Gesundheit  Drohen in Arztpraxen längere Wartezeiten?

Petra Herterich
|
Von Petra Herterich
| 11.11.2025 11:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Auf die Arztpraxen kommt zum 1. Januar 2026 eine technische Umstellung zu. Das sorgt für Probleme. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn
Auf die Arztpraxen kommt zum 1. Januar 2026 eine technische Umstellung zu. Das sorgt für Probleme. Foto: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-tmn
Artikel teilen:

Zum Jahreswechsel kommt bundesweit auf die Praxen eine technische Umstellung zu. Was das für die Patienten in Ostfriesland bedeutet.

Leer/Berlin - Die elektronische Patientenakte (ePA) sorgt weiter für Probleme – und es könnten zum Jahresanfang sogar noch mehr werden. Schon jetzt klagen laut einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung drei Viertel der Praxen über Probleme. Zudem läuft Ende des Jahres beim E-Rezept die bisherige Verschlüsselungstechnik aus. Zwar gibt es bereits ein Nachfolgeprogramm. Allerdings sind viele Arztpraxen auf den Wechsel zum 1. Januar 2026 nicht ausreichend vorbereitet.

Welche Folgen hat der Wechsel für die Praxen?

„Durch den Wechsel der Verschlüsselungstechnik sind viele ältere Komponenten der Telematikinfrastruktur in zahlreichen Praxen von einem Tag auf den anderen nicht mehr nutzbar. Je nachdem, welche Komponenten betroffen sind, funktioniert dann neben dem E-Rezept auch die elektronische Krankschreibung nicht mehr, genauso wenig wie das Senden und Empfangen elektronischer Arztbriefe und die Nutzung der ePA“, erklärt Mareike Grebe, Vorsitzende der Bezirksstelle Aurich der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN).

Wer hat den Termin festgelegt?

Die Hausärztin aus Hesel beklagt zudem den Termin, der für diesen Austausch gesetzt wurde: „Mitten in der Weihnachts- und Urlaubszeit und in einer Zeit, in der viele Praxen unter Volllast laufen, weil die jahreszeitlich übliche Infektionswelle rollt.“ Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bemüht sich aktuell darum, eine Fristverlängerung oder eine Übergangsregelung zu vereinbaren. In anderen europäischen Ländern, etwa in Frankreich, sei das möglich gewesen, teilt KVN-Pressesprecher Detlef Haffke mit. „Der Termin ist von der Gematik – der Betreibergesellschaft der Telematikinfrastruktur – vorgegeben und beruht auf Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesnetzagentur. Sie haben verfügt, dass das RSA-Verschlüsselungsverfahren zum Jahreswechsel umgestellt werden muss.“

Neue Verschlüsserung

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Praxen ihre Konnektoren in der Telematikinfrastruktur (TI) auf das neue, sichere Verschlüsselungsverfahren ECC (Elliptic Curve Cryptography) umstellen.

Bislang wurde das Verfahren RSA genutzt, das künftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die Umstellung auf ECC verbessert den Datenschutz und erhöht die Sicherheit bei der Verarbeitung sensibler Patientendaten.

Ohne die Umstellung können Praxen ab 2026 nicht mehr alle digitalen TI-Anwendungen nutzen, wie etwas die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das E-Rezept.

Welche technischen Probleme gibt es für die Praxen?

Hausärztin Mareike Grebe kritisiert: „Da es nur wenige Firmen gibt, die die notwendigen Komponenten herstellen, war von vorne herein zu befürchten, dass der notwendige Umtausch in diesem Zeitraum kaum möglich sein wird.“ Sie berichtet aus eigener Erfahrung: „Bei uns in der Praxis waren zwei Arztausweise betroffen und wir haben seit Sommer versucht, neue zu bestellen. Zunächst hieß es, wir werden von der Firma informiert, falls wir betroffen sind, dann war die Firma plötzlich überhaupt nicht mehr zu erreichen, weder Support noch über die Webseite. Dann gab es ein kurzes Zeitfenster, in dem plötzlich online der Tausch beantragt werden konnte. Bei uns hat es dann zum Glück sehr zügig geklappt und wir haben neue bekommen. Ich kenne aber genug Praxen, bei denen dieser Tausch noch nicht funktioniert hat und die darum bangen, ob sie ab dem 1. Januar digital weiterarbeiten können.“ Der elektronische Arztausweis, auch elektronischer Heilberufsausweis genannt, ist eine personalisierte Chipkarte für Ärztinnen und Ärzte zur Identifizierung gegenüber der Telematikinfrastruktur. Er ermöglicht den Zugang zu Anwendungen wie dem E-Rezept oder der ePA und dient der elektronischen Signatur.

Wie viele Praxen sind betroffen?

Konkret geht die KBV davon aus, dass mehr als 50.000 elektronische Heilberufsausweise sowie zahlreiche Praxisausweise, Kartenterminals und Konnektoren nicht auf dem neuesten Stand sind. Die KVN hat die Praxen aufgefordert – falls noch nicht geschehen – sich an ihren IT-Dienstleister oder Praxissoftware-Hersteller zu wenden. Diese können überprüfen, ob ein Konnektor zur Nutzung des neuen Verschlüsselungsverfahrens fähig ist. Ist das nicht der Fall, muss das Gerät bis Jahresende ersetzt werden. „Wie es Praxen geht, die auch noch einen neuen Konnektor brauchen, mag ich mir gar nicht ausmalen“, sagt Grebe. „Für den Wechsel ist ja nicht nur ein neues Gerät, sondern auch technischer Support nötig. Insgesamt ist das wieder ein Problem mit der Digitalisierung, welches auf dem Rücken der Praxen ausgetragen wird“, kritisiert sie.

Was bedeutet das für die Patienten?

Aber auch die Patienten werden die Probleme zu spüren bekommen: „Patientinnen und Patienten müssen sich gegebenenfalls auf längere Wartezeiten in den Praxen einstellen, da die Ausstellung von Rezepten und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dort möglicherweise wieder analog – also auf Papiervordrucken – stattfinden wird“, befürchtet auch Haffke.

Ähnliche Artikel