Kleinwindkraftanlagen  Gericht kippt Rückruf von SkyWind-Anlagen in Österreich

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 17.04.2025 13:27 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 7 Minuten
Peter Peschel hat mit Sohn Patrik die Kleinwindkraftanlagen 2023 vom Dach der Oskes in Wiesmoor abgebaut. Danach baute der Fachmann sie um, bis sie sich auf seinem Dach in Leer schließlich besser drehte – Ertrag lieferte sie kaum. Foto: Archiv/Nicole Böning
Peter Peschel hat mit Sohn Patrik die Kleinwindkraftanlagen 2023 vom Dach der Oskes in Wiesmoor abgebaut. Danach baute der Fachmann sie um, bis sie sich auf seinem Dach in Leer schließlich besser drehte – Ertrag lieferte sie kaum. Foto: Archiv/Nicole Böning
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Das österreichische Bundesverwaltungsgericht hebt die Rückrufforderung in Österreich für „SkyWind NG“-Kleinwindkraftanlagen auf. Auch in Wiesmoor waren sie montiert. Wie geht es jetzt weiter?

Wiesmoor/Wien/Hannover - Angefangen hat alles an einem Sommertag im Juli 2023. Damals meldete sich Herbert Oske aus Wiesmoor in der Redaktion, weil sich seine zwei montierten Mikrowindkraftanlagen der Firma SkyWind nicht richtig drehen wollten. Seitdem ist viel passiert. Inzwischen geht es nicht mehr darum, ob die Anlagen den in Aussicht gestellten Ertrag erwirtschaften.

In einer Pressemitteilung äußerte sich das Unternehmen SkyWind zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Wien. Screenshot: Nicole Böning
In einer Pressemitteilung äußerte sich das Unternehmen SkyWind zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Wien. Screenshot: Nicole Böning

Ende Januar 2025 hatte das in Österreich dafür zuständige Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) dem Unternehmen SkyWind in einem Bescheid die Bereitstellung des Anlagentyps SkyWind NG in Österreich untersagt und eine Rückrufaktion gefordert. Hintergrund: Die Behörde begründete diese Maßnahmen damit, dass die Anlage erhebliche formale und technische Mängel aufweise. Es bestehe die Gefahr von abreißenden Rotorblättern und elektrischem Schlag durch eine mangelhafte Isolierung.

Bundesverwaltungsgericht kassiert den Bescheid gegen SkyWind

Die Bedenken waren so groß, dass aus Österreich eine Sicherheitswarnung zu dem Anlagentyp „SkyWind NG“ beim EU-weiten Schnellwarnsystem Safety-Gate der Europäischen Kommission gemeldet wurde. Die Warnung ging am 14. Februar 2025 online. Auch das Gewerbeaufsichtsamt in Hannover wurde daraufhin aktiv und schob einen entsprechenden Verwaltungsvorgang an.

Die Mini-Windkraftanlagen auf dem Dach hinter Herbert und Ingrid Oske aus Wiesmoor wurden kurz nach diesem Foto abgebaut. Sie drehten sich nicht. Foto: Archiv/Nicole Böning
Die Mini-Windkraftanlagen auf dem Dach hinter Herbert und Ingrid Oske aus Wiesmoor wurden kurz nach diesem Foto abgebaut. Sie drehten sich nicht. Foto: Archiv/Nicole Böning

Diese Sicherheitsmeldung hat jedoch seit dem 7. April 2025 keinen Bestand mehr. Das Unternehmen SkyWind aus Langenhagen bei Hannover hatte gegen den Bescheid des BEV Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht der Republik Österreich eingelegt – und recht bekommen. „Falsche EU-Sicherheitswarnung vor Produkt von deutschem Start-up!“, titelt das Unternehmen daraufhin in einer Pressemitteilung, die auf dem Portal https://www.windkraft-journal.de veröffentlicht wurde.

Unternehmen SkyWind spricht von Korruption

„Beamter behauptete zu Unrecht Sicherheitsrisiken. Korruptionsbekämpfung nach Millionenschaden eingeschaltet“, so das Unternehmen in eigener Sache. Inzwischen prüfe das österreichische Bundesamt zur Korruptionsprävention den Vorgang. Denn die Warnung aus Österreich habe sich in ganz Europa verbreitet und den Image- und Umsatzschaden Tag für Tag vergrößert. „Presse und Internet nehmen sie auf, verunsicherte Kunden stornieren ihre Aufträge. Ein Millionenschaden“, heißt es dazu aus dem Unternehmen. Zur Pressemitteilung gibt es ein Foto von Firmengründer Fritz Unger vor dem Schild des Bundesverwaltungsgerichts in Wien.

