Hamburg In wenigen Klicks zum Joint? So einfach ist die Bestellung von Cannabis wirklich
Keine Verkaufsstellen, wenig Cannabisvereine: Legal ans „Gras“ zu kommen, ist auch ein Jahr nach der Teillegalisierung für Kiffer nicht einfach. Digital sieht es anders aus. Ein Selbstversuch, wie einfach es online ist, an medizinisches Cannabis samt Rezept zu bekommen – ganz ohne Dealer.
Im Halbstundentakt trudeln die Nachrichten ins Mail-Postfach. „Ihre Bestellung wartet auf Sie. Jetzt bezahlen.“ Kein wirklich neues Erlebnis beim Online-Einkaufen. Doch es geht nicht um ein neues Buch oder Klamotten. Meine Bestellung nennt sich „Pink Kush“: Fünf Gramm Cannabis-Blüten mit einem THC-Gehalt von 18 Prozent sowie dem passenden Rezept dazu – als Paket für rund 60 Euro.
Ich bin kein Mitglied in einem Cannabis Social Club. Sollte mich die Lust auf einen Joint packen, wäre ich immer noch auf den Schwarzmarkt angewiesen. Der blüht seit der Teillegalisierung von Cannabis vor einem Jahr nochmal auf. Nicht zuletzt, weil das legale Zeug analog so schwer zu bekommen ist.
Für telemedizinische Plattformen gilt das nicht. Mehr noch: Kiffen auf Rezept ist zentraler Bestandteil der Marketingstrategie. Und die teilweise aggressive Werbung „jetzt Cannabis auf Rezept bestellen“ wirkt nicht nur unseriös, sondern verstößt auch gegen das Heilmittelwerbegesetz, das unter anderem Werbung für bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel verbietet. Dazu hatte der Apothekerverband Nordrhein gerade erst erfolgreich einen bekannten Anbieter verklagt.
Die unkomplizierte Bestellung von Cannabis samt Rezept ist möglich, weil die rechtlichen Hürden im Jahr 2024 abgebaut wurden. Cannabis gilt nicht mehr als Betäubungsmittel, eine Verschreibung bedarf keiner Genehmigung durch die Krankenkasse. Doch der telemedizinische Handel treibt solche Blüten, dass sich jüngst auch die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) für ein Verbot der telemedizinischen Verordnung aussprach.
Doch kann es wirklich so einfach sein? Das teste ich bei einer großen Plattform, die besonders viel und aggressiv Werbung für Cannabis samt Rezept macht und bei der nach eigenen Angaben alle Ärzte und Apotheker EU-weit zertifiziert sind. Unter der Rubrik „Medizinisches Cannabis“ wird mir das Sortiment von 450 Cannabisblüten vorgeschlagen. „Einfach. Schnell. Diskret.”, heißt es auf der Seite.
Der darauf folgende Behandlungsfragebogen ist tatsächlich einfach. Aber für alle rechtschaffenen Cannabis-Enthusiasten ist es auch eine erste Hürde. Denn: Sich mit falschen Angaben medizinisches Cannabis zu erschleichen, ist nach wie vor illegal und kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Doch bei genauerem Hinsehen wird klar: Das muss ich gar nicht. Die Antwortmöglichkeiten für meine Symptome sind derart unscharf gehalten, dass ich gar keine falschen Angaben benötige. Ich wähle „Stress“ und „Schlafstörungen“. Stress habe ich als Langschläfer regelmäßig morgens, den Weg zur Bushaltestelle bemesse ich auch häufig zu knapp. Und Schlafstörungen? Oh doch, klar, die habe ich. Gerade nach der Zeitumstellung fällt es mir abends schwerer, sofort einzuschlafen. Wirklich! Ob das gleich ein Grund für eine medizinische Behandlung ist? Ich bin doch kein Arzt!
Ich frage bei Bekannten herum, die längst regelmäßig und medizinisch durchaus begründet auf die Cannabis-Therapie setzen und dafür den gleichen Weg gehen wie ich. Häufigste Antwort: Trotz der Entkriminalisierung bleibt an Cannabis die Stigmatisierung haften. Bei den meisten wollen die eigenen Ärzte Cannabis nicht verschreiben, andere haben wenig Lust, dass Kassen oder die eigenen Ärzte etwas über den eigenen Cannabiskonsum erfahren. Und wieder andere haben einfach gar keinen Arzt. Für sie ist das telemedizinische Angebot durchaus von Vorteil, zumal es durchaus seriöse Anbieter gibt, die sich den Patienten anschauen und beraten.
Nur dort bin ich nicht unterwegs. Als ich versuchsweise die Plattformen wechsele, werde ich teilweise noch direkter an das Cannabis herangeführt, als bei der, wo ich gerade bestelle. Manche wollen zumindest einen Personalausweis von mir sehen, andere geben mir die Antworten im Fragebogen schon vor, damit es mit der Verschreibung auch wirklich klappt. Ein Portal stellt mir auch frei, ob ich meine Medizin als Privatrezept oder als Kassenrezept haben möchte. Zweiteres ist fast dreimal so teuer und bei aller Experimentierfreude möchte ich meine Krankenkasse gerne aus der Sache heraushalten.
