Streit und Gewalt  Vom kranken Nachbarn terrorisiert – wer hilft?

Susanne Ullrich
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Von Susanne Ullrich
| 11.07.2025 07:51 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Die Folgen psychischer Erkrankungen können sein, dass Betroffene sich aggressiv verhalten. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund nimmt die Anzahl der Einsätze aufgrund psychisch auffälliger Personen zu. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa
Die Folgen psychischer Erkrankungen können sein, dass Betroffene sich aggressiv verhalten. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund nimmt die Anzahl der Einsätze aufgrund psychisch auffälliger Personen zu. Symbolfoto: Fabian Sommer/dpa
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Wer mit psychisch auffälligen Personen im Umfeld lebt, hat es schwer: Polizeieinsätze können dann Teil des Alltags werden. Deren Anzahl ist laut Polizei stark gestiegen. Was tun, wenn es eskaliert?

Friedeburg - Plötzlich steht der Nachbar mit heruntergelassener Hose im Garten, brüllt herum oder hämmert mitten in der Nacht gegen die Wand: Eine 37 Jahre alte Frau aus der Gemeinde Friedeburg ist nur eine von vielen Personen in Ostfriesland, die mit psychisch auffälligen Personen aus ihrem Umfeld teils über Jahre hinweg Streitigkeiten austragen – und nicht selten ratlos sind, wie sie sich effektiv zur Wehr setzen können. Die Redaktion hat bei der Pressestelle der zuständigen Polizeiinspektion Aurich/Wittmund und dem Gesundheitsamt im Kreis Wittmund nachgefragt, wie diese in solchen Fällen vorgehen.

Was war passiert?

Die Friedeburgerin stand Ende Juni 2025 ihrem Nachbarn in einem Verfahren vor dem Wittmunder Amtsgericht gegenüber. Der Mann, ein alkoholsüchtiger 57-Jähriger, hatte sich im Vollrausch vor ihr entblößt. Mit heruntergelassener Hose stand er im März vor ihr und befriedigte sich dabei selbst. So schilderte es die Zeugin in der Verhandlung. Der Mann bestritt die Tat – und wurde dennoch für seine exhibitionistischen Handlungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Richter stufte die Aussage der Zeugin als glaubhaft ein: Es könne zudem sein, dass sich der Angeklagte aufgrund seines jahrelangen exzessiven Alkoholkonsums schlichtweg nicht mehr an die Tat erinnere.

Wie kann sich der Alltag im Umfeld verändern?

Die Zeugin und ein Begleiter, der ebenfalls im Umfeld des Suchtkranken lebt, halten ihren Nachbarn für eine Gefahr für sich und andere, sagten sie anschließend im Gespräch mit der Redaktion. Immer wieder überschreite er Grenzen: Lärmbelästigung, Beleidigung bis hin zu Hausfriedensbruch erwähnte das Duo. Betroffen seien sie und andere Bewohner. Die Situation spitze sich zu, unterstrichen beide. Aus dem Weg gehen könne sie dem 57-Jährigen nicht, bedauerte die Frau. Sie habe seit der Tatnacht mehrfach die Polizei gerufen.

In dieser gestellten Szene versucht eine Frau, sich zu schützen. Symbolfoto: Maurizio Gambarini/dpa
In dieser gestellten Szene versucht eine Frau, sich zu schützen. Symbolfoto: Maurizio Gambarini/dpa

Nimmt die Anzahl der Fälle zu?

Die Polizei ist damit vertraut, dass „einige psychisch auffällige Personen immer wiederkehrend für Einsätze sorgen“, teilt Wiebke Baden, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund, dazu auf Nachfrage mit. Die Polizei rückt immer dann aus, wenn akute Gefahr besteht oder strafbares Verhalten vermutet wird. „Insgesamt beobachten wir, dass die Zahl der polizeilichen Einsätze mit psychisch kranken Personen bedenklich zugenommen hat.“ Alkoholsucht gilt als psychische Erkrankung, auch wenn sie sowohl geistige als auch körperliche Folgen haben kann. In diesen Fällen informiert die Polizei auch das Gesundheitsamt. Die Pressestelle der Wittmunder Kreisverwaltung kann auf Nachfrage keine Aussage zur Häufigkeit von Vorfällen machen, da keine Statistik geführt werde.

Was rät die Polizei bei Hinweisen auf eine Erkrankung?

Wer psychisch krank ist, sollte sich bestenfalls selbst Hilfe suchen oder von Angehörigen und/oder dem Hausarzt oder der Hausärztin Unterstützung erhalten, rät Baden. Passiert das nicht, kann das weitreichende Folgen haben. Das Verhalten einer psychisch kranken Person ist individuell: Ist jemand aggressiv, kann dies einen Polizeieinsatz auslösen. In solchen Fällen ist stets auch das Gesundheitsamt beteiligt. Die Behörde und der Sozialpsychiatrische Dienst werden bei Bedarf während oder spätestens nach einem Polizeieinsatz informiert. Der Dienst bietet Betroffenen dann Beratung und Hilfe an, erläutert die Pressestelle der Wittmunder Kreisverwaltung das Vorgehen innerhalb ihres Fachbereichs Gesundheit. „Dies geschieht in der Regel bereits am nächsten Tag telefonisch.“

Was, wenn jemand zur Gefahr wird?

Macht eine Person auf Polizei oder Rettungsdienst den Eindruck, er oder sie stelle für sich oder andere eine Gefahr dar, kann diese Person vorläufig zur Behandlung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden. Dafür braucht es eine Reihe von Institutionen, die zusammenarbeiten: Mitarbeiter des Ordnungsamtes und des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie, wenn möglich, ein Arzt vom Gesundheitsamt schätzen die Situation vor Ort ein. „Außerdem wird ein Richter des Amtsgerichts hinzugezogen, der nach der Stellungnahme des Arztes über die mögliche Einweisung der Person entscheidet.“ Ist der Arzt überzeugt, dass zum Schutz des Betroffenen oder seines Umfelds gehandelt werden muss, bleibt nur eine Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung.

Behandlung – und was dann?

Ein kurzfristiger Klinikaufenthalt löst meist nicht alle Probleme, unterstreicht Wiebke Baden: Eine medizinische Behandlung sei häufig nur von kurzer Dauer – oder werde von dem Betroffenen sogar abgelehnt. Darüber hinaus herrsche ein Mangel an passenden Therapieplätzen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Baden weist auf sich wiederholende Muster hin: „Sie werden dann bereits nach kurzer Zeit in eine ambulante Therapie entlassen, setzen ihre Medikamente ab und werden wieder auffällig.“ In der Folge sei mit weiteren Eskalationen zu rechnen, mit denen früher oder später wieder die Einsatzkräfte und Behörden konfrontiert würden. Passiert das, wiederholen sich die Prozesse. Einsätze werden immer wieder dokumentiert, bestätigen beide Pressestellen übereinstimmend. Letztlich kann eine Reihe von Folgeeinsätzen dazu führen, dass „die vorherigen Vorfälle dann in die Bewertung mit einfließen können“, so die Kreisverwaltung.

Am Ende bleibt für viele Betroffene das Gefühl, im eigenen Zuhause nicht mehr sicher zu sein – und auf wirksame Lösungen weiter warten zu müssen.

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