Wochenglosse  Gleiches rechts für alle Räder

Karin Lüppen
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Eine Kolumne von Karin Lüppen
| 30.08.2025 10:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Schon wieder ist eine Änderung im Verkehrsrecht geplant. E-Scooter sollen stärker wie Fahrräder behandelt werden. Ist das nun gut oder schlecht? Eine Glosse.

E-Scooter sollen im Straßenverkehr den Fahrrädern stärker gleichgestellt werden. Zum Beispiel, dass man sie in einer Fußgängerzone nicht einfach irgendwo hinwerfen darf – das würde Onkel Gerhard mit seinem teuren E-Bike ja auch nicht machen. Interessant: Bei einem Grünpfeil für Rechtsabbieger an einer Ampel soll dann dasselbe gelten wie für Radfahrer. Das setzt voraus, dass jemand weiß, was für Radfahrer gilt – schwierig. Viele Radfahrer wundern sich, dass der Grünpfeil offenbar für sie gilt: Sie gingen davon aus, sich um die Ampelfarben gar nicht scheren zu müssen, die sind doch für Autos.

Natürlich wird das Fahren mit E-Scootern durch die geplanten Änderungen noch attraktiver: Schließlich bedeutet das doch, dass die Rollernden nun endlich von lästigen Vorschriften wie dem Rechtsfahrgebot befreit wären, sie könnten getrost rechts vor links und Einbahnstraßen ignorieren oder hemmungslos die Gehwege als Rennstrecke benutzen – Onkel Gerhard macht das schon immer so und noch nie hatte jemand was dagegen! Radfahrende möchten jedoch im Gegenzug eine Angleichung an die Nutzung von E-Scootern. Dazu gehört, dass so viele Personen mitfahren dürfen, wie auf dem kleinen Trittbrett respektive dem Gepäckträger Platz haben. Bei unerwartet auftauchenden Fußgängern wird nicht abgebremst, sondern Slalom gefahren. Als nächstes möchte man die rechtliche Gleichsetzung von Fahrrädern und E-Scootern mit dem Auto – endlich auf die Autobahn. Wenn es sein muss, auf der rechten Seite.

Die Autorin erreichen Sie unter k.lueppen@zgo.de

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