Solmecke in Leer Rechtsbruch durch KI – kann mir das passieren?
Wie schnell können Nutzer von Künstlicher Intelligenz in rechtliche Schwierigkeiten kommen? Rechtsanwalt Christian Solmecke war vor Kurzem in Leer und weiß hierauf die Antwort.
Leer - „Die Künstliche Intelligenz wurde mit einem Mal auf die Menschheit losgelassen“, sagt Christian Solmecke. Er ist Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS Legal – und betreibt außerdem einen Youtube-Kanal mit mehr als einer Million Abonnenten. Im Postleitzahlengebiet 26 hat seine Kanzlei rund 1500 Mandanten. Am Donnerstag, 20. November 2025, war er im Leeraner Sparkassen-Forum zu Gast. In einem Vortrag machte er auf die Gefahren und die rechtlichen Aspekte in puncto Künstlicher Intelligenz (KI) aufmerksam. Diese Redaktion konnte noch einmal mit dem Rechtsanwalt sprechen. Wie einfach ist es für Einzelne, in rechtliche Schwierigkeiten durch die KI zu kommen? Und was passiert, wenn mein Gesicht für Videos oder Bilder benutzt wird?
KI erstellt neues Bild – wem gehört es?
Aktuell gibt es eine Vielzahl von KI-Programmen. Einige von ihnen wie ChatGPT kann man frei herunterladen, andere sind bereits in den Suchmaschinen wie Google integriert. „Das sind die generativen KIs“, sagt Christian Solmecke. Diese Programme können also eigenständig neue Inhalte kreieren – egal ob Text, Bild oder Video. „Sie halluziniert“, so nennt es der Rechtsanwalt. Das tut sie auch bei ganz simplen Suchanfragen: Was hilft gegen Schnupfen? Die Antwort wird immer neu generiert – ist also ähnlich, aber nie ganz gleich.
Wenn ein Nutzer ein Bild erstellen lässt, ist das urheberrechtlich schwierig, so Solmecke. Ein Foto mit einer Mischung aus Mickey Maus und Batman? Das Urheberrecht liegt in diesem Fall eigentlich bei Disney oder dem Comicverlag DC Comics. Die rechtliche Lage sei noch nicht abschließend geklärt. Private Nutzer müssten sich allerdings aktuell kaum Sorgen machen. „Die Rechtsstreitigkeiten führen die größten Anbieter“, sagt der Rechtsanwalt. Damit – wie in dem Beispiel erwähnt – die KI überhaupt eine Vorstellung von Mickey Maus hat, muss sie vorher mit einem Bild von dem Disney-Charakter trainiert worden sein. Dann kann sie daraus wieder neue Inhalte erzeugen. Folglich keine Urheberrechtsverletzung, sondern eine neue Kreation – so zumindest die Argumentation der KI-Anbieter vor Gericht laut Solmecke. Die Nutzer können im privaten Gebrauch rechtlich nicht viel falsch machen.
Was mache ich, wenn ein KI-Video von mir kursiert?
Die Künstliche Intelligenz muss, um zu funktionieren, mit Daten gefüttert werden. „Alles, was man im Internet findet, kann zum Training von KI genutzt werden“, sagt Christian Solmecke und ergänzt: „Außer der Urheber widerspricht.“ Das gilt auch für die eigene Internetseite. Wer das also in Zukunft nicht möchte, der sollte in die Nutzungsbedingungen der Webseite schreiben, dass er dem KI-Training widerspricht, rät Solmecke.
Aber was mache ich, wenn mein Gesicht oder meine Stimme ohne mein Einverständnis in einem KI-Video landen? „Da gibt es schon einige Urteile. Das eigene Gesicht und die Stimme unterliegen dem Persönlichkeitsrechtsschutz“, sagt Christian Solmecke. Da sei es auch vollkommen egal, dass es kein Eins-zu-eins-Abbild ist, sondern von KI erstellt wurde. „Da sind sich die Gerichte einig. Kein Normalbürger muss hinnehmen, dass von ihm Fakefotos entstehen“, so der Kölner. Allerdings: Auch wenn es rechtlich eine „eindeutige Geschichte“ sei, gebe es Probleme bei der Suche nach dem Täter. Besonders beschäftigten Solmeckes Kanzlei „Deepfakes“ aus Rache. Das sind Nacktbilder oder ganze Pornos von einer Person, die durch KI erstellt wurden, und anschließend auf Pornoseiten oder in den sozialen Medien verbreitet werden. Meist habe ein Ex-Partner etwas damit zu tun. Das nachzuweisen, gestalte sich im Internet nicht gerade einfach, muss der Rechtsanwalt zugeben. Mehr Infos zu Deepfakes gibt es auch auf der Seite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
KI im Beruf – was sollte ich beachten?
KI auf der Arbeit, geht das einfach so? „Da würde ich mal einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Das ist nämlich nicht ohne Weiteres erlaubt“, sagt Christian Solmecke. Arbeitnehmer, die etwa ihr privates ChatGPT-Konto bei der Arbeit nutzen und womöglich Firmeninternas dort eingeben, könnten hier in rechtliche Schwierigkeiten kommen.
Apropos Eingeben: Alles, was bei einem KI-Tool eingegeben wird, könnte auch für Dritte einsehbar sein, warnt Christian Solmecke. Insofern sollten Nutzer immer vorsichtig sein, wenn sie Daten von anderen Menschen ohne deren Erlaubnis in die KI geben.
Die Künstliche Intelligenz steckt noch in den Kinderschuhen. „Juristisch tappen wir auch noch im Dunkeln“, sagt Christian Solmecke. Fakt ist: Zwei Drittel der Deutschen nutzt bereits KI. Das ist das Ergebnis einer Umfrage vom Digitalverband Bitkom aus dem Mai. Eine aktuelle Studie der Europäischen Rundfunkunion (EBU) zeigt außerdem: ChatGPT, Gemini und andere Chatbots erfinden bis zu 40 Prozent ihrer Antworten und stellen sie als Fakten dar, berichtete etwa die Tagesschau. Die EBU empfiehlt klare Regeln im Umgang mit Chatbots: niemals blind vertrauen. Wichtige Informationen immer gegenchecken. Bei Nachrichten und Fakten auf etablierte Medien setzen, nicht auf KI.