Krebs nicht erkannt  Tochter schockiert nach Urteil zu Fehldiagnose in Emden

Hannah Weiden
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Von Hannah Weiden
| 14.07.2025 17:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Arzt zeigt auf ein Röntgenbild einer von Krebs befallenen Lunge. Bei einer verstorbenen Frau aus Emden hätten Ärzte im Klinikum den Krebs erkennen müssen, sagt ihre Tochter. Symbolfoto: Felix Hörhager/dpa
Ein Arzt zeigt auf ein Röntgenbild einer von Krebs befallenen Lunge. Bei einer verstorbenen Frau aus Emden hätten Ärzte im Klinikum den Krebs erkennen müssen, sagt ihre Tochter. Symbolfoto: Felix Hörhager/dpa
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Eine Frau stellt sich mehrfach im Emder Klinikum mit Schmerzen vor. Dass sie Krebs hatte, erkannten die Ärzte erst, als es zu spät war. „In dem System ist etwas nicht richtig“, sagt die Tochter.

Emden - „Ich kann wirklich nur jedem davon abraten, in dieses Krankenhaus zu gehen“, sagt Karin J. Ihren Namen haben wir geändert und anonymisiert. Sie hatte Ende Mai 2025 als Zeugin vor dem Emder Amtsgericht in dem Prozess über ihre 2018 an Lungenkrebs verstorbene Mutter ausgesagt und wirft dem Emder Klinikum vor, den Krebs ihrer Mutter viel zu spät erkannt zu haben. Nachdem diese Zeitung über den Fall berichtet hatte, meldete sie sich bei der Redaktion.

Ihre damals 62-jährige Mutter war im Mai 2018 an Lungenkrebs gestorben. Mehrfach hatte sie in den drei Monaten vor ihrem Tod wegen großer Schmerzen das Emder Krankenhaus aufgesucht. Obwohl sie Symptome hatte und auf den Röntgenaufnahmen Schatten zu sehen waren, wurde sie wieder nach Hause geschickt und nicht behandelt. Das seien das Alter, der Rücken und eine gebrochene Rippe gewesen, hieß es. Ende April 2018 waren die Schmerzen so groß, dass die Patientin und ihre Angehörigen nach mehreren Vorstellungen im Krankenhaus auf weitergehenden Untersuchungen bestanden. Diagnose: Lungenkrebs. Drei Wochen später war die Emderin tot.

„Wer ist verantwortlich für diese Prozesse?“

Karin J. hatte gegen das Emder Klinikum Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Aurich erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine der Ärztinnen. Der Fall war am Dienstag, 27. Mai 2025, am Amtsgericht Emden verhandelt worden. Die Ärztin wurde freigesprochen. Zu dem Zeitpunkt, als sie sich die Befunde zum ersten Mal angesehen hatte, wäre ein Behandlungserfolg nicht mehr wahrscheinlich gewesen, hatten zwei unabhängige Gutachter, die Staatsanwältin und die Richterin bei der Verhandlung geschlussfolgert. Der schwerwiegende Fehler liege vielmehr im System: Die Röntgenaufnahmen seien nicht vorher von einem Radiologen oder einer Radiologin begutachtet worden, hieß es.

„Das kann ich einfach nicht nachvollziehen“, sagt Karin J. „In dem System ist ja offensichtlich etwas nicht richtig.“ Dafür, dass die angeklagte Ärztin freigesprochen wurde, hat sie zwar Verständnis. Nicht aber dafür, dass nun offenbar keine weiteren Konsequenzen folgen. „Das ist das, was mich jetzt so schockiert. Wieso sagt keiner, da müssen wir etwas tun? Warum gibt es da keinen Aufschrei? Das verstehe ich einfach nicht.“ Es sei ihr nie darum gegangen, eine einzelne Person an den Pranger zu stellen, sagt sie. „Es geht darum, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Wer ist verantwortlich für diese Prozesse?“

Vertrauensverlust in das System

In den Wochen vor der plötzlichen Krebsdiagnose hätten die Ärzte im Emder Klinikum betont, es sei alles in Ordnung mit der Lunge ihrer Mutter. Die Nachricht, dass sie Lungenkrebs hat, war für sie und ihre Familie daher ein Schock. „Das sind eigentlich auch zwei Traumata, mit denen wir zu kämpfen haben“, sagt Karin J. Neben der Trauer um die Mutter habe sie vor allem auch mit dem Vertrauensverlust in das System zu kämpfen. „Man hinterfragt jetzt natürlich ständig, ob man Ärzten überhaupt noch trauen kann“, sagt sie. „Da einen Weg zu finden ist gar nicht so einfach.“ Mehrere Symptome ihrer Mutter hätten aus heutiger Sicht als „Red Flags“, also Warnsignale, interpretiert werden müssen. „Dies hätte zu einem viel früheren Zeitpunkt zwingend weitere Untersuchungen nach sich ziehen müssen.“

Die Redaktion hatte die damals in der Verhandlung aufgezeigten Fehler im System zum Anlass genommen, beim Klinikum Emden nachzufragen, wie die Abläufe in der Notaufnahme sind. Wir wollten unter anderem wissen, ob Bilder, die von Assistenzärzten beurteilt wurden, grundsätzlich am nächsten Tag von einem Radiologen zweitbegutachtet werden und wie sichergestellt wird, dass auffällige Befunde nicht übersehen werden.

Das sagen Trägergesellschaft und Staatsanwaltschaft

In ihrer schriftlichen Antwort war die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden den konkreten Fragen ausgewichen: „Eine Befundung sowie alle damit zusammenhängenden Folgebehandlungen erfolgen in unseren Krankenhäusern gemäß den geltenden fachlichen und rechtlichen Standards. Hierbei ist der Facharztstandard stets gewährleistet“, hieß es.

Aktuell wollten wir zudem von der Staatsanwaltschaft wissen, ob und inwiefern die besagten Mängel im System Anlass für weitere Ermittlungen sind und ob es nicht Aufgabe der Staatsanwaltschaft wäre, eine Person zu finden, die die offenbar folgenschweren Arbeitsabläufe im Emder Klinikum zu verantworten hat. Die Antwort fiel kurz aus: „Auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass sich die Akte derzeit noch beim Amtsgericht Emden befindet. Erst nach der Rückkehr können etwaige weitere Maßnahmen geprüft werden“, schrieb Staatsanwältin Marina Singer, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich für den Bezirk Emden.

Weiterer Betroffener meldete sich

Als Reaktion auf den Artikel hatte sich neben der Tochter auch noch ein anderer Emder bei der Redaktion gemeldet, der berichtete, im Emder Klinikum seien die Krebsmetastasen seiner an Brustkrebs erkrankten Frau ebenfalls nicht erkannt worden. Er macht dem Klinikum ähnliche Vorwürfe und hat ebenfalls Anzeige erstattet. Zu einem Prozess ist es bisher aber noch nicht gekommen.

Für Karin J. und ihre Angehörigen ist mit dem Gerichtsurteil eine langwierige Auseinandersetzung mit dem Thema zu Ende gegangen. „Das, was wir tun konnten, haben wir gemacht“, sagt sie. Sie hatte damals ihrer schwerkranken Mutter versprochen, die Fehler aufklären zu wollen. Damals hatten sie ja selbst nicht gewusst, an welcher Stelle etwas schiefgelaufen war. „Uns war bewusst, dass das anstrengend wird“, antwortet Karin J. auf die Frage, warum sie sich für die Anzeige entschieden hatte. „Es wäre aber für uns schlimmer gewesen, das nicht zu tun.“

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