Exhibitionist vor Gericht  Mit steigendem Alkoholpegel fallen bei ihm die Hemmungen

Susanne Ullrich
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Von Susanne Ullrich
| 02.07.2025 11:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Mann trinkt am Abend aus einer kleinen Flasche Schnaps. Rund 1,4 Millionen Menschen deutschlandweit gelten als suchtkrank. Symbolfoto: Archiv/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mann trinkt am Abend aus einer kleinen Flasche Schnaps. Rund 1,4 Millionen Menschen deutschlandweit gelten als suchtkrank. Symbolfoto: Archiv/Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa
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Ein Mann aus dem Kreis Wittmund zeigte seiner Nachbarin betrunken seine Geschlechtsteile. Sie erstattete Anzeige. Er will davon nichts mehr wissen. Sie aber fürchtet, er gerät langsam außer Kontrolle.

Wittmund - Wie Alkohol Menschen verändern kann, beschäftigte jetzt Richter Dirk Mönkediek vor dem Wittmunder Amtsgericht. Ein 57 Jahre alter Mann aus der Gemeinde Friedeburg ist wegen exhibitionistischer Handlungen vor seiner Nachbarin zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Im März 2025 soll der Angeklagte seine Geschlechtsteile vor der Frau, die als Zeugin vor Gericht aussagte, entblößt haben. Dabei habe er ihr mit der einen Hand ein Kondom präsentiert und sich mit der anderen selbst befriedigt. So schilderte es die Zeugin in ihrer Aussage unter deutlich spürbarer Anspannung nach dem Erlebten. Der 57-Jährige bestritt bis zuletzt, die Tat begangen zu haben.

Der Richter, das machte er bei der Verkündung des Urteils deutlich, hatte keinerlei Zweifel an der Richtigkeit der Schilderungen der Zeugin. Er hält einen Filmriss beim Angeklagten für denkbar: „Möglicherweise weiß er auch gar nicht mehr, was an diesem Abend stattgefunden hat.“ Der Bürgergeldempfänger war ohne Verteidiger im Gericht erschienen. Er muss nun eine Strafe von 40 Tagessätze in Höhe von jeweils 15 Euro, insgesamt also 600 Euro, in Raten zahlen. Bei der Höhe des Strafmaßes hielt der Richter sich an die Forderung der Staatsanwaltschaft Aurich. Beide Seiten erklärten den Verzicht auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit bereits rechtskräftig.

Das Alkoholproblem

Der gewohnheitsmäßige Trinker ist kein Unbekannter am Wittmunder Amtsgericht: Im Jahr 2019 war er zuletzt straffällig geworden: Mehrere Fälle von Trunkenheit im Verkehr, Beleidigung und auch Hausfriedensbruch gehen auf sein Konto. „Ich meine, dass hier so eine leichte Fahne ankommt“, stellte der Richter nach der Begrüßung des Mannes im Gerichtssaal fest. Der Angeklagte machte keinen Hehl aus seinem übermäßigen Alkoholkonsum. „Dass ich das Problem habe mit Alkohol“, führte er aus, habe er mittlerweile eingesehen. Er präsentierte Mönkediek eine Bescheinigung der Fachambulanz Sucht über zwei Beratungstermine im Juni. „Ich habe mich bereit erklärt für einen Entzug.“ Alkoholmissbrauch ist weit verbreitet in Deutschland. Geschätzte 1,4 Millionen Menschen sind suchtkrank und werden behandelt.

Auch am fraglichen Abend im März habe der Angeklagte getrunken. An den Richter gewandt erläuterte er: „Dass ich nicht gerade wenig Alkohol genossen habe, das können Sie zur Kenntnis nehmen.“ Die Zeugin schilderte aufgeregt und den Tränen nahe, wie der Mann mehrfach bei ihr aufgetaucht sei. Beide hätten bis zu diesem Abend ein nachbarschaftliches Verhältnis gehabt. Sie hätten zusammengesessen – ungeachtet einiger vulgärer, sexistischer Aussagen ihres Nachbarn, die ihr missfallen hätten. Schnaps, so ihr Eindruck, wirke wesensverändernd auf den Suchtkranken.

Der Schockmoment

Sie habe ihn irgendwann gebeten, endgültig zu gehen. Der Angeklagte kam jedoch kurz darauf wieder. Er habe entblößt vor der Tür gestanden. „Ein Schockmoment“, sagt die 37-Jährige. „Ich hab mit allem gerechnet – nur nicht damit.“ Sie habe gezittert und ihn aus der Wohnung geworfen. „Ab da hab ich abgeschlossen“, stellt sie klar. Nachts verlasse sie die Wohnung seither nicht mehr.

Im Anschluss an den Verhandlungstermin wird sie auf Nachfrage der Redaktion noch deutlicher: Sie sagt, sie halte ihren Nachbarn unter übermäßigem Alkoholeinfluss für eine Gefahr für sein Umfeld. Mit diesem Eindruck ist sie nicht allein. Ein weiterer Mann aus der Nachbarschaft hat sie zum Gerichtstermin begleitet und als Gast die Verhandlung verfolgt. Er sagt: „Das Schlimme ist: Es geht seit Jahren so.“ Er verweist auf eine verbale Attacke gegenüber einer jungen Frau aus dem Jahr 2009. Es wiederhole sich immer wieder, moniert er. Wirklich vor ihm schützen könne sich niemand: „Er geht einfach in die Wohnungen“, bestätigt die Zeugin. Es ist die Rede von Lärmbelästigung und Beleidigungen. Der Suchtkranke randaliere zudem im betrunkenen Zustand. Die 37-Jährige legte dazu eine Liste vor.

Was, wenn er es wieder tut?

Die Zeugin der exhibitionistischen Handlung fühlt sich hilflos. Niemand greife ein, weder der Vermieter noch die Polizei. „Er ist krank“, heiße es nur – und: „Da kann man nichts machen.“ Die Zeugin aber geht davon aus, dass dieser Mann durch sein exzessives Trinken mehr und mehr zu einer Gefahr wird. Ihre Befürchtung ist, dass er sich wieder entblößen könnte. „Dann vielleicht vor einer Sechsjährigen.“ Das Wohnhaus steht in unmittelbarer Nähe einer Grundschule.

Der nachbarschaftliche Kontakt zu dem 57-Jährigen ist vorbei. Aus dem Weg gehen aber könne man sich nicht. Sie habe sich bei einer Opferschutzorganisation Rat geholt. Was sie tun kann, wollte sie wissen. Die Antwort: „Immer wieder die Polizei anrufen.“ Das tue sie auch, versichert sie. Doch das ändere nichts.

Für die Frau gibt es nur einen Ausweg aus dieser Situation, unterstreicht sie. Sie wird umziehen. Anders wird sie ihren ungeliebten Nachbarn nicht los. Eigentlich müsste man den aggressiven Alkoholiker aus dieser Gleichung entfernen, fordert ihr Begleiter. Da das nicht passiert, zieht die Frau Konsequenzen. Nicht zuletzt, weil auch andere im Umfeld sie stigmatisieren: „Da wird dir noch gesagt, du bist selbst schuld.“

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