Berlin  Cannabis auf Rezept: Deutlich strengere Regeln geplant – was auf Patienten zukommt

afp, Mark Otten
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Von afp, Mark Otten
| 14.07.2025 19:14 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant strengere Regeln für die Abgabe von medizinischem Cannabis. Foto: IMAGO / Torsten Leukert
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant strengere Regeln für die Abgabe von medizinischem Cannabis. Foto: IMAGO / Torsten Leukert
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Der Weg zu Cannabis per Rezept soll bald deutlich erschwert werden. Das betrifft vor allem Patienten, die bisher auf Videosprechstunden und Versandapotheken setzen. Was CDU-Gesundheitsministerin Warken plant.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant strengere Regeln für die Abgabe von medizinischem Cannabis. Dies geht aus einem Gesetzentwurf „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag.

Bislang kann Cannabis relativ einfach auf entsprechenden Plattform per Online-Rezept bezogen werden – das zeigt auch unser Selbstversuch. Dies will Warken mit den geplanten Änderungen unterbinden. Über den Entwurf hatte zuerst die Mediengruppe Bayern berichtet.

Warken hatte bereits bei Amtsübernahme im Mai erklärt, die leicht zugängliche Online-Verschreibung von Cannabis einschränken zu wollen. Sie begründete dies mit einem stark angestiegenen Verbrauch.

Darauf wird auch im Gesetzentwurf verwiesen: Seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024 seien die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken „über das zu erwartende Maß hinaus“ angestiegen. Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stieg demnach der Import vom ersten Halbjahr zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent.

Verordnungen von medizinischem Cannabis zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung seien im gleichen Zeitraum aber nun um neun Prozent gestiegen. Das Gesundheitsministerium führt dies auf eine zunehmende Anzahl an Privatrezepten von Selbstzahlern und den Bezug über Online-Plattformen zurück.

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) begrüßte den Gesetzentwurf bereits „ausdrücklich“. „Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen“, erklärte ABDA-Präsident Thomas Preis. Eine pharmazeutisch fundierte Beratung zu Cannabis sollte „mit Blick auf das hohe Suchtrisiko und Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei jungen Menschen durch die Apotheke vor Ort stattfinden“.

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