Altstadt  Kein Stahl und Beton – Schutz für Leers schöne Ecken

Vera Vogt
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Von Vera Vogt
| 26.05.2025 19:01 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Verschiedene Ensemble, verschiedene Stile, aber ein Gesicht: Die Altstadt Leer. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Verschiedene Ensemble, verschiedene Stile, aber ein Gesicht: Die Altstadt Leer. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
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Die Stadt Leer will ihre Altstadt schützen: Wenn ein Haus abgerissen und neu gebaut wird, sollen die Bauherren nicht machen können, was sie wollen. Man will den Charme erhalten.

Leer - Schöne Fassaden, kleine Läden, ein harmonisches Gesamtbild aus Bautypen und Architekturstilen: Die Altstadt von Leer versprüht ihren eigenen Charme und ist ein Stück Geschichte. Und sie kommt an – bei Einheimischen und bei Touristen. Nun hat die Stadt Leer eine Vorschlag gemacht, wie man sich weiter absichern kann – gegen Neubauten, die sich so gar nicht ins Bild der Altstadt einfügen wollen. Es gebe Unsicherheiten, wenn es einen Abbruch eines Gebäudes, oder Neubauten gibt, erklärte Stadtbaurat Jens Lüning im Ausschuss für Stadtentwicklung. Eins vorweg: Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die neue Regelung aus. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Die Altstadt lädt zu einem Bummel ein. Foto: Bodo Wolters/Archiv
Die Altstadt lädt zu einem Bummel ein. Foto: Bodo Wolters/Archiv

Wieso kommt die Idee für die neue Regelung jetzt?

Pfiffige Juristen könnten sich derzeit noch Schlupflöcher zu Nutze machen, hatte Lüning gewarnt. Bei der neuen Erhaltungssatzung gehe es um Fälle, in denen ein Gebäude abgerissen und neu gebaut werde, erklärte der Stadtbaurat. Bei Häusern, die nicht denkmalgeschützt sind, gebe es kein rechtliches Mittel, dass man einem Abriss entgegensetzen könnte – auch wenn das Ganze dem Charme der Altstadt schade. „Viele andere Kommunen handhaben es bereits so“, erklärte er. Es gebe also keine akute Befürchtung, kein Projekt, dem man zuvorkommen wolle. Es sei vielmehr eine normale Herangehensweise, eine Erhaltungssatzung zusätzlich zu einer Gestaltungssatzung zu haben. „Wir verweigern darüber auch per se nichts. Aber es ist ein probates Mittel für Verwaltungen, dass sie mitgestalten können“, sagte er.

Am Herzen liege der Stadtverwaltung, dass das aktuelle Gesicht der Altstadt erhalten bleibe. Der Erhalt der historischen Stadtstruktur sei nicht zuletzt auch der Verdienst von Bürgerinnen und Bürgern, die sich während einer Erneuerungswelle in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gegen den Verlust der historischen Identität aussprachen und schließlich den Anstoß dafür gaben, dass die Altstadt, so wie man sie heute kennt, erhalten blieb.

Schöne Atmosphäre in der Altstadt Leer. Foto: Bodo Wolters/Archiv
Schöne Atmosphäre in der Altstadt Leer. Foto: Bodo Wolters/Archiv

Stahl-Glasbauten in der Altstadt: Wann greift die neue Regelungen?

Bei Gebäuden, die Baudenkmale sind oder Ensembleschutz genießen, können Bauherren ohnehin nicht einfach schalten und walten, wie sie wollen. „Eine sehr hohe weitere Anzahl an Gebäuden entsprechen nicht den Aufnahmekriterien als Denkmal, sind jedoch überaus ortsbildprägend und erhaltenswert“, schreibt die Stadt Leer. Die wolle man mit der neuen Satzung schützen. „Wir wollen nicht auf Goodwill angewiesen sein“, so Lüning. Die hohen Grundstückspreise und die Attraktivität der Altstadt führten nämlich oft dazu, dass bei Projekten das Maximum in Sachen Bebaubarkeit rausgeholt werden soll, was das Planungsrecht zulässt. Einzelne Gebäude könnten dabei stören, „und sind damit im Bestand gefährdet“, heißt es weiter. Damit soll mit der Satzung Schluss sein. „Ein Stahl-Glasbau, sage ich jetzt mal, stört das Gesamtbild“, so Lüning. Die Harmonie und Optik von Straßenzügen könne gefährdet werden.

Der Wilhelminengang ist häufiger im Fernsehen zu sehen. Foto: Rieke Heinig/Archiv
Der Wilhelminengang ist häufiger im Fernsehen zu sehen. Foto: Rieke Heinig/Archiv

„Jeder, der etwas vor hat in Sachen Immobilien müsste dann erstmal auf die Verwaltung zukommen. Ohne diese Satzung wären wir in Einzelfällen machtlos“, erklärte er. Dabei habe die neue Satzung keinen erschwerenden Einfluss, wenn es um die Umgestaltung von Gebäuden entsprechend der Barrierefreiheit oder energetischere Sanierung gehe. Diese Sorgen waren im Ausschuss geäußert worden. Bei solchen Vorhaben würde aber nach wie vor bei einem denkmalgeschützten Gebäude geschaut werden, wie man moderne Ansprüche mit dem historischen Bestand in Einklang bringen könne.

Die Gebäude der Altstadt haben einen speziellen Charm. Foto: Klaus Ortgies/Archiv
Die Gebäude der Altstadt haben einen speziellen Charm. Foto: Klaus Ortgies/Archiv

Welches Gebiet ist gemeint?

Das „Gesicht“ der Altstadt und die „Harmonie“ steht im Mittelpunkt der neuen Satzung. Zwischen Hafen bis zur Blinke – ausgenommen Borromäus-Hospital und weitere moderne Gebäude dort – sowie grob gefasst zwischen Pferdemarktstraße und Ostersteg, wie eine erste Skizze zeigt. Im Detail wird das gerade noch erarbeitet. „Es wird eine Liste mit den Flurstücken geben“, kündigte Lüning an.

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