Hannover  Reform des Jagdrechts: Inwiefern das Töten von Hunden und Katzen eingeschränkt wird

Stefan Idel
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Von Stefan Idel
| 08.10.2025 10:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Ein Jagdhund apportiert einen geschossenen Hasen. Die Ausbildung mit echten Tieren steht in der Kritik. Foto: IMAGO / Carsten Dammann
Ein Jagdhund apportiert einen geschossenen Hasen. Die Ausbildung mit echten Tieren steht in der Kritik. Foto: IMAGO / Carsten Dammann
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Die Reform des Jagdrechts ist Streitthema in Niedersachsen. Im Fokus steht die Ausbildung von Jagdhunden. Nun hat Ministerin Miriam Staudte ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Was steht drin?

Mehr als 20.000 Menschen haben im Januar in Hannover gegen die geplante Reform des niedersächsischen Jagdgesetzes protestiert. Jäger in Signaljacken tauchten seinerzeit die Landeshauptstadt in ein grelles Orange. Nun legte Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne) den Gesetzentwurf vor. Wir skizzieren die Eckpunkte.

Im Fokus der Überarbeitung stand vor allem die Ausbildung von Jagdhunden. Laut Tierschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, Tiere auf andere Tiere zu hetzen, hieß es stets. Während die Ausbildung am Schwarzwildgatter und mit der „lebenden Ente“ bestehen bleiben soll, sollen Alternativen zum umstrittenen Einsatz von lebenden Füchsen in sogenannten Schliefenanlagen, also künstlich angelegten Fuchsbauten, geprüft werden.

Dazu sind entsprechende Forschungsvorhaben geplant. Landesweit gibt es 14 Schliefenanlagen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll eine Verordnung zur Ausbildung und Feststellung der Brauchbarkeit von Jagdhunden in Kraft gesetzt werden. Diese solle Rechtssicherheit schaffen.

Die Jagdhunde-Ausbildung an lebenden Füchsen galt als einer der Knackpunkte der Gesetzesnovelle. In Dänemark informierte sich die Grünen-Politikerin über die Ausbildung von Jagdhunden mit mechanischer Fuchsattrappe. Staudte verweist auf verbesserte Methoden. 

In Dänemark wurde die Ausbildung von Jagdhunden am lebenden Fuchs bereits 2016 verboten. Bei der Hundeausbildung dürfen aber – wie bisher – drei lebende Enten genutzt werden; eine vierte im Rahmen der Prüfung. Tierschützer kritisieren das Töten der Enten heftig.

Nein, Jagdgehege gelten unter vielen Jägern als nicht waidgerecht. Vielfach handele es sich um eine nicht mehr zeitgemäße Bejagung aus kommerziellen Gründen. Daher sollen Jagdgehege spätestens nach einer fünfjährigen Übergangsfrist ab Inkrafttreten dieses Gesetzes verboten werden. Die Frist ermögliche eine angemessene Reduktion der Wildbestände. Staudte betonte, ihr gehe es darum, die Jagd tierschutzgerechter zu machen.

Im reformierten Jagdgesetz soll das Töten von Hunden verboten und die Beschränkung des Tötens auf verwilderte Katzen aufgenommen werden. Bisher ist von „wildernden Katzen“, sogenannten Streunern, die Rede. Die Abschussgrenze soll von 300 auf 350 Meter zur nächsten Bebauung erhöht werden. Jäger hätten ihr versichert, dass sie sehr wohl Hauskatzen von verwilderten Katzen unterscheiden könnten.

Der Einsatz von Hunden in der Baujagd auf Raubwild in Naturerdbauten künftig nicht mehr gestattet sein, sondern lediglich in Kunstbauten. Auch der Einsatz von Totfanggeräten soll verboten werden. Für Lebendfallen ist ab 2028 ein sogenannter elektronischer Fangmelder Pflicht. Das Land fördert die Ausrüstung der Fallen mit 150 Euro pro Melder. 40 Kreisjägerschaften hätten bereits Anträge gestellt.

Um Wildtiere wie Rehkitze zu schützen, müssen landwirtschaftliche Flächen vor dem Mähen abgesucht werden – besonders in der sensiblen Zeit bis Mitte Juni. In der Regel übernehmen der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte diese Aufgabe. Künftig sollen erweiterte Regelungen Landwirten mehr Planungssicherheit geben.

Die Abschaffung der amtlichen Rehwild-Abschusspläne soll einen konkreten Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Diese Pläne werden aufgrund ihrer fehlenden Aussage- und Steuerungskraft schon seit langem kritisiert. Damit will das Land statt auf behördliche Steuerung auf die Eigenverantwortung der Grundeigentümer sowie Jagdpächter setzen.

Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein hätten mit diesem Ansatz gute Erfahrungen gemacht, da dieser auf Kooperation setzende, regulierende Ansatz auf Ortsebene die Grundvoraussetzung für den Aufbau stabiler Mischwälder schafft. Auch soll künftig die Pflicht zur Trophäenschau – also das Vorzeigen von Geweihen und Hörnern – grundsätzlich gestrichen werden.

Mit dem neuen Jagdgesetz beabsichtigt das Land, den Hochwasser- und Deichschutz zu stärken. Wenn Revierinhaber die Nutria, auch Biberratte genannt, in ihrem Revier nicht ausreichend bejagen, sollen sie verpflichtet werden, sachkundige und berechtigte Dritte zu dulden, die auf Anordnung der Unteren Jagdbehörde Maßnahmen zur Nutriabekämpfung übernehmen. Diese Personen müssten einen Jagdschein besitzen, erklärte Staudte auf Anfrage.

Der Präsident der Landesjägerschaft (LJN), Helmut Dammann-Tamke, rügte, dass Staudte den Gesetzentwurf der Öffentlichkeit vorgestellt habe, ohne ihn seinem Verband zur Kenntnis zu geben. Das zeuge „nicht von einer Souveränität der Hausspitze in diesem Verfahren“. Zudem sorge es sicher nicht dafür, verloren gegangenes Vertrauen wiederherzustellen. Der LJN-Präsident hatte stets betont, dass die bisherige Ausbildung der Hunde am lebenden Tier durchaus mit dem Tierschutz vereinbar sei.

Christoph Willeke, jagdpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hob besonders die Vereinfachungen im Entwurf hervor. „Wir schaffen mehr Klarheit bei der Rehkitzrettung, bei Wildunfällen und beim Schutz von Deichen vor Nutria.“ Als „wichtigen Schritt hin zu einem modernen, tierschutzgerechten Jagdrecht“, lobte Christian Schroeder (Grüne) die Reform.

Von „Taschenspielertricks“ sprach dagegen Dr. Marco Mohrmann von der CDU-Opposition. Besonders strittige Punkte wie die Jagdhundeausbildung sollten abschließend erst per Verordnung geregelt und damit der parlamentarischen Kontrolle entzogen werden. Rot-Grün sollte den vorgelegten Gesetzentwurf nicht weiterverfolgen.

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