Zurück zu meiner Bestellung: ich soll meine Symptome beschreiben. Ich bin mir sicher, in Online-Foren die passenden Antworten finden zu können, aber ich will ja ehrlich bleiben. Also schreibe ich nur: „Manchmal zerstreut“ und „Kann schlecht einschlafen.“
Das Portal verspricht mir ja, dass sich ein Arzt erst den Fragebogen anschaut, bevor mir ein Rezept ausgestellt wird. Der weitere Fragebogen ist schnell gemacht. Medikamente? Vorbefunde? Schwangerschaft? Vorerkrankungen? Wurde mir schon mal ein Rezept verweigert? Nö. Nö. Nö. Spannend ist auch die Frage, was ich mir durch die Behandlung erhoffe. „Verbesserung der Lebensqualität“ erscheint mir da passend. Das klingt generell immer nach einem erstrebenswerten Ziel. Ein weiterer Klick und ich habe auch bestätigt, dass ich über 18 Jahre alt bin, die Packungsbeilage lesen werde und mit meinem Arzt über die Behandlung sprechen. Der wird sich freuen. Nach gerade mal zwei Minuten bin ich dort, wo ich hinwollte. Bei der Medikamentenauswahl.
„Gun Powder Milkshake“, „Pink Panther“ und knapp 10.000 weitere Cannabis-Sorten warten darauf, dass ich eine von ihnen in den Warenkorb lege. Ich kenne mich nicht aus, aber der Produktfilter hilft. Will ich nach der Einnahme hungrig, glücklich, euphorisch, albern, oder gesellig sein? Die Preise: Erschwinglich. Mit dem Schwarzmarkt dürften 6 bis 11 Euro pro Gramm, inklusive des Gemütlichkeitsbonus, nicht mal den Schreibtisch zu verlassen, ganz gut mithalten.
Zwar muss ich mindestens 5 Gramm nehmen, aber 100 Gramm wären auch problemlos möglich. Es werden für mich 5 Gramm von günstigstem Produkt. Vorsichtshalber suche ich online noch nach einem Coupon. Den finde ich umgehend und lasse mir den Preis für meine Behandlung gegen Stress nochmal etwas senken. Online-Shopping kann so schön sein.
Es folgt eine Registrierung, wie sie auf jeder Online-Plattform üblich ist, via Paypal kann ich meinen Einkauf bezahlen. Das entbehrt nicht einer gewissen Komik: Denn der Zahlungsdienstleister sträubt sich eigentlich seit jeher und trotz Teillegalisierung dagegen, seinen Dienst für Cannabisprodukte bereitzustellen. Hier ist es allerdings kein Problem.
Während mir die Plattform noch für meine Bestellung dankt und auf meine Bezahlung wartet, werde ich unsicher. In aller Spießigkeit und Offenheit: Was soll ich mit dem Cannabis eigentlich machen? Freunden eine Freude machen? Ausgeschlossen. So wie beim Konsumcannabis ist die Weitergabe von medizinischem Cannabis weiter illegal.
Aber womöglich sind die Sorgen unberechtigt und ich bekomme weder Cannabis noch Rezept. Welcher Arzt würde mir bei meinen Symptomen überhaupt irgendwas verschreiben, außer „geh mal wieder an die frische Luft.“ Na gut, ich zahle.
75 Minuten später geht die nächste Mail ein. Um 19.45 Uhr an einem Wochentag. Ein Arzt mit offensichtlich sehr flexiblen Arbeitszeiten hat meine Behandlungsanfrage geprüft und ein Rezept ausgestellt. Eine Suche nach dem Arzt gestaltet sich schwierig. Angeblich arbeitet er in der Inneren Medizin eines Klinikums in Sachsen. Oder in einer Privatklinik in Düsseldorf. Ich würde gerne mit ihm sprechen. Als Reporter und als Neupatient, der ich bei ihm ja nun bin.
Ob er überhaupt existiert? Die Geschäftsführerin der Klinik in Sachsen bestätigt, dass ein Mann mit diesem Namen zeitweise als Honorararzt dort gearbeitet hat. Jetzt aber nicht mehr. Bedauerlich. Abgesehen davon, dass er mich nach der Musterberufsordnung der Ärztekammer dringend hätte ansehen müssen, sollte ich ihn doch zumindest kontaktieren können. Und zwar, ohne mich dabei durch seine ehemaligen Arbeitgeber zu klingeln. Kann ich aber nicht.
Und meine Bestellung? Die ist dank E-Rezept längst bei einer Apotheke in Berlin eingetroffen. Dass sie die Drogen dort dennoch nicht losschicken, ist kaum eine Gefahr. Für Apotheken gilt der sogenannte Kontrahierungszwang. Wenn das Rezept formal richtig ist und der Arzt existiert, müssen sie auch liefern. Ob sie in Berlin Zweifel am Arzt haben? Presseanfragen könnten am Freitag leider nicht beantwortet werden, erfährt der Reporter. Der Patient, der eine Minute später mit demselben Namen anruft, hat mehr Glück mit seinem Auskunftsanliegen: Man sei zuversichtlich, dass die Lieferung schon am Folgetag der Rezeptausstellung versandt wird. DHL liefert. Ob der Bote das Paket bei meinen Nachbarn abgeben wird?