An Apfelstück erstickt 81-Jährige soll Ehemann umgebracht haben
Ein 87-jähriger Auricher soll im Dezember 2023 gestorben sein, nachdem seine Frau ihn gefüttert hatte. Nun steht die 81-Jährige wegen Totschlags vor Gericht. Sie ist sich keiner Schuld bewusst.
Aurich - Hat eine 81-jährige Auricherin ihren beim Schlucken beeinträchtigten Ehemann durch das Füttern von Müsli umgebracht? Nach den Erkenntnissen der Rechtsmedizin starb der 87-Jährige an dem vollständigen Verschluss des Kehlkopfeingangs durch einen Bissen Nahrung, wobei eine halbe Apfelspalte in der Stimmritze steckte.
Beim Auftakt des Prozesses vor dem Auricher Schwurgericht am Dienstag, 4. November 2025, wies die Angeklagte den Vorwurf des Totschlags zurück: „Ich habe ihn gut versorgt bis zum Schluss.“ Sie sieht sich zu Unrecht angeklagt. „Im Endeffekt geht’s ums Geld. Die schulden mir 100.000 Euro“, sagte sie zum Zerwürfnis mit der Familie ihrer Tochter, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt.
Angeklagte soll Ehemann ans Bett gefesselt haben
Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten, ehemals Krankenschwester in einer Gerontopsychiatrie, zur Last, ihren an Parkinson und Demenz erkrankten Ehemann seit Sommer 2023 dauerhaft rücklings ans Ehebett gefesselt zu haben. Am Morgen des 13. Dezember 2023 soll sie ihm gegen 9 Uhr in Liegeposition Müsli mit ganzen Apfelspalten und Nüssen verabreicht haben. Er soll durch Ersticken oder einen plötzlichen Reflextod, der innerhalb weniger Sekunden zum Herzstillstand führt, gestorben sein. Erst gegen 11.40 Uhr soll die Frau den Rettungsdienst verständigt haben.
Die Angeklagte – sie geht am Rollator – ließ sich ausführlich ein. Ihr Mann habe seit 2012 an Parkinson gelitten. Die Krankheit habe sich Jahr für Jahr verschlimmert, bis er bettlägerig gewesen sei. Beim Duschen sei er einmal aufgestanden und sie habe ihn im Flur liegend angetroffen. Das habe sich wiederholt. „Ich habe ihn gefragt, ob er einverstanden war, während des Duschens oder Rasenmähens fixiert zu sein“, erklärte die 81-Jährige, eine Frau von gepflegter Erscheinung. Ein diesbezüglich konsultierter Neurologe habe geäußert, was sie zu Hause machten, sei ihre Sache.
Angeklagte hat kein gutes Verhältnis zu ihren Kindern
Zu ihren drei Kindern hat die Angeklagte kein gutes Verhältnis. In der Vergangenheit gab es mit einem der beiden Söhne Streit über die Bezahlung des Preises für ihr Haus in Nordrhein-Westfalen, wo sie bis 2019 gewohnt hatte. Dann zogen sie und ihr Mann in den Anbau eines Hofes in Ostfriesland, den ihre Tochter gekauft hatte. Die Immobilie habe ihr Mann mit mehr als 100.000 Euro mitfinanziert. „Das Geld wollte mein Mann wiederhaben“, sagte die Angeklagte. Ihre jüngste Enkelin habe das verhindern wollen.
„Er war nie und nie eine Belastung für mich“, unterstrich die 81-Jährige. Im Vergleich zur Arbeit in der Gerontopsychiatrie sei seine Pflege nichts gewesen. Ihre Tochter habe angegeben, sie sei überfordert gewesen, hakte der Vorsitzende Richter Malte Sanders nach. Die Angeklagte reagierte empört über das, was sie in den Akten habe lesen müssen – „es ist haarsträubend“. „Ich kann nur den Kopf schütteln, was da alles aufgetischt wird“, fügte sie hinzu. Sie wies zurück, ihrem Ehemann eine Überdosis Beruhigungsmittel verpasst oder ihn mit einer Krücke geschlagen zu haben. Einen Vorfall, bei dem sie ihren Mann auf dem Combi-Parkplatz geschlagen haben soll – es gibt einen rechtskräftigen Strafbefehl –, versuchte sie ins rechte Licht zu rücken: „Er hat sich nicht anschnallen wollen, ich hielt seine Hände fest.“
„Ich glaube, ich spinne“
Die Frau räumte ein, die Arme ihres Mannes mit einem großen Schal ans Bettgestell gefesselt zu haben, um ihn zu seiner eigenen Sicherheit am Aufstehen zu hindern. Bezüglich der zahlreichen Vorwürfe ihrer Kinder meinte sie, in den Briefen des Landgerichts stünden so viele widerliche Lügen: „Ich glaube, ich spinne.“ Ihr werde ohnehin alles zum Nachteil ausgelegt. Mitarbeiter der Diakonie hätten ihre Pflege nie beanstandet, unterstrich sie.
