Naturschutz Katze tötet Küken – Stadt Emden warnt vor Abschuss
Wenn eine umherstreifende Hauskatze in einem Vogelschutzgebiet gefährdete Arten tötet, hat der Jäger unter Umständen das Recht, sie zu töten. Darauf weist die Stadt Emden hin.
Emden - Wenn eine wildernde Hauskatze in einem Vogelschutzgebiet Küken einer gefährdeten Art tötet, kann sie notfalls vom zuständigen Jäger abgeschossen werden. Darauf weist die Stadt Emden hin.
In einer Pressemitteilung von Donnerstag, 5. Juni 2025, schildert Stadtsprecher Eduard Dinkela einen „erschütternden Vorfall im Vogelschutzgebiet bei Marienwehr“, einem Emder Stadtteil. Dort sei vergangene Woche ein fast flügge gewordenes Küken der vom Aussterben bedrohten Uferschnepfe von einer freilaufenden Hauskatze mit Halsband während der Brut- und Setzzeit erbeutet worden. Die Szene sei durch eine Drohne bei den Arbeiten für das Gelege- und Kükenschutzprojekt der Stadt Emden dokumentiert worden.
Drohnenbilder zeigen den Tod eines Kükens
Die Bilder zeigen, wie die Katze das Jungtier auf der offenen Fläche tötet, um es dann zu fressen. Immer wieder komme es zu Vorfällen mit freilaufenden Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – in sensiblen Schutzgebieten, heißt es in der Mitteilung weiter. „Gerade während der Brut- und Aufzuchtzeit der Bodenbrüter stellen diese Tiere eine erhebliche Gefahr für Vögel dar. Die Uferschnepfe, deren Bestände seit Jahren zurückgehen, ist besonders betroffen. Das gezielte Erbeuten von Gelegen und Jungvögeln durch Katzen gefährdet die Erhaltungsmaßnahmen und konterkariert die aufwendigen Schutzbemühungen.“
Die untere Naturschutzbehörde und die Jagdbehörde der Stadt Emden weisen darauf hin, dass Halter von Haustieren eine gesetzliche Verantwortung haben. Das freie Umherstreifenlassen von Katzen im Außenbereich könne tierschutz- und naturschutzrechtlich relevant sein. In Schutzgebieten könne dies sogar als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden – insbesondere, wenn geschützte Arten geschädigt würden. Der Eigentümer des betroffenen Areals habe angekündigt, entsprechende Verstöße künftig zur Anzeige zu bringen.
„Lassen Sie Katzen nicht unbeaufsichtigt ins Freie“
Auch die örtliche Jägerschaft sei über den Vorfall informiert worden. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Jagdpächtern sei „ein wichtiger Baustein im Schutz gefährdeter Arten“. Gemäß dem Niedersächsischen Jagdgesetz zählten Katzen zwar nicht zum jagdbaren Wild, heißt es in der Mitteilung, sie unterlägen aber dem Jagdschutz. „Das bedeutet, dass Jagdausübungsberechtigte in bestimmten Situationen und unter bestimmten Voraussetzungen befugt sind, auf wildernde Haustiere einzuwirken – auch durch Erlegen.“ Heißt im Klartext: Der Jäger hat gegebenenfalls das Recht, die Katze zu töten.
Die Stadt appelliert daher an alle Haustierhalter, insbesondere in der Nähe von Naturschutz- und Vogelschutzgebieten, ihre Tiere verantwortungsvoll zu halten. „Lassen Sie Katzen nicht unbeaufsichtigt ins Freie – gerade in der Brutzeit gefährden sie massiv die ohnehin stark bedrohten Wiesenvögel.“ Nur durch Rücksichtnahme könne der Schutz gefährdeter Arten gelingen.
Seit 2010 betreibt die Stadt Emden Gelege- und Kükenschutz für Wiesenbrutvögel in den Emder Teilen der Vogelschutzgebiete „Krummhörn“, „Ostfriesische Meere“ und „Emsmarsch von Leer bis Emden“ sowie auf weiteren Flächen. Dabei werden möglichst viele Nester von Wiesenbrütern wie Kiebitz, Uferschnepfe, Rotschenkel und Austernfischer markiert, sodass die Landwirte sie bei ihren Arbeiten umfahren können.