Attacke auf CSD-Teilnehmer  Deshalb hat die Polizei kein eigenes Video

Stephanie Schuurman
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Von Stephanie Schuurman
| 20.06.2025 17:58 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Drei Masten, neun Kameras, alles ausgeleuchtet und sogar Tonaufnahmen möglich: die Videoüberwachung auf dem Neuen Markt in Emden. Fotos: Klaus Ortgies
Drei Masten, neun Kameras, alles ausgeleuchtet und sogar Tonaufnahmen möglich: die Videoüberwachung auf dem Neuen Markt in Emden. Fotos: Klaus Ortgies
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Bei der CSD-Veranstaltung war die Videoüberwachung auf dem Neuen Markt in Emden abgeschaltet, wie bei jeder Demo. Wann darf die Polizei überhaupt filmen?

Emden - Nach der brutalen Attacke im Nachgang der CSD-Veranstaltung vom Samstag, 14. Juni 2025, bei der zwei Teilnehmer auf dem Neuen Markt verletzt worden sind, stellt sich erneut die Frage nach der Sicherheit in der Emder Innenstadt. Denn obwohl auf dem Platz, dem einstigen Brennpunkt der Stadt, seit 2017 ein Videoanlagen installiert sind, verfügt die Polizei über keine eigene Aufzeichnung von dem Angriff.

Drei Kameras an jedem Mast.
Drei Kameras an jedem Mast.

Die Anlage war während der CSD-Veranstaltung aufgrund von Persönlichkeitsrechten der Teilnehmer abgeschaltet worden, wie Polizeisprecher Eduard Dingis dieser Zeitung gesagt hatte. Und auch, als der Angriff gegen 20 Uhr am Abend, weit nach der Veranstaltung, passierte, war die Anlage noch nicht wieder in Betrieb. Das sei dem Tagesgeschehen geschuldet gewesen, präzisierte Dingis jetzt gegenüber dieser Zeitung. Es sei sehr viel los gewesen, sodass der Dienstschichtleiter das System mit seinen vielen Kabeln noch nicht wieder habe anschließen können. „Leider haben wir dafür noch keinen einfachen Knopf, das wird sich ändern“, sagte Dingis. „Es wäre natürlich perfekt gewesen, weil die Kameras den Ort genau ausleuchten.“ Und so beziehen sich die weiteren Ermittlungen in dem Fall weiter auf jenes Video, das mutmaßlich von der Angreifergruppe selbst gedreht und in den sozialen Netzwerken verbreitet wurde.

Wozu gibt es die Videoüberwachung auf dem Neuen Markt?

Am Neuen Markt in Emden sind insgesamt neun sogenannte Dome-Kameras an drei Masten installiert, teilte Dingis mit. Diese machen eine Rund-um-die-Uhr-Beobachtung des Neuen Marktes möglich. Man müsse dabei allerdings zwischen Live-Monitoring und der weiteren Fähigkeit der Aufnahme unterscheiden. Rund um die Uhr bestehe eine Live-Schaltung zur Wache des Polizeikommissariats Emden. Dort werde das Geschehen in Echtzeit übertragen und könne von Polizeibeamten eingesehen werden.

Live-Bildüberwachung auf der Wache im Polizeikommoissariat: Hier hat der Dienstschichtleiter ein Auge auf das Marktgeschehen. Foto: Gordon Päschel/Archiv
Live-Bildüberwachung auf der Wache im Polizeikommoissariat: Hier hat der Dienstschichtleiter ein Auge auf das Marktgeschehen. Foto: Gordon Päschel/Archiv

Offenbar werden bei bestimmten Veranstaltungen allerdings die Kameras ausgeschaltet, zumindest wenn Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern in den Vordergrund rücken. Sie werden demnach bei bestimmten Demonstrationen verboten. Ob das auch für Veranstaltungen wie Yoga auf dem Neuen Markt gilt?

Bei welchen Veranstaltungen werden die Kameras ausgeschaltet?