Das Rotorblatt der Mikrowindkraftanlage von Holger Dämmig soll im März in das Dach eingeschlagen und danach neben dem Auto heruntergekommen sein. Foto: Privat
Das Rotorblatt der Mikrowindkraftanlage von Holger Dämmig soll im März in das Dach eingeschlagen und danach neben dem Auto heruntergekommen sein. Foto: Privat

Doch was hat das Gericht entschieden? Ist die Anlage wirklich ungefährlich? Der Meinung sind zumindest die Anwälte des Unternehmens. Doch im Urteil aus Wien liest es sich ein wenig anders. SkyWind war nicht nur gegen den Bescheid des BEV angegangen, sondern hatte in seiner Beschwerde auch beantragt, den Bescheid des BEV abzuändern. Darin sollte stehen, dass die Anlage „Sky Wind NG“ rechtskonform und sicher sei, kein Versagungs- und Rückrufgrund bestehe und die Untersuchungen des BEV einzustellen seien. Mit dieser Forderung hatte das Unternehmen keinen Erfolg. Sie wurde als unzulässig zurückgewiesen.

Warum hat das Gericht den Bescheid des BEV kassiert?

Das Gericht kritisierte sehr deutlich die Vorgehensweise des BEV. Der größte Kritikpunkt war, dass die Rotorblätter separat geprüft wurden. Laut dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht schreibt die Maschinenrichtlinie eine Prüfung der Gesamtanlage in montiertem Zustand vor. Auch eine fehlerhafte Risikoanalyse wurde kritisiert. Darin ging es um die Wahrscheinlichkeit, mit der abreißende Rotorblätter Menschen treffen würden. Das Ergebnis brachte das BEV zu dem Schluss, es sei „Gefahr im Verzug“. Die Beurteilung war aber auf Grundlage der Prüfung nicht montierter Rotorblätter entstanden – und deshalb laut Gericht nicht zulässig.

Das zweite Rotorblatt der SkyWind-Anlage von Frank Arnoldi aus Kirchhundem im Sauerland sitzt noch an der Anlage. Das andere sei mehr als 200 Meter weit geflogen, so Arnoldi. SkyWind moniert die unsachgemäße Montage. Foto: Privat
Das zweite Rotorblatt der SkyWind-Anlage von Frank Arnoldi aus Kirchhundem im Sauerland sitzt noch an der Anlage. Das andere sei mehr als 200 Meter weit geflogen, so Arnoldi. SkyWind moniert die unsachgemäße Montage. Foto: Privat

Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte außerdem, dass SkyWind nicht ausreichend Möglichkeit gegeben wurde, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Auch die durch das BEV aufgelisteten Fälle von abgerissenen Rotorblättern reichten dem Gericht als Nachweis nicht aus. Aus Sicht des Gerichts sei nicht gesichert, dass es sich wirklich um Anlagen des Unternehmens handele. Das alles würde die „außergewöhnliche Härte“ nicht rechtfertigen, mit dem das BEV gegen SkyWind vorgegangen ist.

Gewerbeaufsicht ermittelt weiter

Wie geht es jetzt weiter? Seitens des Bundesverwaltungsgerichts in Österreich heißt es, dass für weitere Anfragen das BEV wieder Ansprechpartner sei. Doch noch ist das Prüfverfahren der Anlage durch das BEV nicht abgeschlossen. Deshalb gibt es von dort keine weiteren Informationen. So bleibt beim Blick in die Zukunft nur die Rechtsprechung aus Österreich.

Für den weiteren Ablauf mahnte das Gericht, „miteinander und nicht gegeneinander (...) Lösungen zu finden, damit auch weiterhin ein mit allen einzuhaltenden Vorschriften konformer SkyWind NG am österreichischen Markt vertrieben werden kann. Der Ausschluss vom österreichischen Markt stellt (...) die letzte Möglichkeit dar.“

Geht von der SkyWind NG ein Risiko aus?

Wie steht es um das Risiko der Anlagen? Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Österreich bedeute nicht, dass bei der Anlage „SkyWind NG“ kein ernstes Risiko vorliege, so das Gericht in seiner Begründung. Um das genaue Risiko aber beurteilen zu können, müsse die gesamte Anlage untersucht werden und nicht nur einzelne Rotorblätter.

