Prozess in Oldenburg  AfD-Klage – was darf ein Polizeipräsident sagen?

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 17.11.2025 15:34 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Stephan Bothe (links) und Peer Lilienthal von der AfD Niedersachsen im Gerichtssaal vom Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt
Stephan Bothe (links) und Peer Lilienthal von der AfD Niedersachsen im Gerichtssaal vom Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt
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Nach einem Streit um kritische Aussagen zur AfD hat das Verwaltungsgericht Oldenburg ein Urteil gefällt. Die Entscheidung betrifft das Neutralitätsgebot für Beamte.

Oldenburg - Es ist ein Urteil, das in der Zukunft häufiger eine Rolle spielen könnte. Am Montag wurde vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt, inwieweit sich ein Beamter, genauer: ein Polizeipräsident, kritisch über eine Partei, genauer: die AfD, äußern darf.

Gegenüber der Nordwest-Zeitung hatte Oldenburgs damaliger Polizeipräsident Johann Kühme im Jahr 2023 geäußert, dass die AfD seiner Meinung nach eine Gefahr für die innere Sicherheit Deutschlands sei. Die AfD Niedersachsen sah durch mehrere Äußerungen eine Grenze als überschritten an. Die Landespartei verklagte die Polizeidirektion Oldenburg. Sie sah das Mäßigungs- und Neutralitätsgebot, dem Beamte unterliegen, verletzt. Kühme hingegen hatte stets betont, er stehe zu seinen Äußerungen. Nun ist am Montag dazu ein Urteil gefallen.

Gericht sah Grenzen teilweise überschritten

Das Verwaltungsgericht Oldenburg entschied grundsätzlich zwei Dinge: Ein Polizeipräsident sei „grundsätzlich berechtigt“, sich öffentlich im Rahmen seiner Aufgaben „sowohl zur inneren Sicherheit und zur Ermittlungstätigkeit der Polizei als auch zu Angriffen auf die freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu äußern. Dabei seien ihm in seiner Funktion aber Grenzen gesetzt, vor allem durch das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Das betonte das Gericht erneut in einer Pressemitteilung nach der Urteilsverkündung.

Diese Grenze habe Kühme mit mehreren Äußerungen überschritten. Hier gab das Gericht der AfD in weiten Teilen Recht, auch wenn nicht alle von der Partei vorgebrachten Äußerungen beanstandet wurden. So äußerte sich Kühme beispielsweise dahingehend, dass die AfD die Wahrheit verdrehe und Lügen verbreite, um Ängste in der Bevölkerung zu schüren. Das ist eine Aussage, die nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes zu weit ging. Andere Äußerungen sah das Gericht hingegen noch im Rahmen dessen, was einem Polizeipräsidenten in seinem Amt zusteht. Dazu gehört etwa die Äußerung, dass die AfD ein Treiber dafür sei, rechte und menschenfeindliche Ideologien in der Mitte der Gesellschaft zu verankern.

AfD sieht Urteil als Sieg – Polizei zum Teil auch

Wichtig ist: Es ging nicht um den Wahrheitsgehalt der Äußerungen. Es ging nur darum, ob sich der damalige Polizeipräsident in seiner Rolle als Beamter zu dem Thema allgemein und auf welche Art und Weise äußern darf.

Die AfD Niedersachsen, vor Ort vertreten vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Stephan Bothe und Schatzmeister Peer Lilienthal bewertet das Urteil in einer ersten Reaktion als klaren Erfolg. „Das Urteil ist ein Sieg für die Neutralität“, so Bothe. Die Polizeidirektion Oldenburg sieht das Urteil allerdings ebenfalls nicht als komplette Niederlage an. „Als Polizeidirektion Oldenburg fühlen wir uns durch das Urteil bestätigt, soweit wir obsiegt haben“, wird Polizeipräsident Andreas Sagehorn, Kühmes Nachfolger, in einer Pressemitteilung zitiert. Man respektiere die Entscheidung, auch wenn man „die mündlich vorgetragene Begründung des Gerichts nicht in jedem Punkt nachvollziehen“ könne. „Sobald uns die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen, werden wir sie gewissenhaft prüfen und danach entscheiden, ob wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden“, so Sagehorn weiter. Die AfD wolle, so hieß es vor Ort, auf eine Berufung verzichten.

Andreas Keiser (Mitte), Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg, sitzt vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt
Andreas Keiser (Mitte), Präsident des Verwaltungsgerichts Oldenburg, sitzt vor Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal. Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelte am Montag über eine Klage des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen die Polizeidirektion Oldenburg. DPA-Foto: Sina Schuldt

Das sind die Folgen des Urteils

Die Polizei Oldenburg muss nun innerhalb eines Monats bekanntgeben, dass die von Kühme getätigten und vom Gericht entsprechend beurteilten Aussagen rechtswidrig sind. Sollte die Polizeidirektion Oldenburg Berufung einlegen, müsste sich das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg mit dem Fall befassen. Die Kosten des Verfahrens müssen von der AfD und der Polizeidirektion zu gleichen Teilen getragen werden.

Kühme selbst verfolgte den Prozess vom Zuschauerraum aus. Nach der Urteilsverkündung, die bei vielen der etwa einem Dutzend Zuschauer Raunen auslöste, äußerte sich Kühme nur knapp. Das Urteil wolle er nicht weiter kommentieren. Nur so viel: „Ich stehe weiter zu meinen Äußerungen.“

Neuer Polizeipräsident stärkt Kühme den Rücken

Etwas ausführlicher reagierte der jetzige Polizeipräsident Andreas Sagehorn. In der offiziellen Pressemitteilung nutzte er die Gelegenheit, um seinem Vorgänger in der Sache den Rücken zu stärken: „Als gewichtige Hüterin unserer Demokratie ist es geradezu die Pflicht der Polizei, darauf hinzuweisen, wenn wir eine Gefahr für unsere demokratischen Grundwerte und auch für die innere Sicherheit in diesem Land sehen“, so der amtierende Oldenburger Polizeipräsident.

Dies habe sein Vorgänger „in vielleicht ungewöhnlicher Deutlichkeit, wie vom Verwaltungsgericht angemerkt“ getan, in der Sache sei dies aber richtig und wichtig gewesen. „Als aktueller Präsident der Polizeidirektion Oldenburg fühle ich mich durch die Entscheidung des VG Oldenburg grundsätzlich bestätigt, mich auch zukünftig vehement für den Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung auch in der Öffentlichkeit einsetzen“, so Sagehorn.

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