Vorfälle in 2024 Vater steht in Leer wegen Gewaltvorwürfen vor Gericht
Ein Mann aus dem Landkreis Leer muss sich wegen mutmaßlicher Übergriffe auf seine Kinder verantworten. Er bestreitet vor Gericht die Vorwürfe.
Leer - Ein Mann aus dem Landkreis Leer soll 2024 seine Tochter geschlagen und seinen Sohn verletzt haben. Wegen Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen muss er sich nun vor dem Strafgericht am Amtsgericht Leer verantworten. In der Verhandlung betonte der Angeklagte zunächst, keinen Alkohol mehr zu trinken und an einem Antigewalttrainingsprogramm teilgenommen zu haben. Auch würde er seinen Unterhaltsverpflichtungen für insgesamt vier Kinder regelmäßig und vollständig nachkommen.
Nach einem Termin beim Jugendamt in Leer soll er im Oktober 2024 gemeinsam mit seiner Ex-Frau mit dem Auto zurück in die Gemeinde gefahren sein, in der beide wohnen. Zwischen den beiden habe sich ein Streit entwickelt. Die Frau habe ihren Ex-Mann aufgefordert, unverzüglich anzuhalten, damit sie mit ihrem Kleinkind aussteigen konnte. Noch während der Fahrt soll der Angeklagte die Schnalle der Babyschale gelöst und die Schale samt Baby nach dem Anhalten neben das Fahrzeug geworfen haben. Dadurch habe das Baby eine Kopfprellung erlitten.
Tochter wegen Schulnoten geschlagen?
Der zweite Vorfall soll sich bereits im Februar 2024 ereignet haben. Nachdem die zwölfjährige Tochter des Angeklagten mit schlechten Schulnoten nach Hause kam, habe ihr Vater ihr ins Gesicht geschlagen.
Der angeklagte Vater stritt alle Vorwürfe energisch ab: „Solche Vorfälle gab es überhaupt nicht. Auch keinen Streit wegen Schulnoten“, sagte er. Vielmehr habe er das Zimmer seiner Tochter eingerichtet und auch im Chat einen guten Kontakt zu ihr gepflegt. Mittlerweile habe er seine Tochter ein Jahr lang nicht gesehen.
Er räumte ein, dass es während der Autofahrt zu einem Streit mit seiner Ex-Frau gekommen sei. Er sei ganz normal rechts rangefahren, nachdem seine Frau den Wunsch hatte, das Fahrzeug zu verlassen. Er habe seinen Sohn aus der Babyschale genommen, damit seine Ex-Frau mit dem Kinderwagen weiterlaufen konnte. Unter Tränen gab er an, seinem kleinen Sohn nichts getan zu haben.
Kind war zwei Tage im Krankenhaus
Als Zeugin kam auch die Ex-Frau zu Wort. Sie bestätigte die Fahrt mit dem Angeklagten und den Streit mit ihm im Fahrzeug. Auf ihren Wunsch habe der Angeklagte das Fahrzeug schließlich in Höhe eines Geschäfts angehalten, von wo aus die Frau nach Hause weiterlaufen wollte. Bei ihrer Anzeigeerstattung bei der Polizei hatte die Frau angegeben, dass der Angeklagte die Babyschale an sich nahm und brutal neben das Fahrzeug warf. Die Schale mit dem Baby darin habe stark gewackelt. Zu Hause angekommen, habe sich das Baby übergeben. Ihr Kind sei daraufhin zwei Tage stationär im Krankenhaus geblieben.
Die Mutter des Angeklagten betonte, dass ihr Sohn keinen Streit mit seiner zwölfjährigen Tochter hatte. Auch wurde der Befundbericht des Klinikums Leer zu den Kopfverletzungen des Babys vorgetragen. Darin hieß es, dass es keine Auffälligkeiten gab. Wegen einer möglichen Gehirnerschütterung sei das Kleinkind vorsorglich zwei Tage im Krankenhaus geblieben.
Angeklagter schickt Tochter Sprachnachricht
An einem zweiten Verhandlungstag sollte die zwölfjährige Tochter aussagen. Sie war allerdings nicht erschienen. Die Ex-Frau und Mutter der Minderjährigen hatte dem Gericht eine E-Mail geschickt und darauf hingewiesen, dass die Tochter nicht kommen werde. Gleichzeitig hatte sie dem Gericht eine Sprachnachricht ihres Ex-Mannes an die Tochter übermittelt, die vorgespielt wurde. Darin sagte der Angeklagte seiner Tochter, dass sie bitte ihre Zeugenaussage so halten möge, dass er sie nicht geschlagen habe. „Du möchtest doch nicht, dass ich ins Gefängnis gehe“, sagte er in der Sprachnachricht. Dafür erteilte das Gericht dem Angeklagten eine Rüge mit dem Hinweis, dass derartige Beeinflussungen von Zeugen nicht zulässig seien.
Zu der Verletzung des Kleinkindes in der Babyschale stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Ex-Frau des Angeklagten im Rahmen der polizeilichen Anzeigeerstattung andere Aussagen tätigte als jetzt vor Gericht. Dort war von einem brutalen Abstellen der Babyschale neben dem Auto nicht mehr die Rede. Vielmehr habe die Babyschale lediglich gewackelt. Der Angeklagte wurde in diesem Punkt freigesprochen.
Für einen weiteren Verhandlungstag soll die zwölfjährige Tochter des Angeklagten vorgeladen werden. Dann soll sie zu dem zweiten Vorwurf aussagen.