Urteil vor dem Amtsgericht Freispruch für Leeraner nach AfD-Anzeige
Nach einem Streit vor dem City-Haus in Leer stand ein älteres Ehepaar wegen Beleidigung vor Gericht. Angezeigt wurden sie unter anderem von der AfD-Abgeordneten Anja Arndt.
Leer - Die AfD-Europaabgeordnete Anja Arndt aus Nortmoor hat ein älteres Leeraner Paar wegen Beleidigung angezeigt. Vor dem Amtsgericht Leer gab es einen knappen Freispruch. Die beiden Prozesstage zeigen, wie die AfD agiert – und wie schmal der Grat zwischen Meinungsäußerung und Beleidigung sein kann. Wir fassen die zwei Prozesstage kurz zusammen und analysieren, was vor Gericht gesagt wurde.
Was war der Vorwurf?
Am 17. August 2024 fand ein Kreisparteitag der AfD im City-Haus in Leer statt. Nach Abschluss des Kreisparteitages trafen Anja Arndt, ihr Ehemann und ehemaliger AfD-Bundestagskandidat Arno Arndt, der AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Marzischewski-Drewes und seine Lebensgefährtin beim Verlassen des City-Hauses auf das Leeraner Paar. Die AfD-Gruppe und die beiden Rentner gerieten vor allem verbal aneinander. Dabei, so der Vorwurf, sollen Worte wie „braune Soße“, „Nazis“, „Fickt euch!“, „Raus aus Leer!“ und „Ihr habt hier nichts zu suchen!“ gefallen sein. Außerdem soll das Ehepaar den Mittelfinger gezeigt haben. Arno Arndt und ihre Begleiter fühlten sich bedroht und beleidigt – und haben daraufhin einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Angegebene angebliche Handgreiflichkeiten waren nicht Teil der Anzeige.
Was haben die Angezeigten eingeräumt?
Das Ehepaar räumte einen Großteil der geäußerten Worte ein. Nur den Mittelfinger und die Worte „Fickt euch!“ nicht. „Verpisst euch!“ habe man gesagt, aber nicht „Fickt euch!“. Man sei auch nicht Teil der zuvor stattgefundenen Demonstration gegen den Parteitag gewesen. Dies hatten Teile der AfD-Mitglieder bei der Polizei so angegeben. Die Angezeigten sahen in dieser falschen Identifizierung auch einen Grund für die nachfolgende verbale Auseinandersetzung. Die AfD-Mitglieder verneinten, dass von ihnen Provokationen ausgegangen seien, die Angezeigten schilderten dies anders. So hieß es in der Abschlusserklärung unter anderem, dass es aus der AfD-Gruppe hämische Kommentare gegeben habe.
Was verraten die Zeugenaussagen über die Strategie der AfD?
Vor Gericht zeichneten Anja Arndt und die weiteren AfD-Zeugen das Bild einer akuten Bedrohungssituation. Arno Arndt sprach davon, dass er „das Klientel“, zu dem er den 74-Jährigen und seine 69-jährige Partnerin zähle, schon kenne. Bei diesem Klientel gebe es „ein hohes Aggressionspotenzial“. Es sei eine „wirklich bedrohliche Situation“ gewesen. Anja Arndt habe sich „verfolgt“ gefühlt, sie sprach ebenfalls von einer „Gewaltbereitschaft“, die vom 74-Jährigen ausgegangen sei.
Anja Arndt ging sogar so weit, dass sie sich in ihren Grundrechten bedroht gefühlt habe – durch die Äußerungen, dass man sich „verpissen“ solle. „Als würde man mir das Recht absprechen, hier sein zu dürfen.“
Allein diese Argumentation ist für Angehörige einer Partei, die nachweislich bestehende Menschen- und Grundrechte infrage stellt, eine zumindest interessante Argumentation. Interessant ist auch eine Äußerung, die sowohl von Anja Arndt als auch von Marzischewski-Drewes getroffen wurde: Beleidigungen gegen Politiker würden „schwerer wiegen“ als andere Beleidigungen.
