Emder vor Gericht  Mit Tempo 170 im Nebel die Polizei überholt

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 03.12.2025 19:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Der Angeklagte soll bei Dunkelheit und dichtem Nebel mit mindestens 170 Sachen über die B 72 in Südbrookmerland gerast sein. Symbolfoto: Pixabay
Der Angeklagte soll bei Dunkelheit und dichtem Nebel mit mindestens 170 Sachen über die B 72 in Südbrookmerland gerast sein. Symbolfoto: Pixabay
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Bei Dunkelheit und dichtem Nebel soll ein Audi-Fahrer aus Emden auf der B 72 in Südbrookmerland mit überhöhter Geschwindigkeit eine Zivilstreife überholt haben. Nun stand er vor Gericht.

Emden/Südbrookmerland - Eine Zivilstreife der Polizei wird bei dichtem Nebel und Dunkelheit auf der Landstraße trotz Überholverbot von einem Audi mit mindestens Tempo 170 überholt – und schafft es erst an der nächsten roten Ampel, den Fahrer zu stoppen. Diese Szenen spielten sich in der Nacht zum 17. Januar 2025 auf der Norder Straße (B 72) in Südbrookmerland ab.

Am Steuer des Audi A4 saß nach Erkenntnissen der Polizei ein damals 20-jähriger Emder. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens musste sich der mittlerweile 21-Jährige am Mittwoch, 3. Dezember 2025, vor dem Jugendschöffengericht in Emden verantworten. Er habe sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, heißt es in der Anklageschrift.

Polizistin aus Aurich belastet Angeklagten mit Zeugenaussage schwer

Der Mann schwieg zu den Vorwürfen. Nach Angaben der Jugendgerichtshilfe kommt der 21-Jährige aus einer harmonischen Familie und wohnt noch bei seinen Eltern. Er ist arbeitslos und hofft auf einen Job in der Gastronomie.

Eine Polizeibeamtin aus Aurich, die in jener Nacht im Polizeiauto gesessen hatte, belastete den Angeklagten mit ihrer Zeugenaussage schwer. Sie und ihr Kollege hätten auf der Straße in Richtung Norden „überhaupt nicht weit sehen können“, sagte die Polizistin. „Es war unfassbar neblig.“ Plötzlich habe sich von hinten ein Fahrzeug mit sehr hoher Geschwindigkeit genähert und sie überholt – trotz durchgezogener Linie.

Polizeibulli konnte den Audi nicht einholen

Erlaubt ist auf der Bundesstraße zwischen Südbrookmerland und Norden Tempo 100, teilweise nur 70. „Wir wollten auf das Fahrzeug aufschließen“, sagte die Zeugin. Das sei nicht gelungen, da der Polizeibulli nicht mehr als 170 Kilometer pro Stunde schaffe. An der nächsten roten Ampel hätten sie den Audi eingeholt. „Wir haben die Bremslichter gesehen.“ Dort habe man den Fahrer gestoppt und sich die Papiere zeigen lassen.

Im Gerichtssaal konnte die Zeugin den Angeklagten von Angesicht zu Angesicht nicht zweifelsfrei identifizieren. An seiner Identität bestand aber aus Sicht der Staatsanwaltschaft und des Gerichts kein Zweifel, da die Polizei in jener Nacht seine Personalien aufgenommen und ins System eingegeben hatte.

Verteidiger sieht Schuld des Angeklagten nicht erwiesen

Verteidiger Heiko Benjamins säte Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Die Polizei habe kein standardisiertes Messverfahren angewandt, um seine Geschwindigkeit zu überprüfen, sondern nur den Tacho ihres eigenen Fahrzeugs abgelesen. „War der Tacho überhaupt geeicht?“, fragte Benjamins. Objektiv verwertbare Zahlen lägen nicht vor.

Es sei nicht mit der nötigen Sicherheit nachgewiesen worden, dass sich der Angeklagte grob rücksichtslos und verkehrswidrig verhalten habe, befand der Rechtsanwalt. „Selbst wenn mein Mandant so schnell gefahren sein sollte, heißt das nicht, dass es ein Rennen im Sinne des Strafgesetzbuches war.“ Es gelte der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.

Wegen Körperverletzung und Erpressung vorbestraft

Das Jugendschöffengericht hegte keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Es verurteilte den 21-Jährigen, der unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung vorbestraft ist, zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zur Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs. Auf seinen Führerschein, der ihm auf richterlichen Beschluss hin bereits abgenommen worden ist, muss er weiterhin verzichten. Frühestens nach Ablauf von zwölf Monaten kann er erneut die Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Die Vorsitzende Richterin Iris Schmagt erklärte in der Urteilsbegründung, dass der Angeklagte vermutlich sogar deutlich schneller als 170 Kilometer pro Stunde gefahren sei, und das über mehrere Kilometer. Zu seinen Gunsten gehe man jedoch von 170 aus.

Richterin: „Sie sind da einfach entlanggejagt“

Das Gericht stütze seine Überzeugung auf Protokolle und Aussagen der Polizeibeamten, so die Richterin. In der Rechtsprechung seien sogar Schätzungen von Polizeibeamten als Beweismittel anerkannt, betonte Schmagt. Der Blick auf den Tacho, wie im vorliegenden Fall, sei genauer. Auch wenn das Auto technisch noch deutlich schneller fahren könnte, habe der Angeklagte die in dieser Situation – dichter Nebel und Dunkelheit – für ihn höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht. Insofern sei der Tatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erfüllt.

Der Angeklagte habe „eine ganz massive Gefährdung“ anderer Menschen in Kauf genommen, sagte Schmagt. „Es war Ihnen egal, dass es neblig und dunkel war. Sie sind da einfach entlanggejagt.“ Wenn aus einer Seitenstraße ein anderes Auto gekommen wäre oder ein Reh über die Straße gelaufen wäre, hätte er nicht adäquat reagieren können. Der Verkehrserziehungskurs diene dazu, dem Angeklagten solche Gefahren vor Augen zu führen, erklärte die Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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