Frau aus Moormerland verurteilt Versuchter Mord – 45-Jährige muss lange ins Gefängnis
Sie lauerte ihrem Ex-Vermieter mit einem Cuttermesser auf: Eine 45-jährige Moormerländerin muss wegen versuchten Mordes ins Gefängnis. Trotz psychischer Erkrankungen gilt sie als voll schuldfähig.
Aurich/Moormerland - Eine 45-Jährige lauert ihrem Ex-Vermieter zum Feierabend vor dessen Pizzeria auf. Durch die aufgerissene Fahrertür seines Autos greift sie ihn mit einem Cuttermesser an. Der Vorfall in Moormerland geschah am 30. November 2024. Der Geschädigte wehrte sich erfolgreich gegen die Vermummte. Bis heute leidet er unter den Folgen. Eine bleibende Narbe verläuft über sein Gesicht. Die Schmerzen in seiner linken Hand kann er nur durch Medikamente stillen.
Die Angeklagte sagte aus, sie bereue die Tat, könne sich aber nicht an Details erinnern. Das Auricher Schwurgericht hat sie am Dienstag, 3. Juni 2025, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Zusätzlich stimmte die Kammer dem Schmerzensgeldantrag des Geschädigten zu.
Ein bis zwei Flaschen harter Alkohol am Tag
Der Vorsitzende Richter Malte Sanders skizzierte in der Urteilsbegründung die Vorgeschichte des Angriffs. Das Leben der Angeklagten sei nicht so verlaufen, wie sie sich das gewünscht habe, führte er aus. Wechselnde Beziehungen, in die Brüche gegangenen Ehen, eine Vergewaltigung im Jahr 2022. Als Folge habe sie eine Alkoholsucht mit ein bis zwei Flaschen harten Alkohols pro Tag entwickelt. Zusätzlich sei sie eine instabile Persönlichkeit und leide an Depressionen. Das Mietverhältnis sei problematisch gewesen. Der Vermieter habe ihr den Strom abgestellt und bei ihrem Auszug im Sommer 2024 einen Teil der Kaution aufgrund einer beschädigten Tür nicht zurückgezahlt. Die Frau sei zu ihrem Lebensgefährten gezogen.
Am Tattag kaufte sich die Angeklagte im Baumarkt gegen 9.45 Uhr ein Cuttermesser. Im Laufe des Tages trank sie viel Alkohol. Am Abend kochte sie mit ihrem Sohn. Während jener anschließend eine Serie schaute, gab sie gegen 22 Uhr vor, zu einem Spaziergang aufzubrechen. „Sie nahm das Messer und eine Strumpfhose mit“, so Sanders. Eine Viertelstunde lang habe sich die Angeklagte versteckt, bis ihr Ex-Vermieter aus der Pizzeria kam und in sein Auto stieg: „Sie riss die Autotür auf und zog ihm das Cuttermesser einmal quer über sein Gesicht. Es kam zu einer Rangelei, bei der er am linken Handgelenk erheblich verletzt wurde“, führte der Richter aus. Die heftig blutende Handwunde sei lebensgefährlich gewesen. Der Geschädigte habe die Angreiferin überwältigen können, wodurch sie zwei blaue Augen und Hämatome davongetragen habe.
Trotz Alkoholisierung keine Ausfallerscheinungen
Die Kammer war überzeugt, dass es sich um keine Affekttat handelte. „Die Tatplanung bestand mindestens Stunden vorher“, sagte Sanders und verwies auch auf die Tatsache, dass die Frau gegen 20 Uhr bei der Pizzeria angerufen habe, um sich zu erkundigen, wie lange man Pizza bestellen könne.
Der festgestellte Blutalkoholwert von 1,68 Promille habe sich nach Auffassung des Gerichts nicht ausgewirkt. Die Frau sei orientiert gewesen. Zeugen hätten von keinerlei Ausfallerscheinungen berichtet. Die psychischen Auffälligkeiten der Angeklagten seien sicherlich eine Erklärung für die Tat, erläuterte Sanders. Dennoch: Nach Überzeugung des Gerichts sei die Frau zum Tatzeitpunkt in ihrer Einsichtsfähigkeit nicht erheblich vermindert gewesen. „Sie hätte es steuern können, wenn sie es gewollt hätte“, so Sanders.
„Sie hat eine innere Wut gespürt“
Die 45-Jährige suchte sich nach Ansicht der Kammer ihren Ex-Vermieter als Opfer aus, weil sie über ihre Gesamtsituation frustriert war. „Sie hat eine innere Wut gespürt auf sich und andere Menschen. Am Tattag hat sie diese auf den Ex-Vermieter fokussiert“, erklärte der Richter. „Er war das Ventil für ihre generelle Unzufriedenheit.“ Er sei erreichbar und zugleich die letzte Person in einer langen Reihe gewesen, die die Angeklagte für ihren Zustand verantwortlich gemacht habe.
Das Gericht stellte zwei Mordmerkmale fest. Zunächst das der Heimtücke, denn der Pizzeria-Betreiber sei arg- und wehrlos gewesen. Zwischen ihm und der Angeklagten habe nach ihrem Auszug bereits ein halbes Jahr lang kein Kontakt mehr bestanden: „Es kam für ihn aus heiterem Himmel.“ Als zweites Merkmal nannte Sanders niedrige Beweggründe – ihre Wut. „Objektiv ist in keinster Weise nachvollziehbar, wie Sie sich verhalten haben“, sagte er in Richtung der weinenden Angeklagten.
Zwölf Versuche einer Entziehungskur scheiterten
Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte die Kammer ihre Reue, eine alkoholbedingte Enthemmung und fehlende Vorverurteilungen. Bezüglich der strafschärfenden Umstände bezog sie sich auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Jene hatte die erheblichen Verletzungsfolgen und die psychischen Folgen des Geschädigten angeführt, der weiterhin Probleme hat, angstfrei in sein Auto zu steigen. Zudem habe die Angeklagte gleich zwei Mordmerkmale verwirklicht.
Einer Entzugstherapie im Maßregelvollzug stimmten weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht zu – wegen fehlender Erfolgsaussichten. Bezüglich dieser Entscheidung folgten beide dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Matthias Eibach. Er hatte angeführt, dass die Frau in den letzten zweieinhalb Jahren zwölf Entzüge erfolglos durchgeführt habe. Zudem hatte der Gutachter die Angeklagte als voll schuldfähig eingeschätzt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Der Verteidiger bestritt eine Tötungsabsicht seiner Mandantin. Seines Erachtens sei bei ihr von einer psychischen Erkrankung mit einer verminderten Steuerungsfähigkeit auszugehen. „Sie ist krankheitseinsichtig und an einer Therapie im Maßregelvollzug interessiert, um ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen“, erklärte er. Das bat er zu berücksichtigen.
Die Freiheitsstrafe von neun Jahren entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann Revision einlegen.