Rabattaktion Wie viel bringt die Black Week in Aurich wirklich?
Die Black Week bringt Rabatte und Weihnachtsgeschäft zusammen. Auch in Aurich überbieten sich die Händler gegenseitig mit Rabatten. Was sie über die Aktion denken und worauf Kunden achten sollten.
Aurich - „Black Week“, „Black Friday“, „Große Rabattaktion“ – in der Auricher Innenstadt wimmelt es in dieser Woche nur so vor Schildern mit attraktiven Versprechen in Form von Rabatten und besonderen Verkaufsaktionen. Doch die Meinungen der Händler gehen auseinander. Wie viel bringt ihnen die Black Week eigentlich wirklich?
Dazu muss man wissen: Der „Black Friday“ (deutsch: schwarzer Freitag) und die vorausgehende „Black Week („schwarze Woche“) sind us-amerikanische Erfindungen. Der „schwarze Freitag“ ist der Freitag nach Thanksgiving, dem amerikanischen Erntedankfest. Der „schwarze Freitag“ läutet in den Vereinigten Staaten die Weihnachtseinkaufsaison ein und lockt mit besonderen Rabatten. Gerade Internethändler wie Amazon haben aus dem Freitag dann in den vergangenen Jahren eine ganze Woche gemacht.
Auricher Händler sind sich uneinig
„Das kommende Adventswochenende und die Black Week fließen bei uns zusammen“, sagt Verena Grüneweg. Sie leitet die Hugendubel-Filiale in der Fußgängerzone. „Wir haben sowieso jetzt gerade den vermehrten Verkauf, dadurch dass wir auf den ersten Advent zugehen. Es ist also schwer abzuschätzen, ob es wirklich so viel bringt.“ Dass es bei Hugendubel Black-Week-Rabatte gibt, wird nicht von Grüneweg entschieden. Die Anweisung dazu kommt aus München, wo Hugendubel zu Hause ist. Doch auch wenn der große Ansturm durch die Rabatte ausbleibt, sieht Grüneweg in der Aktion eine Unterstützung für den Handel. „Es ist eine gute Möglichkeit für den Handel als auch für die Kunden, finde ich“, so Grüneweg. „Wir wollen ja alle in dieser Zeit ein bisschen sparen. Einige müssen es ja auch. Das wird schon gut angenommen.“
Im Auricher Schreibwarengeschäft Abegg sieht Geschäftsführerin Alexandra Schneemilch den Trend der Black Week etwas anders. „Wir sind nicht der Laden, bei dem die Kunden diese Aktion erwarten“, sagt sie. „Ich kann nicht behaupten, dass die Kunden gezielt danach fragen, ob es bei uns auch Rabatte gibt.“ Dass das Black-Week-Schild auch hier vor der Tür steht, ist laut Schneemilch eine Antwort auf einen wachsenden Trend. Eine große Auswirkung auf den Verkauf hat sie bis jetzt nicht bemerkt. Generell sieht sie den Trend eher kritisch. „Für den Handel ist das nicht so schön, finde ich“, so Schneemilch. „In der Zeit, in der die Kunden Weihnachtsgeschenke kaufen, ist das eher kontraproduktiv“, sagt sie. Der vermehrte Verkauf durch das Weihnachtsgeschäft werde durch die Rabatte wieder gemindert. „Aber wir möchten gleichzeitig den Kunden natürlich das Gefühl geben, dass wir uns was für sie überlegen.“ Bei Abegg gibt es in der Black Week jeden Tag auf einen anderen Bereich 15 Prozent Rabatt. „Aber ich kann nicht sagen, dass die Kunden deshalb häufiger zu uns kommen“, so Schneemilch.
Verbraucherzentrale warnt vor Täuschung und Manipulation
Während gerade regelmäßige Kunden im Einzelhandel ihre Geschäfte und das Sortiment kennen, ist bei Online-Shops während der Black Week mitunter Vorsicht geboten. Die niedersächsische Verbraucherzentrale warnt in der Black Week generell vor Rabatten, die blenden können. Kunden kaufen in dieser Woche oft Dinge, die sie gar nicht brauchen, so Tiana Schönbohm, Leiterin für Recht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale. Man solle Anschaffungen bewusst planen und Rabatte nur bei Produkten nutzen, die man ohnehin kaufen wollte. „Egal, wie ansprechend eine Werbung gestaltet ist und wie hoch ein Rabatt ausfällt: Wer nichts kauft, spart am meisten“, so Schönbohm.
Gerade im Onlinehandel komme hinzu, dass gerne mit sogenannten „Dark Patterns“ gearbeitet werde. Also „dunklen Mustern“, die das Kaufverhalten beeinflussen: „Sich leerende Sanduhren, rückwärts tickende Uhren und angeblich kleiner werdende Lagerbestände sind typische Beispiele und aus unserer Sicht sehr problematisch“, so Schönbohm. Wer nach einem Kauf in der Black Week unzufrieden ist, könne und solle genau wie sonst auch von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Außerdem rät Schönbohm dazu, Preise zu vergleichen und Werbeversprechen kritisch zu hinterfragen. Gut zu wissen: Die Werbung mit Rabatten muss sich auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen, der bei dem werbenden Händler angeboten wurde. Einfach eine unverbindliche Preisempfehlung als Streichpreis zu nutzen, um Rabatte zu bewerben, ist also nicht ohne Weiteres zulässig.