Wiegen Beleidigungen gegen Politiker schwerer?
Tatsächlich gibt es in Deutschland einen Straftatbestand, der meist als „Politikerbeleidigung“ (Paragraf 188 Strafgesetzbuch) bezeichnet wird. Ein Straftatbestand, den die AfD abschaffen möchte. Im Rahmen der Berichterstattung über eine andere von Anja Arndt angestrebte Anzeige, schrieb die AfD-Europaabgeordnete dieser Zeitung: „Die AfD fordert seit Langem die Abschaffung dieses Paragrafen, weil er Politiker besserstellt als Bürger.“ Der Paragraf stehe, so Arndt, im Konflikt mit dem Grundgesetz, laut dem alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Angezeigt wurde das Leeraner Paar zwar nicht wegen „Politikerbeleidigung“, sondern wegen „normaler“ Beleidigung. Aber die Äußerungen im Gericht lassen dennoch tief blicken. Erst im Juni forderte die AfD-Fraktion im Bundestag, die „Politikerbeleidigung“ aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. „Wenn Bürger mächtige Personen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr effektiv kritisieren dürfen, gerät die Demokratie selbst in Gefahr“, hieß es in der Begründung unter anderem. Dass die AfD sich selbst des Paragrafen bedient oder sich, wie in diesem Fall, darauf bezieht, wird in der Regel mit „rechtlicher Waffengleichheit“ argumentiert. Diesen Ausdruck nutzte zumindest der Sprecher von Alice Weidel, die selbst Anzeigen im mindestens dreistelligen Bereich wegen „Politikerbeleidigung“ gestellt hat. Die Welt berichtete dazu im Juni dieses Jahres: „Zwar lehne man das Gesetz ab[, so der Sprecher von Alice Weidel; Anm. d. Red.]. Dennoch ‚wäre es töricht, wenn sich die AfD bis zur Abschaffung nicht zur Wehr setzen würde‘.“ Wenn die AfD hingegen für die Abschaffung wirbt, dann spricht man auch von einer „so panische[n] wie mimosenhafte[n] politische[n] Klasse“, die die Justiz missbrauche, um „aufsässige Bürger nach einem eigens geschaffenen Majestätsbeleidigungsparagrafen zum Schweigen zu bringen“. So zumindest Alice Weidel im Dezember vergangenen Jahres im Bundestag. Anja Arndt antwortete bislang auf eine Anfrage zum Prozess nicht.
Wie urteilte das Gericht?
Die Staatsanwaltschaft war im Vorfeld der Verhandlung nicht auf Angebote der Verteidigung eingegangen, das Verfahren gegebenenfalls gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Auch während der Verhandlung blieb die Staatsanwaltschaft bei dieser Position und forderte im Plädoyer die bereits im Strafbefehl festgesetzte Geldstrafe von jeweils 2000 Euro für das Paar. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch.
Der 74-Jährige erklärte in seiner Abschlusserklärung, dass die „zugespitzten Formulierungen und die eher vulgäre Sprache“ nicht ihrer üblichen Form der Kommunikation entsprechen würden. Dennoch halte er es für wichtig und „grundsätzlich legitim“, sich dem sich ausbreitenden Rechtsextremismus entgegen zu stellen.
Dieser Einschätzung folgte die vorsitzende Richterin. Ein „Fickt euch!“ sah sie nicht als nachgewiesen an. Den von den Angezeigten verneinten Mittelfinger hielt sie hingegen für erwiesen. Dieser und Teile der weiteren Äußerungen seien zwar grob und an der Grenze, aber noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Zudem stellte die Richterin infrage, ob mit Mittelfinger und Äußerungen die konkreten AfD-Politiker oder eher die gesamte Partei gemeint gewesen sei. Wäre die Äußerung „Fickt euch!“ glaubhaft nachgewiesen worden, wäre das Urteil wahrscheinlich anders ausgefallen, so die Richterin.