Hamburg Befangenheit im Block-Prozess? Warum der Prozess gegen den Kindsvater im Fokus steht
Die Unternehmerin Christina Block ist wegen des Verdachts der Kindesentführung angeklagt. Ihr Vater hält die Richterin für befangen und erweitert nun seine Beschwerde. Es geht um den Vater der Kinder, gegen den ebenfalls ein Verfahren läuft.
Der Mammut-Prozess gegen Unternehmerin Christina Block und weitere Angeklagte wegen der mutmaßlichen Entführung ihrer Kinder aus Dänemark wird immer komplizierter. Nachdem die Hamburger Unternehmer-Legende Eugen Block, Gründer der gleichnamigen Restaurantkette und Vater der Angeklagten, bereits Anfang des Monats eine Beschwerde gegen die Richterin eingereicht hatte, weitet er nun seine Vorwürfe aus: Die Richterin im Fall seiner Tochter sei befangen und könnte die Verhandlung nicht objektiv führen. Warum jetzt der Vater der Kinder in den Fokus rückt.
Neben Christina Block ist auch der Vater der Kinder, Stephan Hensel, Beschuldigter in einem Strafverfahren – die Anklage werde jedoch laut Eugen Blocks Rechtsanwalt Gerhard Strate seit eineinhalb Jahren nicht wirklich bearbeitet. Während der Prozess gegen die Tochter seines Mandanten am 22. Juli vergangenen Jahres vorläufig der Großen Strafkammer 32 zugewiesen wurde, sei die Anklageschrift gegen den Vater der Kinder aus dem Juni 2023.
Die Anklage gegen Christina Block wurde erst am 17. April 2025 eingereicht und somit fast zwei Jahre später, als gegen den Vater der Kinder. Wieso also verhandelt das Gericht den Prozess um Christina Block zuerst? „Seit anderthalb Jahren lässt die Große Strafkammer 32 die Anklage gegen Stephan Hensel so gut wie unbearbeitet“, so Rechtsanwalt Strate.
Und das, obwohl der in der Anklage geschilderte Sachverhalt „absolut überschaubar“ sei. Und weiter: „Es ist nicht akzeptabel, dass die Große Strafkammer die Entscheidungen zur Übernahme und zur Zulassung der Anklage noch nicht getroffen hat.“
Dass der Prozess gegen den Vater der Block-Kinder bisher nicht in Bewegung kommt, könnte laut Rechtsanwalt Strate mit sich gebracht haben, dass die Richter der Strafkammer Stephan Hensel als Nebenkläger zugelassen haben, ohne den möglichen Interessenskonflikt wahrgenommen zu haben.
Das Problem, so Strate: Sowohl Christina Block als auch Stephan Hensel werden der Entziehung Minderjähriger, im Volksmund auch Kindesentführung genannt, beschuldigt. Auch Hensel soll seine Kinder illegal zu sich geholt haben.
Beide Vorwürfe betreffen dieselben Kinder. Beide Taten betreffen auch dieselben Elternteile, und zwar jeweils mal als Täter und mal als Verletzte. Und sie betreffen – jedenfalls für die Spanne zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 5. Januar 2024 – denselben Zeitraum.
Dass die beiden Elternteile hinsichtlich derselben Kinder dasselbe Delikt in einem ähnlichen Zeitrahmen begangen haben sollen, „macht beide in gleicher Weise ungeeignet für eine Verfahrensbeteiligung als Nebenkläger“, erklärt Strate.
Laut dem Rechtsanwalt hätte „Stephan Hensel in dem Verfahren gegen seine frühere Ehefrau nicht als Nebenkläger zugelassen werden dürfen“. Dies liege zwar auf der Hand – gelange aber laut Strate „nicht in das Bewusstsein der beteiligten Juristen, weil die Vorsitzende Richterin Hildebrandt das Verfahren gegen Hensel auf unabsehbare Zeit zum Stillstand gebracht hat.“
Im Zentrum der Beschwerde steht ein im „Hamburger Abendblatt“ vom 20. September 2025 veröffentlichter Artikel über die Vorsitzende Richterin. Der Bericht enthielt im Innenteil ein Zitat einer langjährigen Weggefährtin, der ebenfalls am Landgericht Hamburg tätigen Vorsitzenden Richterin Jessica Koerner.
Koerner wurde in dem Artikel unter anderem mit der Aussage zitiert, Isabel Hildebrandt sei eine „absolute Vollblut-Richterin, die uns hier in Hamburg wirklich guttut“, und es sei die Rede von Hamburg als „nächstem großen Karriereschritt“ für die Richterin.