Bei sämtlichen Versammlungslagen und Veranstaltungen (die unter das Niedersächsische Versammlungsgesetz fallen) ist eine Aufnahme grundsätzlich nicht möglich, solange die Friedlichkeit einer Versammlung garantiert ist, schreibt Dingis. „Dies ist die gesetzliche Vorschrift für die Abschaltung der Kameras. Hierunter würden auch die von genannten Beispiele fallen.“ – Also auch Sonderveranstaltungen wie Yoga oder andere Events.

Neun Stück davon auf dem Neuen Markt: die Dome-Überwachungskameras, bei denen die Kamera hinter einer getönten und bruchsicheren kuppelförmigen Abdeckung angebracht ist.
Neun Stück davon auf dem Neuen Markt: die Dome-Überwachungskameras, bei denen die Kamera hinter einer getönten und bruchsicheren kuppelförmigen Abdeckung angebracht ist.

Dazu zitiert der Polizeisprecher Paragraf 32 des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG): „Die Polizei kann bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen, die nicht dem Versammlungsgesetz unterliegen, Bildaufnahmen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen über solche Personen anfertigen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten oder nicht geringfügige Ordnungswidrigkeiten begehen werden. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.“

Wie funktioniert die Überwachung des Neuen Marktes?

Werden die Live-Bilder bewusst in der Wache beobachtet oder laufen sie quasi nebenher? „Das Monitoring muss man sich folgendermaßen vorstellen“, antwortet Dingis: „Die Dienstschichtleitung oder Polizeibeamte, die ihren Dienst im Rahmen des Wachbetriebs im Polizeikommissariat Emden durchführen, beobachten das Geschehen nach bestem Gewissen und nach Möglichkeit, neben dem eigentlichen Alltagsgeschäft. Dass es dabei aufgrund des Einsatzgeschehens durchaus zu Unterbrechungen kommen kann, ist vermutlich nachvollziehbar. Bahnt sich allerdings ein Sachverhalt im videoüberwachten Bereich an und sind die Voraussetzungen des oben genannten Paragraphen erfüllt, steht einer zeitgerechten Auslösung der Aufnahmetechnik nichts im Wege.“

Wie lange werden die Bilder gespeichert?

Die Aufnahmen werden nach einer vordefinierten Speicherfrist automatisch gelöscht, falls diese zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten als Beweismittel nicht anderweitig gesichert werden, erklärt Dingis. Außerdem könne an jeder Kamera, zu jedem Zeitpunkt, eine manuelle Aufzeichnung ausgelöst werden, soweit die Voraussetzungen dazu vorliegen. Diese regelt besagter Paragraf 32 NPOG, Abs. 3, Satz 2 in Verbindung mit Paragraf 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes. Konkret geht es dort um die Befugnis der Polizei, „öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen zu beobachten, und um die Möglichkeit, diese Bilder aufzuzeichnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort zukünftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden“.

Einer von drei Masten auf dem Neuen Markt.
Einer von drei Masten auf dem Neuen Markt.

Artikel 13 des Grundgesetzes bleibe aufgrund der „Einstellung und Bedienmöglichkeiten“ der Videoüberwachung unberührt, teilt Dingis mit. Der Artikel schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das bedeutet, dass Wohnungen grundsätzlich vor staatlichen Eingriffen wie Durchsuchungen oder Überwachungen geschützt sind. Eingriffe sind nur unter bestimmten, engen Voraussetzungen und nach richterlicher Anordnung zulässig.

Die Videoanlage auf dem Neuen Markt war vor acht Jahren installiert worden. Das war nicht unumstritten. Letztlich hatten sich Rat, Stadt und Polizei für das Mittel der dauerhaften Überwachung entschieden, weil es kaum mehr ein Wochenende ohne Schlägereien und andere Auseinandersetzungen auf dem Platz in Emden gab. So werde auch insbesondere an den Wochenenden ein besonderes Auge auf die Überwachungs-Monitore in der Wache im Polizeigebäude am Hauptbahnhof geworfen, hatte zuletzt auch Polizeisprecherin Svenia Temmen gegenüber dieser Zeitung erklärt, insbesondere zu den „magischen Zeiten“, in denen es auf dem Markt öfter zu Krawall komme. „Wenn erkennbar ist, dass es Ärger gibt, fährt die Streife raus“, sagte sie. – Doch dazu muss die Video-Anlage natürlich eingeschaltet sein.

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