Hannover Besitz von Videos mit Vergewaltigungen soll künftig strafbar sein
Niedersachsen sagt sogenannten Vergewaltiger-Netzwerken den Kampf an. Schon der Besitz von Vergewaltigungsvideos soll strafbar sein. Es gibt weitere Initiativen, um Frauen vor Gewalt zu schützen.
Niedersachsen sagt sogenannten Vergewaltiger-Netzwerken den Kampf an. Schon der Besitz von Vergewaltigungsvideos soll unter Strafe gestellt werden. Eine entsprechende Initiative auf Bundesebene zur Reform des Strafrechts kündigte Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im Landtag an.
„Es macht mich schier fassungslos, dass Hunderte von Männern ihre eigenen Frauen betäuben, vergewaltigen, die Vergewaltigung filmen, hochladen und sich dann auch noch in Vergewaltiger-Netzwerken im Internet dafür feiern lassen“, sagte die langjährige Richterin aus Osnabrück.
In einer „Aktuellen Stunde“ beriet der Landtag über Gewalt gegen Frauen. Jeden Tag werde in Deutschland im Schnitt mindestens eine Frau oder ein Mädchen getötet, sagte Wahlmann unter Hinweis auf die Kriminalstatistik. 52.330 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer einer Sexualstraftat. Rechnerisch sind das 143 pro Tag.
Auch online erfahren Frauen mehr Gewalt. Rund 62 Prozent der Opfer digitaler Gewalt sind weiblich. Im Berichtsjahr waren 17.193 Frauen und Mädchen in Deutschland betroffen von Taten wie Cybergrooming oder Cyberstalking. Birgit Butter (CDU) wies darauf hin, dass Niedersachsen in einem Fall trauriger Spitzenreiter sei: Kein anderes Bundesland verzeichne so viele neue Opfer häuslicher Gewalt – ein Plus von 12,3 Prozent im Jahr 2024. „Das sind 30.209 Betroffene – 83 Frauen jeden einzelnen Tag!“ Butter forderte die rot-grüne Landesregierung auf, endlich das Polizeigesetz (NPOG) zu reformieren und die elektronische Fußfessel für Gewalttäter einzuführen. Ein CDU-Vorschlag liege seit neun Monaten vor.
Die Grünen-Abgeordnete Evrim Camuz regte an, die Regelung zur Fußfessel im NPOG vorzuziehen. Niedersachsen will bei der Fußfessel das sogenannte spanische Modell einführen; hier erhält das Opfer zusätzlich ein GPS-Gerät und wird gewarnt, wenn sich der Täter nähert. Antonia Hillberg (SPD) kritisierte die Verharmlosung von Femiziden. Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich trennt oder frei sein will, sei das kein Familiendrama, sondern Mord.
Wahlmann appellierte an die Bundesregierung, die Initiative der Landesjustizminister endlich umzusetzen und die „Tötung aus geschlechtsspezifischen Gründen“ als Mordmerkmal ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Auch beim Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt sollen laut Wahlmann Lücken im Strafrecht geschlossen werden. „Wussten Sie, dass das reine Fotografieren von unbekleideten Personen in öffentlichen Umkleidekabinen und Duschen nicht strafbar ist?“ Das sei absolut inakzeptabel. Das gleiche gelte für die Herstellung von „Deepfakes“ – durch Künstliche Intelligenz manipulierte Bild- und Videoaufnahmen. Mittlerweile sei es ein Leichtes, die Nachbarin oder Kollegin in einem Porno auftauchen zu lassen. Auch hier müsse der Bund Lücken im Strafrecht schließen. Hillberg betonte: „Frauen und Mädchen sind keine Objekte. Sie verdienen Respekt, Achtung und gleiche Rechte!“