Brüssel  Dürfen die ukrainischen Geflüchteten bleiben, wenn der Krieg endet? Das plant die EU

Katrin Pribyl
|
Von Katrin Pribyl
| 04.06.2025 19:30 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner kündigte eine Verlängerung des Schutzstatus um ein Jahr sowie die Entwicklung einer Exit-Strategie an. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
EU-Migrationskommissar Magnus Brunner kündigte eine Verlängerung des Schutzstatus um ein Jahr sowie die Entwicklung einer Exit-Strategie an. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Artikel teilen:

Seit dem Angriffskrieg Russlands erhalten ukrainische Flüchtlinge in der EU unbürokratisch Hilfe und genießen einen Sonderstatus. Im März 2026 wäre die Regelung ausgelaufen. Nun soll sie nach dem Willen der EU-Kommission um ein Jahr verlängert werden. Zudem will man sich auf unterschiedliche Szenarien, etwa für ein Kriegsende, vorbereiten.

Als vor mehr als drei Jahren Millionen Ukrainer vor Wladimir Putins Bomben flohen, war die Willkommenskultur bei den Europäern groß. Doch in einigen Teilen der Bevölkerungen weicht die Solidarität mittlerweile zunehmend der Skepsis, die Akzeptanz für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge sinkt.

Wie will Europa künftig mit ukrainischen Vertriebenen umgehen? Am Mittwoch stellte die EU-Kommission ihre Pläne vor. Das selbsterklärte Ziel: weiterhin Schutz gewähren und zugleich eine Perspektive für die Zeit danach schaffen. 

Nach der Invasion Russlands im Februar 2022 ermöglichte die Behörde den Mitgliedstaaten im Rahmen eines vorübergehenden Schutzprogramms, Ukrainern unbürokratisch das Recht zu gewähren, in ihrem Land zu leben, zu arbeiten und soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Der Status der Flüchtlinge aus dem kriegsgebeutelten Land wird seitdem nicht über das reguläre Asylsystem bestimmt, sondern über diese EU-Richtlinie für vorübergehenden Schutz. Daher müssen die Ukrainer auch kein Asylverfahren durchlaufen.

Am Mittwoch schlug die EU-Kommission vor, den im nächsten Jahr auslaufenden temporären Schutzstatus für ukrainische Geflüchtete um weitere zwölf Monate bis zum 4. März 2027 zu verlängern. Einerseits. Andererseits lässt sich der veränderte Blick vieler Europäer auf die Vertriebenen ebenfalls aus dem Papier der Brüsseler Behörde herauslesen.

Denn neben der Verlängerung empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten, sich auf ein „koordiniertes Auslaufen“ des vorübergehenden Schutzstatus vorzubereiten. Der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner sprach von einer „Exit-Strategie“. 

Die EU-Länder sollen auf Wunsch der Behörde den Übergang zu nationalen Aufenthaltstiteln fördern. Viele Menschen hätten sich inzwischen gut integriert, Arbeit gefunden oder lernten die Sprache, hieß es. Für sie soll es leichter werden, alternative Aufenthaltsrechte zu erlangen, etwa über Arbeits- oder Forschungsvisa.

Der Plan, der von den 27 Regierungen beschlossen werden muss, sieht außerdem vor, dass Rückkehrwillige bei der Vorbereitung unterstützt werden. Man wappne sich für „unterschiedliche Szenarien“, sagte Brunner. 

Dafür sollen Programme in enger Abstimmung mit den ukrainischen Behörden entwickelt werden. „Mehr als alles andere braucht die Ukraine ihre Menschen“, sagte Brunner. Man müsse ihnen helfen, „fundierte Entscheidungen über ihre Zukunft zu treffen – ob sie nun nach Hause zurückkehren oder die Ukraine vorerst weiter von hier aus unterstützen wollen.“

Auch sollen sogenannte „Unity Hubs“ in den Mitgliedstaaten entstehen, die Informationen zur Integration vor Ort wie auch zu einer möglichen Rückkehr in die Ukraine bündeln. Erste Zentren könnten in Deutschland und Spanien eröffnet werden. Ein Sonderbeauftragter der Kommission soll die Arbeit der Mitgliedstaaten künftig begleiten.

Bislang schaltete Brüssel rund 15 Milliarden Euro für die Unterstützung der aus der Ukraine Vertriebenen frei. Nun will die Kommission weitere vier Milliarden Euro bereitstellen. 

Man dürfe „nicht aus den Augen verlieren, dass die Richtlinie ein Kriseninstrument ist“, sagte die CDU-Europaabgeordnete Lena Düpont und plädierte dafür, die Zeit zu nutzen, „um klare Perspektiven zu schaffen für eine Rückkehr, wenn es die Lage erlaubt, oder eine geordnete Integration, wenn Menschen dauerhaft in Europa bleiben“. Dazu gehöre auch „ein besseres Monitoring“, wer unter den Schutz fällt und wo sich diese Personen aufhalten. 

In den letzten drei Jahren hat die Gemeinschaft fast 4,3 Millionen Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen. Deutschland steht dabei an der Spitze: 1,17 Millionen Menschen sind in der Bundesrepublik registriert. In Polen fanden rund eine Million Ukrainer Zuflucht, in Tschechien knapp 40.000 Menschen.

Doch die Großzügigkeit stößt an ihre Grenzen. So kürzte Deutschland den ukrainischen Vertriebenen etwa gerade erst Sozialleistungen. Seit April 2025 bekommen neu eingereiste Flüchtlinge keine Bürgergeldleistungen mehr, sondern Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Damit erhalten sie deutlich weniger Geld.

Ähnliche Artikel