Emden  Rippenbruch statt Krebs diagnostiziert: Drei Monate später ist sie tot

Hannah Weiden
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Von Hannah Weiden
| 30.05.2025 16:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Eine Patientin hatte sich 2018 mehrfach mit starken Schmerzen im Emder Klinikum vorgestellt. Die Ärzte erkannten erst zu spät, dass sie Krebs hatte. Foto: Carmen Jaspersen/dpa
Eine Patientin hatte sich 2018 mehrfach mit starken Schmerzen im Emder Klinikum vorgestellt. Die Ärzte erkannten erst zu spät, dass sie Krebs hatte. Foto: Carmen Jaspersen/dpa
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Eine Frau stirbt 2018 an Lungenkrebs. Zuvor hatte sie sich mehrfach im Emder Klinikum wegen starker Schmerzen vorgestellt. Dass sie Krebs hatte, erkannten die Ärzte erst, als es zu spät war.

Eine 65-jährige Frau stirbt im Mai 2018 an Lungenkrebs. Mehrfach besucht sie in den drei Monaten vor ihrem Tod wegen großer Schmerzen das Emder Krankenhaus. Obwohl sie Symptome hat und auf den Röntgenaufnahmen Schatten zu sehen sind, wird sie wieder nach Hause geschickt und nicht behandelt.

Das seien das Alter, der Rücken und eine gebrochene Rippe, heißt es. Ende April 2018 sind die Schmerzen so groß, dass die Patientin und ihre Angehörigen nach mehreren Vorstellungen im Krankenhaus auf weitergehenden Untersuchungen bestehen. Diagnose: Lungenkrebs. Drei Wochen später ist die Frau tot.

Die Tochter der Verstorbenen hat gegen eine der behandelnden Ärztinnen des Emder Klinikums Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft Aurich erhob Anklage wegen fahrlässiger Tötung. Der Fall wurde am Dienstag, 27. Mai 2025, am Amtsgericht Emden verhandelt.

Die Ärztin wurde freigesprochen. Zu dem Zeitpunkt, am 30. April 2018, als sie sich die Befunde zum ersten Mal angesehen hatte, wäre ein Behandlungserfolg nicht mehr wahrscheinlich gewesen, hatten zwei unabhängige Gutachter, die Staatsanwältin und die Richterin bei der Verhandlung am Dienstag geschlussfolgert.

Der schwerwiegende Fehler liege viel mehr im System, dass die Röntgenaufnahmen aus dem Februar und März 2018 nicht vorher einmal von einem Radiologen oder einer Radiologin begutachtet wurden.

Die 65-Jährige hatte sich im Februar 2018 erstmals im Emder Krankenhaus vorgestellt. Damals klagte sie über Schmerzen im hinteren Rücken und den unteren Rippen sowie über Abgeschlagenheit und Müdigkeit, sagte ihre Tochter, die bei der Verhandlung als Zeugin geladen war.

Demnach hatte sie bereits Ende des Jahres 2017 erste Symptome und deshalb ihre Hausärztin aufgesucht. Die hatte ihr erst einmal Schmerzmittel verschrieben. Als die nicht mehr reichten, folgte dann im Februar 2018 der Besuch der Notaufnahme.

Dort hatte man eine Röntgenaufnahme gemacht, anhand der eine Assistenzärztin einen Rippenbruch diagnostizierte. Mit der Lunge sei alles in Ordnung, habe sie gesagt. Die Patientin wurde entlassen, doch ihre Beschwerden wurden nicht besser.

Im März 2018 suchte sie deshalb ein weiteres Mal die Notaufnahme auf. Sie wurde wieder untersucht, wieder wurde eine Röntgenaufnahme gemacht. Die diensthabende Assistenzärztin habe versichert, dass kein Lungeninfiltrat, also Verschattungen oder Verdichtungen, sichtbar seien, sagte die Tochter der Verstorbenen. Das sei auch in dem Arztbericht vermerkt worden.

Weil neben den immer stärker werdenden Schmerzen auch noch Kreislaufprobleme hinzukamen, folgte kurze Zeit später ein weiterer Besuch des Krankenhauses. Dort habe eine Unfallchirurgin der Patientin und ihren Angehörigen dann mitgeteilt, dass auf den Bildern, auch auf denen des ersten und zweiten Besuchs, Verschattungen zu sehen seien, die auf eine Lungenentzündung hindeuteten.

