Ostfriesische Experten schätzen ein  Schützt die Fußfessel wirklich?

Ute Nobel
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Von Ute Nobel
| 05.09.2025 15:25 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
In Zukunft sollen Fußfesseln Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In Zukunft sollen Fußfesseln Opfer von häuslicher Gewalt besser schützen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
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Gewalttäter sollen zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichtet werden können. Bringt das was? Wir haben Richter Henning Deeken aus Emden und Opfer-Beraterin Irene Pflüger aus Aurich gefragt.

Emden/Aurich - Elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings: Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung Opfer von häuslicher Gewalt in Zukunft besser schützen. Das sieht ein neuer Gesetzesentwurf vor. Wir haben Henning Deeken vom Amtsgericht Emden und Irene Pflüger von der Frauenberatungsstelle bei Gewalt in Aurich um eine Einschätzung gebeten: Kann diese Änderung wirklich helfen? Und wo sind ihre Grenzen?

Mit den Gesetzesänderungen sollen insbesondere Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen von elektronischen Fußfesseln verpflichten können – in sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt. Henning Deeken ist Direktor des Amtsgerichts Emden und dort außerdem für Familiensachen zuständig. Mit Fällen von häuslicher Gewalt habe er wöchentlich zu tun, Anträge im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, beispielsweise zur Durchsetzung von Näherungs- und Kontaktverboten, gehören für ihn zum Richteralltag.

Wie praxistauglich ist der Gesetzesentwurf

Der neue Entwurf orientiert sich am sogenannten spanischen Modell. Dort sei seit der Einführung im Jahr 2009 kein Opfer von einem Täter mit einer elektronischen Fußfessel getötet worden, heißt es in dem deutschen Gesetzentwurf. Richter sollen die Fußfessel für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen. Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist dem Entwurf zufolge dann möglich, wenn das Opfer einen entsprechenden Antrag stellt und die Gefahr nach Einschätzung der Richter weiter besteht.

Henning Deeken ist Direktor am Amtsgericht Emden – und dort auch für Familiensachen zuständig. Foto: Nina Harms/Archiv
Henning Deeken ist Direktor am Amtsgericht Emden – und dort auch für Familiensachen zuständig. Foto: Nina Harms/Archiv

„Es bleibt abzuwarten, inwieweit das praxistauglich sein wird. In Spanien hat man ja sehr gute Erfahrungen damit gemacht und deswegen könnte ich mir vorstellen, dass das in Deutschland auch funktioniert. Wir müssen die ersten Erfahrungen sammeln und das dann analysieren“, sagt Deeken.

Laut Deeken ziele der neue Entwurf nicht auf Strafe ab, sondern auf Prävention. Es sei eine zusätzliche Möglichkeit im Rahmen eines Antrags nach dem Gewaltschutzgesetz „präventiv zu verhindern, dass sich die Person, die ein Kontakt- und Näherungsverbot ausgesprochen bekommen hat, der Person, die geschützt werden soll, nähert“.

Sind die Hürden für eine Umsetzung zu hoch?

Die Fußfesseln haben einen GPS-Sender und werden am Bein befestigt. Nähert sich der Täter, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt, so sieht es der Gesetzesentwurf vor. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden. Die Anordnung einer elektronischen Fußfessel stellt jedoch einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar – das durch das Grundgesetz besonders geschützt ist.

Irene Pflüger von der Frauenberatungsstelle bei Gewalt in Aurich, die regelmäßig Opfer von häuslicher Gewalt betreut und begleitet, steht dem neuen Gesetz daher skeptisch gegenüber. „Es ist erstmal per se eine gute Maßnahme. Aber jedes Instrument ist nur so gut wie seine Anwendung“, sagt sie. „Ich bin ein bisschen skeptisch, wie oft Gerichte denn tatsächlich diese ja doch sehr einschneidende Maßnahme in die persönliche Freiheit auch wirklich anordnen würden.“

Auch Henning Deeken sieht darin einen wichtigen Punkt. „Ich könnte mir vorstellen, dass die Verhältnismäßigkeit intensiv geprüft werden muss“, sagt er. Dennoch sei er sich sicher, wenn das Gesetz dann in Kraft trete und die ersten Anträge eingingen: „Ich als Familienrichter würde das dann auch erlassen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.“

Wie erfolgsversprechend sind Anti-Gewalt-Trainings?

Irene Pflüger wünscht sich grundsätzlich, dass bei Fällen von häuslicher Gewalt mehr mit dem Täter gearbeitet werde. Die Fußfessel sei eben nur ein Instrument und nicht die Lösung des Problems. Für sie wäre wichtig, dass das Helfersystem umgebaut würde, „dass wirklich mit der gesamten Familie gearbeitet wird, mit dem gesamten Netzwerk und dass das eben nicht in so großen Bereichen auf Freiwilligkeit beruht, sondern dass schon ganz klar eine gesellschaftliche, staatliche Haltung deutlich gemacht wird, wenn es häusliche Gewalt gibt, bestimmte Angebote verpflichtend sind“.

Irene Pflüger von der Frauenberatungsstelle bei Gewalt in Aurich sieht der Fußfessel eher skeptisch gegenüber. Foto: Ute Nobel
Irene Pflüger von der Frauenberatungsstelle bei Gewalt in Aurich sieht der Fußfessel eher skeptisch gegenüber. Foto: Ute Nobel

Auch das sieht der Entwurf vor. Die Anordnung verpflichtender Anti-Gewalt-Trainings. Henning Deeken zeigt sich in diesem Punkt zwar optimistisch, aber durchaus auch skeptisch: „Da bin ich auch mal gespannt, ob das in der Praxis umsetzbar ist.“ Das funktioniere nur dann, wenn die Täter auch bereit und in der Lage seien, an sich zu arbeiten. „Wir haben es ja häufig auch mit Personen zu tun, die entweder intellektuell nicht dazu in der Lage sind oder alkohol-, drogenabhängig sind. Und dann passieren solche Taten in der Regel, wenn sie dann zu viel getrunken haben oder konsumiert haben, und da dürfte sowas auch nicht so erfolgsversprechend sein.“

Die Bundesregierung berät derzeit über den Gesetzesvorschlag, Länder und Verbände können bis zum 19. September 2025 Stellung nehmen. Laut der Online-Statistik-Plattform Statista wurden im Jahr 2023 in Deutschland rund 256.000 Opfer von häuslicher Gewalt polizeilich erfasst. Damit stieg die Zahl das zweite Jahr in Folge und auf einen erneuten Höchststand. Circa 71 Prozent der Opfer waren Frauen. Statista bezieht sich dabei auf Zahlen des Bundeskriminalamts.

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