Streit um Windkraftausbau  Windkraft in der Krummhörn – Gesetz verfassungswidrig?

Lotta Groenendaal
|
Von Lotta Groenendaal
| 13.06.2025 18:07 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Beim sogenannten Repowering werden kleinere und ältere Windkraftanlagen durch neuere und meist höhere Anlagen ersetzt. Das ist auch in der Krummhörn geplant. Symbolbild: Patrick Pleul/dpa
Beim sogenannten Repowering werden kleinere und ältere Windkraftanlagen durch neuere und meist höhere Anlagen ersetzt. Das ist auch in der Krummhörn geplant. Symbolbild: Patrick Pleul/dpa
Artikel teilen:

Ein neues Bundesgesetz erlaubt größere Windräder näher an Wohnhäusern. In Krummhörn regt sich deswegen schon länger Widerstand. Eine Partei fragt nun: Ist das Gesetz gar verfassungswidrig?

Krummhörn - Zu hoch, zu viel, zu laut und vor allem viel zu nah dran: Der Bau neuer Windkraftanlagen in der Krummhörn ist ein Thema, das die Gemüter erhitzt. Die fbl-Fraktion im Gemeinderat will sich damit nicht abfinden – und greift nun zu einem ungewöhnlichen Mittel: Sie fordert die Krummhörner Verwaltung auf, eine Verfassungsbeschwerde gegen jenes Bundesgesetz, das den Ausbau der Windkraft massiv beschleunigen soll, zu überprüfen. Das ist der erste Schritt, bevor die Beschwerde an das Verfassungsgericht gehen könnte.

Einmal von vorne: Ein im Sommer 2024 im Bundestag verabschiedetes Gesetz erlaubt den Austausch älterer und kleinerer Windkraftanlagen durch neue und höhere Anlagen, und zwar am gleichen Standort. Diese müssen laut Gesetz nur einen geringen Abstand zu bebauten Gebieten einhalten, nämlich nur doppelt so viel, wie sie hoch sind. Heißt, eine 200 Meter hohe neue Windkraftanlage muss nur 400 Meter entfernt von der nächsten Wohnbebauung stehen. Außerdem dürfen im Umkreis einer alten Windkraftanlage im Rahmen des Repowerings gleich mehrere neue Anlagen entstehen. Wo aktuell also bereits Windkraftanlagen stehen, können neue Anlagen hinzukommen – ohne, dass die Gemeinde Einfluss darauf hat. In der Krummhörn kommen mehr als 70 Einzelanlagen für diese Form des Repowerings in Frage. Mit dem neuen Gesetz wollte die Ampel-Koalition die Energiewende beschleunigen.

Ja zur Windkraft, aber Gemeinde soll das Sagen haben

Für die fbl-Fraktion ist das Gesetz ein Problem, denn: Auch wenn schnellere Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen richtig seien, „greifen Passagen dieses Gesetzes zu tief in die kommunale Planungshoheit ein“, heißt es in dem Antrag. Mit dem Gesetz des Bundes würden die von der Lokalpolitik getroffenen Absprachen unterlaufen. Denn in der Krummhörn hatte der Gemeinderat eigentlich beschlossen, diese neuen Windkraftanlagen nicht 400 Meter, sondern 750 Meter entfernt von den nächsten bebauten Flächen zu errichten. Diese Mindestabstände sollten die Bevölkerung vor Schallemissionen, dem Stroboskopeffekt und optischer Bedrängung schützen.

Doch das vom Bund verabschiedete Gesetz überschreibt die Entscheidungen der Kommunen. Dieses Vorgehen stelle eine „Entmündigung der Kommunen dar“, heißt es im Antrag. „Wir meinen, dass eine solche Entscheidung Aufgabe der Kommune ist, das sollte nicht von oben diktiert werden“, sagt Frank Schoof von der fbl im Gespräch mit dieser Redaktion. „Nur die Akteure vor Ort wissen von den tatsächlichen Begebenheiten“, so Schoof. In der fbl sei man generell nicht gegen Windkraft, stellt er klar. „Aber wir sind dafür, dass die Entscheidung beim Gemeinderat liegt.“

Windkraft: Der Norden soll nicht überfordert werden

Ein weiterer Kritikpunkt der fbl ist zudem, dass die Gemeinde Krummhörn ihr Soll für die Anzahl der Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet längst erfüllt hat. „Wir haben ja schon eine ziemliche Konzentration hier“, sagt Schoof. „Wir wollen nicht, dass der Norden überfordert wird.“ Denn eine Energiewende könne nur dann funktionieren, wenn alle mitziehen würden. Eine zu große Überforderung einzelner Kommunen mit Windkraftanlagen könne dann stattdessen zu Gegenwehr aus der Bevölkerung führen. Es sei darum nicht hinnehmbar, dass das Aufstellen von zusätzlichen, noch höheren Anlagen ohne Mitwirkungsmöglichkeit der Kommunen erfolgen soll.

Um die Planungshoheit zurückzugewinnen, beantrage die fbl darum die Prüfung einer Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende Bundesgesetz. Inhalt der Prüfung durch die Verwaltung sollen, neben den zu erwartenden Kosten einer solchen Beschwerde, auch die Erfolgsaussichten sowie ein Entwurf eines Beschwerdetextes sein.

Auch Hinte sieht sich beim Repowering machtlos

Ähnliche Beschwerden gab es bereits in der Nachbargemeinde Hinte. Dort planen Investoren, einige der bereits bestehenden Windkraftanlagen durch neue Modelle zu ersetzen. Sie versprechen eine höhere Leistungsfähigkeit und eine effizientere Nutzung der Flächen. Doch viele der Anwohner befürchten eine größere Belastung durch die blinkenden Lichter, den Lärm und den starken Schattenwurf der Anlagen. In Hinte hat sich darum eine Interessengemeinschaft (IG) gegen das geplante Repowering gegründet, unter dem Namen „Abstand mit Augenmaß“. Ihnen geht es konkret um sieben alte Anlagen und eine weitere, die bereits außer Betrieb ist. Die Windkraftanlagen befinden sich allesamt zwischen Groß Midlum, Westerhusen und Sielmönken und damit schon ganz nah an der Grenze zur Krummhörn.

Doch auch in Hinte ist die Gesetzeslage nicht anders: Eigentlich hatte die Gemeinde Hinte in ihren ursprünglichen Plänen zum Repowering viel größere Abstände zu bebauten Flächen vorgesehen. Es sollten auch nur vier der sieben Anlagen repowert werden. Doch der Gemeinde seien ob des im Sommer 2024 verabschiedeten Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Hände gebunden, sagte der Hinteraner Bürgermeister Uwe Redenius (parteilos) im Frühling gegenüber dieser Zeitung. „Da hat weder die Gemeinde noch die Bürgerinitiative etwas zu sagen.“

fbl hofft auf Unterstützung der anderen Fraktionen

In der Krummhörn hofft Frank Schoof unterdessen, dass sich auch andere Parteien im Gemeinderat dem Antrag der fbl anschließen. Die Erfolgschancen des Antrags seien schwer einzuschätzen, so Schoof. Immerhin hatten dem nun in Frage gestellten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz im Sommer 2024 die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zugestimmt, während die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke dagegen stimmten.

Der Antrag der fbl wird dem Gemeinderat und der Verwaltung in der Sitzung des Infrastruktur- und Planungsausschusses am Montag, 16. Juni, im Rathaus in Pewsum vorgelegt. Los geht es um 18.30 Uhr, die Sitzung ist öffentlich.

Ähnliche Artikel