Prozessbeginn  AfD klagt gegen Polizei in Oldenburg

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 17.11.2025 07:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
2023 äußerte sich der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme gegen die AfD. Jetzt wird darüber am Verwaltungsgericht in Oldenburg verhandelt. DPA-Foto: Hauke-Christian Dittrich
2023 äußerte sich der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme gegen die AfD. Jetzt wird darüber am Verwaltungsgericht in Oldenburg verhandelt. DPA-Foto: Hauke-Christian Dittrich
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Am Verwaltungsgericht Oldenburg beginnt der Prozess um Äußerungen des ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme. Die AfD sieht das Neutralitätsgebot verletzt und hat Klage eingereicht.

Oldenburg - Die AfD täusche die Bürger „bewusst und perfide mit ihrem Lügenkonstrukt“. Sie werde daher „zur Gefahr für die Innere Sicherheit“. So äußerte sich der damalige Oldenburger Polizeipräsident Johann Kühme im August 2023 in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung. Für die AfD Niedersachsen sind diese Äußerungen ein Verstoß gegen das für Beamte geltende Neutralitätsgebot. Die Landespartei hatte deswegen Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg eingereicht. An diesem Montag, 17. November 2025, beginnt der Prozess.

Die mündliche Verhandlung beginnt um 10.45 Uhr. Laut Gericht geht es im Verfahren im Wesentlichen um „die Frage der Rechtmäßigkeit von Äußerungen des Präsidenten der Polizeidirektion Oldenburg“ im genannten Interview.

Einstehen für die Demokratie oder Verletzung der Neutralität?

Das Gesetz, darauf weißt die Tagesschau hin, verlange nämlich von Beamten nicht nur politische Neutralität, sondern auch „das Einstehen für demokratische Werte“. Kühme, der rund elf Jahre lang Polizeipräsident in Oldenburg war, ist seit März 2024 im Ruhestand.

Diese Zeitung ist beim Prozessauftakt vor Ort. Dieser Artikel wird im Laufe des Tages mit Eindrücken und Inhalten von der Verhandlung aktualisiert.

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