Prozess in Oldenburg  AfD-Klage – was darf ein Polizeipräsident sagen?

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 17.11.2025 15:34 Uhr | 0 Kommentare
Stephan Bothe (links) und Peer Lilienthal von der AfD Niedersachsen im Gerichtssaal vom Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt
Stephan Bothe (links) und Peer Lilienthal von der AfD Niedersachsen im Gerichtssaal vom Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt
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Nach einem Streit um kritische Aussagen zur AfD hat das Verwaltungsgericht Oldenburg ein Urteil gefällt. Die Entscheidung betrifft das Neutralitätsgebot für Beamte.

Lesedauer des Artikels: ca. 4 Minuten
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