Hamburg  Steakhaus-Erbin Block vor Gericht: Tochter will „ihre Geschichte erzählen“

Stephanie Lamprecht
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Von Stephanie Lamprecht
| 16.07.2025 16:59 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Der zweite Prozesstag, gegen die Steakhauserbin Christina Block wegen Entführung, wurde schon nach kurzer Zeit beendet. Foto: AFP/Marcus Brandt
Der zweite Prozesstag, gegen die Steakhauserbin Christina Block wegen Entführung, wurde schon nach kurzer Zeit beendet. Foto: AFP/Marcus Brandt
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Der zweite Prozesstag im Fall Christina Block endet mit einem Paukenschlag: Die Nebenklage der entführten Kinder wird juristisch angefochten, was den gesamten Prozess zum Erliegen bringen könnte. Und damit nicht genug – die 14-jährige Tochter möchte gegen ihre Mutter aussagen.

Der Zuschauerraum ist auch am zweiten Prozesstag gut gefüllt, einige Journalisten stehen schon zwei Stunden vor Prozessbeginn vor der Saaltür. Immerhin soll Christina Block aussagen, die Mutter, die die Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in Auftrag gegeben haben soll. Die Frau, deren 14-jährige Tochter als Nebenklägerin und Belastungszeugin gegen ihre Mutter aussagen will – ein ungeheurer Vorgang, der für die Kluft innerhalb der Millionärsfamilie steht.

Um die Rollen, die das Mädchen und ihr jüngerer Bruder im Prozess spielen sollen, gibt es nun ein juristisches Tauziehen, das den Prozess sogar platzen lassen könnte. Von außen betrachtet wirkt Christina Block (52) etwas gelöster als zum Prozessauftakt. In einem beigefarbenen Kleid betritt sie den Saal zusammen mit ihren Verteidigern, umarmt einige Mitangeklagte zur Begrüßung, steht im vertrauten Gespräch mit ihrem ebenfalls angeklagten Lebensgefährten Gerhard Delling zusammen.

Als ihr Ex-Mann Stephan Hensel zu seinem Platz geht, wechselt das verfeindete Paar keinen Blick. Er wurde in der Silvesternacht 2023 von den Entführern niedergeschlagen, ist Nebenkläger.

Auch die beiden entführten Kinder waren zunächst Nebenkläger im Verfahren gegen ihre Mutter und die sechs Mitangeklagten, sehr zum Unwillen der Verteidiger, die einmütig eine Aussetzung des Verfahrens beantragt haben. Wenn sie damit Erfolg hätten, wäre der Prozess des Jahres geplatzt, Anklageverlesung und Opening Statements, alles wäre hinfällig. Bisher wird das Verfahren jedoch nur bis zum 25. Juli unterbrochen.

Grund: Einer der Verteidiger hat gegen die Zulassung der Kinder als Nebenkläger geklagt – und das Hanseatische Oberlandesgericht hat ihm recht gegeben: Die Zulassung für den heute zwölfjährigen Sohn wurde bereits aufgehoben. Um zu klären, wie es mit ihm und seiner Schwester als Nebenklägerin weitergeht, beendet die Kammer den zweiten Verhandlungstag nach nur einer Stunde.

Ohne dass Christina Block auch nur ein Wort ausgesagt hat, geraten alle in Aufbruchsstimmung. Justizbeamte drängen das Publikum, den vollen Zuschauerraum zügig zu verlassen, während vorn im Saal die Anwälte ihre Laptops zuklappen und mit ihren Mandanten plaudern. Die Verteidiger haben es geschafft, den Fokus weg von den Angeklagten hin zum Vater der Kinder zu lenken.

Der Hintergrund: Ob Kinder als Nebenkläger auftreten, entscheiden sie nicht selbst, sondern der Erziehungsberechtigte. Im Fall der beiden entführten Geschwister ist das der Vater Stephan Hensel, denn nach der Entführung hat das dänische Familiengericht ihm das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

Gegen den Vater ist in Hamburg aber ein Verfahren wegen Kindesentzugs anhängig, immerhin hat er die Kinder im August 2021 rechtswidrig bei sich behalten. Weil er aber vielleicht selbst bald Angeklagter sein könnte, besteht der Verdacht, dass Stephan Hensel vielleicht gar nicht im Interesse der Kinder handelt, wenn er sie als Nebenkläger gegen die Mutter teilnehmen lässt, sondern in seinem eigenen Interesse.

Um diesen Konflikt aufzulösen, sollen nun unabhängige „Ergänzungspfleger“ prüfen, was das Beste im Sinne der Kinder ist. Das Problem: Solche Vertreter der Kinder werden in Deutschland von den Familiengerichten bestimmt – für die beiden Blockkinder ist aber inzwischen das dänische Familiengericht zuständig. Das alles über Ländergrenzen hinweg zu klären, ist kompliziert.

Bis zum nächsten Verhandlungstag haben die Verteidiger nun außerdem Zeit, sich die Akten aus dem Verfahren gegen den Vater anzusehen und Munition für ihre Verteidigung zu sammeln. Denn dass statt ihrer Mandanten eigentlich der Vater der Schuldige ist, daran haben sie in ihren Eröffnungsreden keinen Zweifel gelassen.

Das spricht auch aus einem Statement, das Christina Blocks Anwalt Ingo Bott am Nachmittag veröffentlichen ließ: Er bedauere, „dass meine Mandantin heute nicht aussagen konnte“, denn „je mehr Zeit vergeht, desto größer ist die Sorge, dass insbesondere die 14-jährige Tochter von Frau Block weiter gegen ihre Mutter aufgehetzt wird“.

Das Verfahren drehe sich um das Wohl der Kinder: „Es ist nicht für eine persönliche Vendetta eines in Hamburg gescheiterten Vaters gedacht.“ Bott stellt darüber hinaus in Aussicht, dass „die öffentliche Vorverurteilung in sich zusammenfallen dürfte, wenn endlich Frau Block gehört wird und die Wahrheit ans Licht kommt“.

Nach dem frühzeitigen Ende des Verhandlungstages gibt Opferanwalt Steffen Hörning, der (noch) als Nebenklagevertreter des Mädchens im Saal sitzt, Auskunft über die Verfassung seiner jungen Mandantin. Er sei selbst skeptisch gewesen, ob man eine 14-Jährige aussagen lassen solle, in aller Öffentlichkeit: „Aber die Gespräche mit ihr haben mir Sicherheit gegeben, dass es für sie der richtige Weg ist.“ Wann das Mädchen und ihr Bruder als Zeugen gehört werden und ob dann die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, das entscheidet am Ende das Gericht, notfalls auch gegen den Willen des Mädchens.

Bisher heißt es, die Tochter wolle in der Hauptverhandlung gegen ihre Mutter aussagen: „Sie möchte am Zeugentisch sitzen und ihre Geschichte erzählen und von den Folgen berichten, im Beisein ihrer Mutter.“ Auch die dänische Psychologin des Mädchens habe gesagt, dass die Aussage ein „wichtiger Baustein“ sein könnte für die Verarbeitung des Traumas. Ob Christina Block am 25. Juli aussagt, ist fraglich. Fest steht aber, dass die Kammer nach diesem Verhandlungstag in eine dreiwöchige Sommerpause geht.

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