern an Silvester stehen. Flächendeckende Einschränkungen sind nicht geplant, ein landesweites Verbot kein Thema. Die Kommunen selbst hätten alle Möglichkeit, ein Böllerverbot auszusprechen, heißt es – was einige tun. Was zum Jahreswechsel 2025/2026 in Delmenhorst nun gilt.

„Ein komplettes Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken ist weder im Bereich der Stadt Delmenhorst noch in anderen Städten rechtlich zulässig“, teilt die Stadtverwaltung auf Anfrage dieser Redaktion mit. Das sei höchstrichterlich bestätigt. Und auch sonst gebe es in der Stadt keine Änderungen zu den Vorjahren.

Das bedeutet, dass die bundesrechtliche Vorschrift gilt. Diese besagt, dass es nicht in der Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Krankenhäusern gezündet werden darf. Zu besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Tankstellen, Reetdachhäusern oder Zeltbauten muss ein Abstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden.

Die Erste Sprengverordnung sowie das Sprengstoffgesetz schreiben außerdem vor, dass es grundsätzlich allen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erlaubt ist, handelsübliche Silvesterfeuerwerke abzubrennen. Dies gilt für Feuerwerke der Kategorie F1 und F2 mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der EU ansässigen „benannten Stelle“, so die Stadtverwaltung Delmenhorst.

Erlaubt ist das Abbrennen vom 31. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026.

Während es in Delmenhorst darüber hinaus keine Einschränkungen und Vorgaben gibt, richten andere Städte in Niedersachsen an Silvester Böllerverbotszonen ein – mancherorts droht bei Missachtung ein Bußgeld von mehreren Tausend Euro. Das betrifft beispielsweise Oldenburg, Hannover und Braunschweig. Auch in Bremen gilt in einigen Bereichen ein Böller- und Raketenverbot.

So darf im Umfeld von 150 Metern rund um das Bremer Rathaus kein Feuerwerk gezündet werden, da das Gebäude ein Unesco-Welterbe ist. Diese Regelung gilt auch für das Schnoorviertel. Zudem darf am dem Hauptbahnhof und an der Schlachte kein Feuerwerk gezündet werden. Die Regelung für den Bereich der Uferpromenade an der Weser gilt auf Grundlage einer bremischen Polizeiverordnung, da es dort in früheren Jahren viele gefährliche Situationen durch Feuerwerk und große Menschenansammlungen gegeben habe. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

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