Automat und Laden Lachgas als Droge – Stadt Leer greift durch
Immer mehr Minderjährige inhalieren Lachgas: Gewerbetreibende und Bürger haben sich in Sorge bei der Stadt Leer gemeldet. Nun will man durchgreifen. Was bedeutet das?
Leer - Die Kartuschen liegen in den Nischen und Ecken der Stadt, teilweise werden auch die Jugendlichen beim Inhalieren gesehen: Lachgas ist unter Minderjährigen auf dem Vormarsch – auch in Leer. Derzeit können Kinder und Jugendliche die Kartuschen einfach mit ihrem Taschengeld kaufen.
Gewerbetreibende und Bürger haben sich bei der Stadt Leer gemeldet und beschrieben, was ihnen Sorgen bereitet, erklärt Bürgermeister Claus-Peter Horst. „Lachgas als Einstiegsdroge wird auch auf Bundesebene diskutiert. Wir haben im Haus direkt überlegt, wie wir da als Kommune vorbeugen können, dem etwas entgegenstellen. Unser Jurist war schnell bei der Hand mit einem Ansatz: Wir können den Verkauf einschränken“, erklärt Horst. Im Verwaltungsausschuss habe man sich schon dafür ausgesprochen.
Die Stadt Leer würde als erste Stadt in Ostfriesland eine Verordnung zum Verkaufsverbot an Minderjährige erlassen. Beispielsweise die Ärztekammer drängt schon länger auf eine Einschränkung des Verkaufs. Was, wie, warum? Wir fassen einmal die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Was ist Lachgas?
Die meisten kennen Lachgas als Narkosemittel in der Medizin. Mittlerweile ist es vor allem für Jugendliche zur Party-Droge geworden. Der Konsum kann jedoch schwere gesundheitliche Folgen haben. Gekauft wird das Gas entweder in den kleinen Kapseln – eigentlich wird damit Sahne aufgeschäumt. Teilweise wird das Gas auch schon in Luftballons verkauft. Lachgas ist farblos, seine chemische Bezeichnung ist Distickstoffmonoxid, kurz N2O.
Was sind die Folgen des Konsums von Lachgas?
Einmal gilt Lachgas – wie beschrieben – als eine Einstiegsdroge. „Der Konsum von Lachgas nimmt unter Minderjährigen stetig zu. Das frei erhältliche Gas, das für einen kurzen Rausch inhaliert wird, birgt jedoch gesundheitliche Risiken“, schreibt die Stadt in der Begründung für das Verbot des Verkaufs an Minderjährige. „Dazu zählen Nervenschäden, Lähmungen“, aber eben auch ein „psychisches Abhängigkeitspotential“, heißt es weiter. Akute Risiken wie Halluzinationen, Angstzustände, Atemdepressionen kämen noch hinzu, besonders wenn Lachgas mit Alkohol oder anderen Drogen konsumiert werde.
Wieso gibt es noch kein Gesetz?
Die Stadt Leer will bei dem Problem vorangehen. Derzeit sei nämlich weder auf Bundes- noch auf Landesebene damit zu rechnen, dass sich schnell etwas an der freien Verkäuflichkeit ändere. Auf Landesebene gebe es zwar Pläne zur Einschränkung des Trends – aber keinen Zeitplan, schreibt die Stadt. In Niedersachsen gibt es allerdings auf kommunaler Ebene bereits Regelungen: So würden die Stadt Osnabrück und der Landkreis Helmstadt bereits den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbieten, heißt es weiter.
In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas schon verboten. Lachgas ist hier, wie auch in den Niederlanden, als Droge eingestuft. Auch in der Schweiz und Dänemark gibt es strenge Vorgaben.
Wie funktioniert das mit dem Verbot an Automaten – Wer setzt es durch?
In der Stadt Leer muss zunächst eine sogenannte „ordnungsbehördliche Verordnung“ erlassen. Der Rat entscheide abschließend. Dann könne das Ordnungsamt durchgreifen, so Horst. Heißt: Quasi direkt nach Verkündung der Verordnung ist es in der Stadt Leer verboten, Lachgas an Minderjährige zu verkaufen. „Verkaufsstellen sind verpflichtet, sicherzustellen“, dass Lachgas nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben wird. Das gelte eben auch für Automaten. „Das kann man sich vorstellen, wie aktuell beim Kauf von Alkohol. Da muss man seine Volljährigkeit nachweisen, beispielsweise mit dem Personalausweis“, erklärt Bürgermeister Horst dazu.
Das Verbot gilt aber nicht nur, wenn Geld den Besitzer wechselt: Es wird nach der neuen Verordnung ebenfalls verboten sein, Lachgas an Minderjährige kostenlos weiterzugeben. Damit wolle man verhindern, dass Volljährige das Lachgas kaufen und dann zur Verfügung stellen, heißt es in der Begründung der Stadt. Nur ein einziger Fall ist vom Verbot ausgenommen: „die Gabe von Lachgas aufgrund einer ärztlichen Anordnung.“
Die Verordnung solle erstmal bis zum 31. Dezember 2027 in Kraft bleiben. Sollte es bis dahin keine gesetzliche Regelung geben (auf Bundes- oder Landesebene), „wäre über eine Verlängerung der Verordnung nachzudenken“, so die Stadt.
Was passiert, wenn man Lachgas doch an Jugendliche verkauft/weitergibt?
Das gibt eine saftige Strafe: Ein Verstoß ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Die kann nach dem Niedersächsischen Polizei-und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.