Düsseldorf Unerlaubte Preiserhöhung bei Amazon Prime: So bekommen Kunden schnell ihr Geld zurück
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärt Amazons Preisanpassungsklausel für Prime-Abos aus dem Jahr 2022 für unwirksam. Viele Kunden können zu viel gezahltes Geld zurückfordern. Auch eine Sammelklage ist geplant. So kommen Sie an Ihr Geld.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen Erfolg gegen den Online-Händler Amazon erzielt: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Preisanpassungsklausel, auf deren Basis Amazon die Preise für die Prime-Mitgliedschaft im Jahr 2022 von ursprünglich 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht hatte, unwirksam ist. Jetzt wollen die Verbraucherschützer auch eine Sammelklage gegen den Versandriesen anstrengen. So kommen Sie als Prime-Kunde an Ihre Erstattung.
Amazon hatte die Preise für die Prime-Mitgliedschaft zum 15. September 2022 erhöht. Das Jahresabo stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro – Eine Steigerung von rund 30 Prozent. Der monatliche Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Als Begründung nannte Amazon damals „generelle und wesentliche Kostenänderungen aufgrund von Inflation“, wie es auch in dem Urteil heißt.
Sowohl das Landgericht, als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, folgten der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Die Preisanpassung räume Amazon einseitig die Möglichkeit zur Preisänderung ein und mache weder Grenzen noch Kriterien hinreichend transparent. Damit hat Amazon gegen das Transparenzgebot verstoßen und Kunden unangemessen benachteiligt, heißt es in den Urteilsbegründungen.
Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Stiftung Warentest geht indes davon aus, dass Amazon noch vor den Bundesgerichtshof ziehen wird, um das Urteil umkehren zu lassen. „Unsere Juristen halten Amazons Chancen auf eine Änderung der Entscheidung allerdings für aussichtslos“, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. Der Bundesgerichtshof habe einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und die Zustimmung von Kunden bisher stets für rechtswidrig gehalten.
Die Folge des Urteils, sollte es dabei bleiben, können für Kunden äußerst positiv sein, denn: Viele Kunden haben Anspruch auf die Erstattung des zu viel gezahlten Betrags. Wer sein Abo noch zum alten Preis abgeschlossen und der Preiserhöhung nicht zugestimmt hat, kann damit Stand Ende Oktober 2025 Geld zurückfordern.
Bei Monatsabos beläuft sich die Summe auf 40 und bei Jahresabos je nach Zahlungszeitpunkt auf bis zu 62,70 Euro, wie die Stiftung Warentest mitteilt. Dies gelte laut den Verbraucher-Experten allerdings nicht, wenn Prime-Abonnenten nach Ansage der neuen Preise vom Jahres- aufs Monatsabo oder umgekehrt gewechselt haben.
Alternativ können sich Kunden bald möglicherweise auch einer Sammelklage anschließen, die die Verbraucherzentrale NRW gerade gegen den US-Konzern plant. Wer mehr Zeit investieren möchte, hat zudem die Möglichkeit, zusätzlich zu der Erstattung auch noch Verzugszinsen fordern, für die die Stiftung Warentest einen Musterbrief zur Verfügung stellt. Verzugszinsen würden greifen, wenn Amazon bis zu einer möglichen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof die Erstattungen nicht auszahlt.