Neue Aufgabe für Staatsanwälte Aurich wird neues Zentrum im Kampf gegen Kinderpornografie
Die Staatsanwaltschaft Aurich übernimmt ab sofort eine zentrale Rolle bei der Verfolgung von Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern. Mehr Personal soll die Ermittlungen im Nordwesten stärken.
Aurich - Die Staatsanwaltschaft Aurich ist seit dem 1. Juli 2025 Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung von Kinderpornografie. Das teilt Pressesprecher und Oberstaatsanwalt Jan Wilken mit. Zuständig sind die Auricher Strafverfolger für die „wirksame Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Inhalte“ im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg. Dazu gehören ganz Ostfriesland sowie die Landgerichtsbezirke Oldenburg und Osnabrück. „Alle Verfahren – egal welcher Größe – aus dem Bezirk landen damit bei uns“, so Wilken. Weitere Schwerpunktstaatsanwaltschaften in diesem Bereich gibt es in Hannover und Göttingen.
Die Begriffe „Kinderpornos“ und „Kinderpornografie“ werden in Medien, Alltag und Gesetzen regelmäßig verwendet, wenn es um Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern geht. Kinderschutzorganisationen kritisieren diese Begriffe jedoch zunehmend als verharmlosend. Der Begriff „Pornografie“ suggeriere Freiwilligkeit und einvernehmliche Sexualität – das sei bei Kindern aber grundsätzlich ausgeschlossen. Deshalb empfehlen Expertinnen und Experten, stattdessen von „Missbrauchsdarstellungen“ oder „Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern“ zu sprechen. Diese Begriffe machten deutlicher, dass es sich um schwere Straftaten und um das Leid der betroffenen Kinder handele.Umstrittene Begriffe
Wilken zufolge hat die Einrichtung der Schwerpunktstaatsanwaltschaft auch positive personelle Auswirkungen auf den Standort Aurich: Es seien neue Stellen geschaffen worden. „Die neue Abteilung besteht derzeit aus vier Dezernentinnen und Dezernenten“, so der Oberstaatsanwalt. Laut Wilken bearbeiten die Dezernentinnen und Dezernenten nicht ausschließlich die Schwerpunktverfahren, um einen Ausgleich zu dieser mitunter belastenden Arbeit zu schaffen. Und: „Allen Mitarbeitenden steht die Möglichkeit eines Coachings offen. Beim Zuschnitt des Tätigkeitsfeldes wurden persönliche Wünsche der Mitarbeitenden berücksichtigt.“
Rund 240 Verfahren pro Monat
Lege man die Zahlen der bisher zuständigen Kollegen in Hannover zugrunde, gehe man von etwa 240 Verfahren pro Monat aus. Die Abteilung werde daher „perspektivisch noch weiter anwachsen“. Die bisherige Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft Hannover werde „ihre Tätigkeit als landesweite Zentralstelle zur Bearbeitung von herausgehobenen Verfahren in diesem Bereich fortsetzen“. Was ein „herausgehobenes Verfahren ist“, lasse sich nicht pauschal festlegen, sagt Wilken auf Nachfrage. Es komme immer auf den Einzelfall an und hänge nicht zwangsläufig mit der Menge der verdächtigen Dateien zusammen.
Die Einrichtung des neuen Schwerpunkts betrifft nicht nur die Staatsanwaltschaft, sondern auch das Amtsgericht Aurich: Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen beispielsweise nicht einfach so Wohnungen durchsuchen oder Computer beschlagnahmen. Dafür bedarf es in Deutschland in aller Regel richterlicher Beschlüsse, die meist durch sogenannte Ermittlungsrichter ergehen. Ausgestellt werden diese vom örtlichen Amtsgericht – in diesem Fall Aurich.
Innerhalb der niedersächsischen Justiz gibt es Schwerpunkte und Zentralstellen nicht nur für den Bereich der Missbrauchsdarstellungen an Kindern und Jugendlichen, sondern auch zu weiteren Delikten. Beispielsweise ist die Staatsanwaltschaft Osnabrück unter anderem für die Bekämpfung von Clankriminalität zuständig. Bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist die Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen angesiedelt.