47-Jähriger verurteilt Missbrauch – Emder muss für lange Zeit hinter Gitter
Ein 47-jähriger Emder soll ein 13-jähriges Mädchen und dessen siebenjährigen Bruder missbraucht haben. Nun muss er für lange Zeit ins Gefängnis.
Aurich/Emden - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen, zweifacher Vergewaltigung mit Körperverletzung sowie eines sexuellen Übergriffs ist ein 47-jähriger Emder zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Nach Überzeugung der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Aurich hat sich der Mann zwischen Sommer 2023 und Oktober 2024 an einem zu Tatbeginn 13-jährigen Mädchen und dessen siebenjährigen Bruder vergangen. Der Angeklagte hatte der Familie im Garten geholfen. Er ist ein weitläufig Verwandter der Mutter. Das Urteil fiel am Dienstag, 9. September 2025.
Drei Fakten sprachen aus Sicht der Kammer dafür, dass die Kinder die Wahrheit gesagt hatten. Erstens existiert eine Audiodatei vom 1. Oktober 2024, die um 19.02 Uhr einen Missbrauch an dem Mädchen dokumentiert. Zweitens begegneten sich die Geschwister zufällig bei den Missbrauchshandlungen. Drittens machte der Angeklagte gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen Professor Dr. Wolfgang Trabert Andeutungen, dass Grenzüberschreitungen geschehen seien.
Kind nahm als Beweis Audiodatei auf
„Die Inkonstanzen und Schwierigkeiten in der zeitlichen Einordnung sind für uns erklärlich“, führte der Vorsitzende Richter Bastian Witte in der Urteilsbegründung aus. Er verwies auf ein Missverständnis bei der audiovisuellen Vernehmung des Mädchens. Die Mutter habe ihrer Tochter zunächst nicht geglaubt und Beweise gefordert. Daraufhin habe die Geschädigte das Audio angefertigt.
Das Gericht war überzeugt, dass die Kinder nicht durch ihre Eltern zu den Aussagen gedrängt worden sind. „Der Vater war froh, dass Sie mit Ihrem Bruder den Garten gemacht haben“, begründete Witte. Zur Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten erklärte er, der 47-Jährige sei lernbehindert, aber nicht intelligenzgemindert. Schuldminderungsgründe sah die Kammer nicht.
Angeklagter schon einmal wegen Missbrauchs in Haft
Die angeklagten Taten waren zufällig ans Licht gekommen. Die Mutter der Kinder schickte den Angeklagten auf den Dachboden, wo er Gartenstühle holen sollte. Ihr kleiner Sohn begleitete ihn. Weil die beiden so lange wegblieben, schickte sie ihre Tochter hinterher. Das Mädchen beobachtete, wie der Angeklagte und ihr Bruder sich gegenseitig anfassten. Zuvor hatte das Mädchen auch schon geäußert, von dem Emder angefasst worden zu sein, doch die Mutter glaubte ihr nicht.
Weil Teile des Prozesses zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, wurde in dem Verfahren nicht öffentlich plädiert. Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Er hat von November 2014 bis Mai 2018 eine Gefängnisstrafe verbüßt. Gegen das Urteil kann er Revision einlegen. Bis es rechtskräftig wird, bleibt die Untersuchungshaft aufrechterhalten.