„Da sind wir hellhörig geworden und haben uns die ausführlichen Berichte aushändigen lassen“, sagte die Zeugin. In diesen Berichten sei dann plötzlich auch die Rede von Verschattungen gewesen. Ihre Mutter habe Antibiotika für die vermeintliche Lungenentzündung bekommen und sei wieder entlassen worden.

Der Gesundheitszustand ihrer Mutter sei immer schlechter geworden, sagte die Zeugin. Die Dosis der Schmerzmittel sei immer weiter erhöht worden, ihre Mutter habe Gewicht verloren und sei immer abgeschlagener gewesen. „Ende April hatte sie dann so starke Schmerzen, dass wir nicht mehr selber mit ihr ins Krankenhaus fahren konnten“, sagte die Tochter.

Sie riefen deshalb den Bereitschaftsarzt, der die Frau zu Hause untersuchte und feststellte, dass auf der einen Seite keinen Lungengeräusche mehr hörbar waren. Erst dann sei zum ersten Mal von einer möglichen Krebserkrankung die Rede gewesen. Der Arzt habe der Patientin und ihren Angehörigen dringend empfohlen, noch einmal das Krankenhaus aufzusuchen und dort auf einer gründlicheren CT-Untersuchung zu bestehen.

Im Emder Klinikum sei ihre Mutter am 30. April 2018 dann endlich stationär aufgenommen und untersucht worden. Es habe sich schnell herausgestellt, dass eine Tumorerkrankung der Lunge vorlag. „Das war zu diesem Zeitpunkt schon so weit fortgeschritten, dass sie innerhalb von drei Wochen verstorben ist“, sagte die Zeugin.

Nach Auskunft der beiden Sachverständigen und Mediziner Dr. Thomas Bernhardt (Radiologe) und Dr. Hartmut Kirchner (Onkologe) aus Hannover hätte es nicht passieren dürfen, dass die Röntgenaufnahmen nicht genauer befundet wurden.

Bereits auf der ersten Röntgenaufnahme vom 16. Februar 2018 seien Verschattungen im rechten Lungenflügel erkennbar gewesen. In den Befunden vom 9. März und vom 26. März 2018 ist dann sogar von einem Wundherd die Rede, der aber anders als vorgeschrieben weder ausgemessen noch weiter untersucht wurde.

Dabei sei es „unbedingt notwendig“, so Thomas Bernhardt, bei einem solchen Fall weitere Untersuchungen anzuregen. Es sei daher fraglich, ob die diensthabenden Assistenzärztinnen überhaupt die notwendige Fachkompetenz besessen hätten, das zu erkennen.

Außerdem sei es äußerst kritisch zu betrachten, dass am Abend oder in der Nacht aufgenommene Röntgenbilder am nächsten Tag nicht von einer Radiologin oder einem Radiologen zweitbegutachtet werden, wenn bei der Aufnahme nur Assistenzärzte im Dienst gewesen seien.

Im Emder Klinikum würden Röntgenbilder nur dann zweitbegutachtet, wenn ein medizinischer Verdachtsfall angezeigt werde und die Aufnahmen als auffällig eingestuft würden. Bei der Geschädigten war dies erst am 30. April 2018 der Fall.

Die angeklagte Ärztin hatte die digitale Akte erst an diesem Tag geöffnet und konnte daher nicht für das vorherige Nicht-Eingreifen belangt werden. Das ließ sich durch das digitale Dokumentationssystem nachweisen. Aussagen dazu, ob sich der Todeszeitpunkt der Patientin durch ein direktes Eingreifen noch verzögert hätte, konnte der Onkologe Hartmut Kirchner nicht treffen.

Zwei Wochen vor ihrem Tod sei das, auch wegen bereits vorhandener Metastasen in Leber und Hirn, allerdings eher unwahrscheinlich. Wenn man den Krebs jedoch bereits im Februar entdeckt und behandelt hätte, hätte es gut sein können, dass die Patientin noch länger hätte leben können, sagte er.

Die Tochter der Verstorbenen hatte bereits zivilrechtlich gegen das Emder Klinikum und die behandelnde Hausärztin auf Schmerzensgeld geklagt. Beide Parteien zahlten das Schmerzensgeld, das Verfahren wurde eingestellt.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Ostfriesen-Zeitung in Leer.

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