Kiel/Hannover  Meinungsfreiheit oder Volksverhetzung? Wann Worte strafbar werden

Susanne Link
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Von Susanne Link
| 20.07.2025 10:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Politiker der AfD stehen regelmäßig wegen umstrittener Äußerungen vor Gericht. Foto: Carsten Koall
Politiker der AfD stehen regelmäßig wegen umstrittener Äußerungen vor Gericht. Foto: Carsten Koall
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Meinungsfreiheit schützt unbequeme Aussagen, doch ihre Grenzen werden immer wieder neu verhandelt - juristisch und gesellschaftlich. Äußerungen von AfD-Vertretern sorgen immer wieder für Diskussionen und Akten bei den Gerichten.

Fleißige Bürger, faule Migranten. So lautete verkürzt die Aussage einer Wahlwerbung der AfD Schleswig-Holstein vor der Bundestagswahl. Was für die Partei zugespitzte Wahlkampfrhetorik ist, sehen Kritiker als gezielte Ausgrenzung und Herabwürdigung. Eine SPD-Politikerin erstattete Anzeige wegen Volksverhetzung, die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelte daraufhin. Der Fall wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet Meinungsfreiheit und wo beginnt strafbare Hetze?

Meinungsfreiheit ist in einer demokratischen Gesellschaft ein hohes Gut. Artikel 5 des Grundgesetzes garantiert jedem das Recht, seine Meinung zu äußern, auch wenn diese unbequem, provokant oder politisch unkorrekt erscheint. Doch dieses Recht hat Grenzen. Die Meinungsfreiheit endet dort, wo andere Rechte verletzt werden. Beispielsweise bei Volksverhetzung, die gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches strafbar ist.

Dieses Gesetz soll vor gezielter Hetze gegen ethnische, religiöse oder nationale Gruppen sowie gegen Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder sexuellen Identität schützen. Wer also zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufruft oder ihre Menschenwürde angreift, kann strafrechtlich verfolgt werden. Als Volksverhetzung gilt auch das Bestreiten, dass im Nationalsozialismus Menschen in Gaskammern ermordet wurden. Das Ziel dieses Gesetzes ist, den Frieden in der Gesellschaft zu bewahren.

Die Praxis zeigt aber: Es ist oft nicht leicht, zwischen zugespitzten, polemischen, abwertenden Meinungsäußerungen und strafbarer Hetze zu unterscheiden. Die Wahlwerbung der AfD Schleswig-Holstein ist nach Ansicht der Kieler Staatsanwaltschaft trotz einer „Vielzahl negativer Klischees gegenüber Migranten“ keine Volksverhetzung, das Verfahren wurde eingestellt. Unsensibles und verantwortungsloses Verhalten oder verächtliche, geschmacklose und irritierende Äußerungen reichten für den Tatbestand der Volksverhetzung nicht aus.

Selbst wenn Asylbewerber pauschal als Schmarotzer, Drogenhändler und Betrüger diffamiert würden, liege darin rechtlich noch keine strafbare Hetze, solange ihnen nicht ausdrücklich das Lebens- und Existenzrecht abgesprochen werde, erläutert Oberstaatsanwalt Henning Hadeler. Zwar könne der Beitrag der AfD Schleswig-Holstein durchaus als Ablehnung des Aufenthalts- und Bleiberechts von Asylbewerbern verstanden werden, ihr Lebens- und Existenzrecht werde aber nicht bestritten.

Der Fall in Schleswig-Holstein ist kein Einzelfall. Immer wieder geraten AfD-Vertreter mit fragwürdigen Aussagen in die Kritik. Björn Höcke bezeichnete das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“. Eine Äußerung, die provozierte, juristisch aber nicht eindeutig strafbar war. Bekannt ist auch die Aussage des AfD-Mitgründers und -Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland über die damalige Integrationsbeauftragte Aydan Özoğuz. Man solle sie „in Anatolien entsorgen“. Polemisch, aber nicht strafbar, befand die Staatsanwaltschaft Mühlhausen. „Wenn es mehrere Interpretationsmöglichkeiten gibt, muss das Gericht die für den Angeklagten günstigste annehmen“, sagte der Sprecher der Behörde, Dirk Germerodt, damals mit Verweis auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts.

Aktuell wird auch gegen die niedersächsische AfD-Landtagsabgeordnete Vanessa Behrendt in zwei Fällen wegen Volksverhetzung ermittelt. Sie soll die Regenbogenfahne als Symbol für „Machenschaften pädophiler Lobbygruppen“ und eine Gruppe Pädophiler pauschal als kriminell bezeichnet haben, obwohl die Betroffenen ihre Neigung nach eigenen Angaben nicht ausleben. Die Ermittlungen sollen im August abgeschlossen werden, teilte die zuständige Staatsanwaltschaft mit.

Während sich die Partei als Verfechterin der Meinungsfreiheit inszeniert, werfen Kritiker ihr vor, systematisch Grenzen zu verschieben und Hass zu normalisieren. Denn was juristisch zulässig ist, kann gesellschaftlich dennoch verheerende Wirkung entfalten. Wenn pauschale Aussagen in den Diskurs einsickern, normalisieren sich Vorurteile.

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