Urteil in Aurich  13-jähriges Mädchen auf Spielplatz missbraucht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 02.07.2025 12:37 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Auf zwei Spielplätzen in Großefehn soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Symbolfoto: pixabay
Auf zwei Spielplätzen in Großefehn soll es zu den Übergriffen gekommen sein. Symbolfoto: pixabay
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Ein 20-Jähriger wurde in Aurich verurteilt, weil er ein 13-jähriges Mädchen auf einem Spielplatz sexuell missbraucht haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aurich/Großefehn - Ein 20-jähriger Mann musste sich am Dienstag, 1. Juli 2025, vor dem Jugendschöffengericht in Aurich verantworten. Ihm wird vorgeworfen, als Heranwachsender im Herbst 2023 eine 13-Jährige auf zwei Spielplätzen in Großefehn sexuell missbraucht zu haben. Zu den Vorwürfen äußerte er sich vor Gericht nicht.

Der Angeklagte ist bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und verbüßt derzeit eine zweieinhalbjährige Haftstrafe im Jugendgefängnis in Hameln – unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung. Mit seinem derzeitigen Alltag im Gefängnis zeigt er sich nicht unzufrieden: „Ich bin runter von der Straße, habe einen geregelten Tagesablauf und lerne etwas dazu“, sagte er.

Angeklagter soll Mädchen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben

Bei dem Treffen mit dem Mädchen kam es laut Anklage zunächst zu einvernehmlichen Küssen. Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte jedoch gegen den Willen des Mädchens übergriffig geworden sein und sie zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.

Das Gericht war der Auffassung, der gebürtige Friesoyther habe sich der Tatvorwürfe schuldig gemacht. Es erhöhte die vorhandene Gefängnisstrafe um drei Monate. Nun hat er zwei Jahre und neun Monate in Haft zu verbüßen – vorbehaltlich etwaiger Lockerungen.

„Ein Nein ist ein Nein“

Derzeit macht er im Jugendgefängnis eine Lehre im Bereich Metallbau sowie eine Sozialtherapie. Denn eines muss er lernen: Ein Nein ist ein Nein. „Sie müssen lernen, dass eine Frau, die einen küsst oder streichelt, nicht automatisch Geschlechtsverkehr möchte“, sagte Richterin Maren Hohensee in der Urteilsbegründung.

Weil nicht bewiesen werden konnte, dass der zuletzt Obdachlose das tatsächliche Alter der Geschädigten kannte, wurde er wegen Vergewaltigung und eines sexuellen Übergriffs verurteilt. Angeklagt war schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes.

„Einvernehmliches Küssen, mehr wollte sie nicht“

Das Gericht zeigte sich durch die Konstanz der Schilderung der Geschädigten von seiner Schuld überzeugt. „Es waren zwei Spielplätze. Sie wollte ein einvernehmliches Küssen, mehr wollte sie nicht. Das hat sie deutlich gemacht“, so Hohensee. Beim ersten Mal habe die 13-Jährige seinen Arm zurückgedrückt, als er ihr an die Brust gepackt habe. Bezüglich der Handlungen auf dem zweiten Spielplatz habe die Geschädigte einen Dialog mit Details widergegeben. „Hör damit auf“, habe die 13-Jährige zu dem Angeklagten gesagt. Er soll provokant geantwortet haben: „Womit soll ich denn aufhören?“

Vernehmung unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Geschädigte war von Hohensee zuvor Video vernommen worden. Eine Aussage vor vielen Menschen blieb ihr somit erspart. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes wurde ihre Vernehmung im Gerichtssaal unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt.

Zwei Freundinnen der Geschädigten bekundeten im Zeugenstand, dass sie ihnen von den Übergriffen erzählt habe.

Verteidiger äußert viele Bedenken

Das Urteil entspricht dem Antrag vom Ersten Staatsanwalt Helge Ommen. „Er gibt sich reflektiert, hat sein Problem erkannt und möchte es aufarbeiten“, sagte er über den Angeklagten. Verteidiger Aleksandar Adamovic sah die Vorwürfe nicht als bewiesen an. „Das ist nicht das unbeschriebene, unschuldige, kindliche Lamm“, machte er Ausführungen über die offenbar kiffende, rauchende und trinkende Geschädigte. Sie lebe in einer Wohngruppe ohne Tagesstruktur. „Es gibt so, so viele Bedenken“, forderte er einen Freispruch nach dem Motto „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann Berufung oder Revision einlegen.

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