Kriminalität im Landkreis Aurich Mutmaßliche Clan-Mitglieder weiter in U-Haft
Im Landkreis Aurich hatte die Polizei mehrere Häuser durchsucht und zwei Verdächtige aus dem Clanmilieu festgenommen. Die Behörden halten sich mit Details zurück.
Aurich - Nach „monatelangen“ Ermittlungen durchsuchte die Polizei am 8. Mai 2025 drei Häuser im Landkreis Aurich. Zwei Beschuldigte, die „dem kriminellen Clanmilieu zugerechnet werden“, wurden festgenommen. Wie die zuständige Staatsanwaltschaft Osnabrück eine Woche später auf Nachfrage bestätigte, ist das auch immer noch der Fall.
Nach der ersten Pressemitteilung waren noch Fragen offengeblieben. Vor allem schränkten Polizei und Staatsanwaltschaft nicht genauer ein, wo die Durchsuchungen stattgefunden haben. Nur eine Durchsuchung in Norden wurde am Tag selbst bekannt. Auch blieb unklar, welchem „Clanmilieu“ die Beschuldigten zugerechnet werden.
Was ist eigentlich Clankriminalität?
Niedersachsen gehört zu den wenigen Bundesländern, die den Begriff „Clankriminalität“ für eine bestimmte Art von Kriminalität nutzen. 2021 wurde der Begriff in der „Richtlinie über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei bei der Bekämpfung krimineller Clanstrukturen“ eingeführt und definiert. Demnach handelt es sich bei einem „Clan“ um „eine Gruppe von Personen, die durch eine gemeinsame ethnische Herkunft, überwiegend auch durch verwandtschaftliche Beziehungen, verbunden ist.“ Kriminelle Clanstrukturen seien demnach gekennzeichnet „durch die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Deliktsart und -schwere aus diesem Umfeld, das sich durch ein hohes kriminelles Potenzial und eine allgemein rechtsfeindliche Gesinnung auszeichnet“. Der Begriff der Clankriminalität ist umstritten, auch weil nicht alle Familienmitgliedern von „Clans“ kriminell sein müssen.
Um welche „gemeinsame ethnische Herkunft“ und um welchen „Clan“ es sich bei den beiden Männer in Untersuchungshaft handelt, will die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nicht mitteilen. Gleiches gilt für die Frage, welche „kriminellen Schwerpunkte“ dem Clan oder Clanmilieu zugeordnet werden.
Auch zu den weiteren Orten, in denen Durchsuchungen stattgefunden haben, erteile man keine Auskunft, „weil die Orte teilweise sehr klein sind und deren Benennung in Verbindung mit weiteren Angaben eine Identifizierung der Beschuldigten, für die weiterhin die Unschuldsvermutung gilt, ermöglichen könnte“.