Beim Rotorblatt der "SkyWind NG" von Frank Arnoldi aus dem Sauerland sitzt der Riss an der gleichen Stelle, wie bei der Anlage von Holger Dämmig aus Thüringen. Foto: Privat
Beim Rotorblatt der "SkyWind NG" von Frank Arnoldi aus dem Sauerland sitzt der Riss an der gleichen Stelle, wie bei der Anlage von Holger Dämmig aus Thüringen. Foto: Privat

Währenddessen tauchte nach dem letzten gemeldeten Rotorblattabriss einer „SkyWind NG“-Windkraftanlage bei Holger Dämmig aus Brotterode-Trusetal in Thüringen am 15. März 2025 ein weiterer vermeintlicher Abriss in den Google-Bewertungen von SkyWind auf. Der Absender Frank Arnoldi ist nicht schwer zu finden: Der Kfz-Meister aus Kirchhundem im Sauerland bestätigt den Vorfall am Telefon, sendet Fotos und die Originalrechnung von SkyWind.

SkyWind spricht von möglichem Plagiat

Am 2. April habe ein Nachbar ihn darauf hingewiesen, dass bei der Anlage auf seinem Dach ein Rotorblatt fehle. „Das habe ich nach langer Suche mehr als 200 Meter entfernt auf der Wiese meines Nachbarn gefunden“, sagt Arnoldi. Einen Sturm habe es zu der Zeit nicht gegeben. „Aber am Rotorblatt war zu sehen, dass ein Teil des Risses schon älter war“, sagt Arnoldi. Er habe sich wohl nach und nach entwickelt, bis schließlich das ganze Blatt abriss, vermutet er.

In einer Antwort weist SkyWind darauf hin, dass bisher nicht gesichert sei, dass die Anlage auch eine Anlage des Unternehmens sei. Zwar sei Arnoldi ein Kunde, aber es sei in der Vergangenheit vorgekommen, dass absichtlich ein defektes Plagiat als SkyWind-Anlage ausgegeben worden sei. Die Strafanzeige von SkyWind wegen eines untergeschobenen Plagiats, die dieser Aussage zugrunde liegt, liegt der Redaktion vor. Eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht Stadthagen hat ergeben, dass die weibliche Angeklagte freigesprochen wurde und das Verfahren gegen den männlichen Angeklagten gegen eine Zahlung von 2500 Euro innerhalb von fünf Monaten eingestellt wurde. Das Urteil ist seit dem 8. April rechtskräftig. Es ist der einzige der Redaktion bekannte Fall.

SkyWind will expandieren

Auf dem Foto, das SkyWind von der am 2. April von Arnoldi reklamierten Anlage vorliegt, sei zudem erkennbar, dass die Anlage falsch installiert worden sei. Der Flansch dürfe sich laut Bedienungsanleitung nicht im Bereich des Rotors befinden, heißt es. Sonst könne es zu Verwirbelungen kommen, durch die die Anlage zerstört werden kann. Auch ein viereckiger Mast sei nicht zulässig.

Für SkyWind ist der Zeitpunkt der Sicherheitswarnung und die nachfolgende Diskussion über die Sicherheit der Anlagen unglücklich. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben dabei, in neue Märkte zu expandieren. Dafür habe SkyWind erst vor wenigen Monaten aufwendige Zertifizierungsprüfungen abgeschlossen. Mit einer Crowdinvesting-Kampagne seien außerdem Ende 2024 insgesamt zwei Millionen Euro Wachstumskapital generiert worden. Das junge Unternehmen aus Langenhagen steht nach eigenen Worten vor dem Durchbruch.

Herbert Oske aus Wiesmoor hatte seine Anlagen schon im Sommer 2023 wieder abbauen lassen und verschenkt. Eine davon drehte sich schließlich doch fleißig – und zwar bis vor Kurzem auf dem Dach von Peter Peschel in Leer. Doch auch diese Anlage ist im Zuge der Berichterstattung über die Sicherheitswarnung in Österreich vorsorglich abgebaut worden. „Ich wohne ja mitten im Wohngebiet“, sagt Peschel. Die Gefahr sei seiner Frau zu groß gewesen. Einen nennenswerten Ertrag habe auch er mit der Anlage nicht erzielt.

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