Zweimal sei ihr Mann dennoch gestürzt. Einmal aus dem Rollstuhl, wobei er mit dem Kopf gegen ein Möbelstück geprallt sei. Das zweite Mal ein paar Tage vor seinem Tod, beim Duschen, wobei er sich eine Kopfplatzwunde zugezogen habe: „Ich habe das abgetupft, dann war es eigentlich gut.“ Sie habe das sehr gut einschätzen können. Auf eine unbehandelte Zahnfleischentzündung angesprochen, die bei dem Senior zu Zahnausfall führte, antwortete sie: „Das höre ich heute zum ersten Mal.“
Bei Eintreffen des Rettungsdienstes schon zwei Stunden tot
Am Morgen des mutmaßlichen Tattages habe sie ihm im Sitzen sein Müsli gereicht, schilderte sie. Sie habe es püriert und die Apfelspalten gerieben. „Da muss ein Stück beim Reiben abgebrochen sein, und ich habe es untergerührt“, erklärte sie sich die Existenz der Apfelstücke im Müslibrei. Sie habe zweimal Nahrung, die nicht geschluckt war, mit dem Teelöffel aus seinem Mund herausgeholt, dann habe sie ihm noch kleine Schlucke zu trinken gegeben – „das hat noch funktioniert“.
Nachdem sie festgestellt habe, dass seine Gliedmaßen „schlapp heruntergehangen“ hätten, habe sie das Kopfteil des Bettes heruntergemacht und ihn reanimiert. Nach dem dritten Wiederbelebungsversuch habe sie den Notruf getätigt. Dass die Obduktion ergeben hat, ihr Mann sei bei Eintreffen des Rettungsdienstes schon zwei Stunden tot gewesen, konnte sie sich nicht erklären.
Abgemagert, ohne Zähne, mit Fesselmalen
Zweimal flocht die Angeklagte ein, wie sehr ihr ihr Mann fehle. „Wenn man 62 Jahre verheiratet gewesen ist, tut das so weh“, sagte sie über seinen Tod. Sie habe ein Bild von ihm, mit dem sie immer spreche, auch gestern Abend. „Steh mir bei“, habe sie ihn gebeten.
Die Notfallsanitäter waren als Zeugen geladen. „Meine Kollegin wies darauf hin, dass die Situation komisch aussehe“, berichtete ein 27-Jähriger. Der Zustand des Mannes sei schlecht gewesen. Abgemagert, ihm fehlten Zähne, er hatte Fesselmale und seine Arme waren im rechten Winkel abgespreizt, zählte er auf. Sie hätten eine beginnende Leichenstarre festgestellt. „In der Wohnung waren viele Blutspritzer an den Wänden. Zähne lagen auf seinem Nachttisch. Er hatte eine Platzwunde am Kopf und Speisereste im Mund“, berichtete er.
„Sein Gesichtsausdruck war verängstigt und gequält“
Die Frau habe einen Bademantelgürtel und Sicherheitsnadeln sowie Seidentücher zur Fixierung ihres Ehemannes verwendet. Die Anamnese sei schwierig gewesen, denn die Angeklagte habe mehrere Versionen des Geschehens erzählt. Ihre Stimmung sei anfangs ruhig gewesen, dann aufgebracht. Sie habe angegeben, die Pflege ihres Mannes sei schwierig geworden: Er habe sich gekratzt, sei aufgestanden und habe sich den Katheter gezogen.
„Wir hatten ein gruseliges Bild vor Augen“, berichtete seine 28-jährige Kollegin. Sie hätten die Polizei verständigt. Die Angeklagte habe „nervös, aber doch abgeklärt und ruhig“ gewirkt. Sie habe von Streitigkeiten mit den Kindern berichtet, die sie nicht verstehen könne. Über den Toten sagte sie: „Er machte das Bild, dass er sich gegen etwas gewehrt hat. Sein Gesichtsausdruck war verängstigt und gequält.“
Das Urteil soll am 11. November fallen
Die Rechtsmedizinerin schätzte den Todeszeitpunkt auf zwischen 9 und 10 Uhr ein. Nach ihrer Einschätzung wäre es sinnvoll gewesen, den 87-Jährigen wegen der Kopfplatzwunde in einem Krankenhaus vorzustellen. Auch einen Zahnarztbesuch sah sie als notwendig an. Sollte der Mann nicht den plötzlichen Reflextod erlitten haben, sondern erstickt sein, sei der Tod nach vier bis fünf Minuten Bewusstlosigkeit eingetreten. Diesen Vorgang schätzte sie als qualvoll ein: „Man hat reflexartig Luftnot, Panik entsteht.“
Der Prozess wird am Donnerstag, 6. November 2025, um 9 Uhr in Saal 003 des Landgerichts Aurich fortgesetzt. Das Urteil soll am 11. November fallen.