KI in sozialen Medien Meta will persönliche Daten – was heißt das und was kann man tun?
Medien-Gigant Meta will bei Facebook, Facebook Messenger, Instagram und Whatsapp eine KI einsetzen, die inhaltliche Daten nutzen soll – zu Trainingszwecken. So können Nutzer widersprechen.
Leer/Göttingen - Die sozialen Medien sind Ort des Austauschs, vor allem des emotionalen. Unternehmen nutzen dies schon lange für Werbung - und nun auch für die Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz (KI). Eine KI kann sich zwar Wissen aneignen und verarbeiten. Emotionen kann sie aber nicht, weiß Kathrin Bartsch, Referentin für Digitales bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Eine KI lernt letztlich anhand der Formulierungen oder daran, wie lange es dauert zu tippen, mehr über den Menschen. Sie lernt auch mehr über das, was uns gefällt, was uns wütend macht“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion.
Dass Mark Zuckerbergs Social-Media-Gigant Meta nun bei seinen Diensten Whatsapp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger eine KI einsetzen will, die mit den Daten der Nutzer „trainiert“ werden soll, sieht die Verbraucherzentrale bundesweit kritisch. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte Meta sogar ab. Doch von vorn:
Was genau hat Meta eigentlich vor?
Ab dem 27. Mai 2025 will Meta öffentlich sichtbare Inhalte von Facebook-, Messenger- und Instagram-Nutzern in Europa für das Training des KI-Modells „Meta AI“ verwenden. Bilder, Kommentare unter öffentlichen Beiträgen, Beiträge (eigene oder in öffentlichen Gruppen), Profilinformationen – kurz: Alles, was öffentlich sichtbar ist, steht der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung. Auch jede Interaktion mit „Meta-AI“ kann genutzt werden.
Was soll trainiert werden?
Laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen geht es darum, menschliches Verhalten besser zu verstehen. „Die Analyse von Texten und Kommentaren hilft KI, den Sprachgebrauch zu lernen. Die Funktion des Sprachmodells wird erweitert. Aber auch Emotionen und Stimmungen werden aus den Texten gelesen. Die KI lernt positive wie auch negative Gefühle erkennen“, heißt es zu dem Vorhaben von Meta.
Und weiter: „Ihre Verhaltens- und Interaktionsdaten trainieren Algorithmen, um personenspezifische passende Inhalte vorzuschlagen. Die Verhaltensanalyse hilft, die Nutzungsgewohnheiten zu trainieren.“ Ziel sei es, Interessen und Handlungen vorherzusagen. Fotos und Videos sollen dazu dienen, die Gesichtserkennung zu verbessern. Außerdem lerne die KI, authentischere und weniger fehlerhafte Bilder zu erstellen.
Ist diese Datennutzung erlaubt?
In den USA ist „Meta AI“ seit 2023 aktiv, auch in einigen anderen Ländern, darunter Großbritannien, wird es bereits verwendet. In Europa ist das nicht so leicht. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geschützt werden.
Laut eigenen Angaben arbeitet Meta „seit über einem Jahr intensiv mit unserer federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde in der EU zusammen“, um die KI auch in Europa einzusetzen. Dafür beruft sich Meta auf ein „berechtigtes Interesse“, entsprechend der DSGVO. Doch Verbraucherschutzverbände kritisieren das Vorgehen. Laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Meta dafür kürzlich abmahnte, reicht die Begründung nicht aus.
Was kann ich tun, wenn ich nicht will, dass Meta meine Daten nutzt?
Ein Grund für die Kritik ist: Wenn Nutzerinnen oder Nutzer nicht wollen, dass ihre Daten verwendet werden, müssen sie aktiv widersprechen – und zwar bis spätestens zum 26. Mai 2025. Ein späterer Widerspruch sei zwar möglich, so Kathrin Bartsch. „Dann werden aber nur die Daten berücksichtigt, die bis dahin nicht verwendet wurden“, sagt sie. Natürlich biete eine KI auch Chancen. „Aber im Grunde geht es darum, dass Dienste implementiert werden, wo man letztlich nicht genau weiß, was sich dahinter verbirgt. Wir möchten, dass sich Menschen entscheiden können, ob sie die Dienste implementieren oder nicht“, macht sie deutlich. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, der Nutzung zu widersprechen. „Letztlich geht es um persönliche Daten“, so Bartsch.
Wie kann ich der Nutzung meiner Daten widersprechen?
Zwar gehören Facebook, Instagram, Messenger und Whatsapp alle zu Meta. Wer jedoch bei allen Anbietern einen Account hat, muss auch für jeden einzelnen die Datenschutzeinstellungen anpassen. Dies geht über die Schaltfläche „Einstellungen“ und „Datenschutzrichtlinie“ – die Wege dorthin sind von Kanal zu Kanal unterschiedlich. Einzeln aufgelistet sind sie etwa auf den Seiten der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Anders ist es, wenn man Instagram und Facebook verbunden hat, um Beiträge oder Storys gleich in beiden Kanälen zu teilen. „Sind die Konten verknüpft, reicht ein Widerspruch“, so Bartsch.
Bei Whatsapp könne „Meta AI“, erkennbar an dem blauen Kreis unten rechts, hingegen nicht deaktiviert werden, so Bartsch. Dafür sei es aber nur aktiviert bei direkter Nutzung, etwa wenn man eine lange Textnachricht zusammenfassen lasse. Persönliche oder vertrauliche Daten sollte man laut der Expertin trotzdem auf keinen Fall über Whatsapp versenden.
Was spricht für die KI in sozialen Medien?
Als Grund für das „Training“ der KI mit den Daten der Nutzer gibt Meta auf der Webseite an, man wolle eine KI anbieten, „die nicht nur für Deutsche verfügbar ist, sondern tatsächlich für sie entwickelt wurde. Deshalb ist es wichtig, dass unsere generativen KI-Modelle mit einer Vielzahl von Daten trainiert werden, um die vielfältigen Nuancen der deutschen Sprache und Kultur zu verstehen.“ Diese Art von Training sei gängige Praxis in der KI-Entwicklung und branchenüblich.
Deshalb kritisiert Meta wiederum die Abmahnung aus Nordrhein-Westfalen. Eine solche Unterlassungsverfügung sei ein großer Rückschlag für deutsche Verbraucher und Verbraucherinnen, „die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen. Und letztendlich auch für Deutschlands Ziel, im globalen KI-Rennen eine wettbewerbsfähige Position zu halten“, heißt es auf der Webseite des Unternehmens.