Leinenpflicht gilt bald Hunde an die Leine – auch in Parkanlagen?
Hundehalter werden gebeten, bald ihre Vierbeiner anzuleinen. Wann startet die Leinenpflicht und wo gilt sie?
Landkreis Leer - Hunde müssen wieder an die Leine: Der Landkreis Leer bittet Hundehalter, das Anleingebot zu beachten. Hundehalter werden gebeten, in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli ihre Hunde im Wald, in der freien Natur und Landschaft aber auch in innerstädtischen Parks und Grünanlagen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein, schreibt der Kreis in einer Mitteilung.
Denn „Wälder und auch die übrige freie Natur und Landschaft sowie Parks und Grünanlagen werden im Frühjahr zur Kinderstube für viele frei und wild lebende Tierarten“, heißt es weiter. Streunende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde könnten in dieser Zeit zur tödlichen Gefahr insbesondere für Jungtiere werden. „Denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein. Auch schon ein weites Entfernen vom Besitzer auf Wegen kann zu einer Stressreaktion von Wildtieren führen“, mahnt der Kreis.
Was gilt beispielsweise im Evenburg-Park? Das sind die Regeln
Das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung lege die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für den Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli fest, schreibt der Kreis. Personen müssten in dieser Zeit dafür sorgen, dass Hunde unter ihrer Aufsicht nicht streunen oder wildern und nur noch angeleint „in der freien Landschaft“ geführt werden. Diese „freie Landschaft“ meint neben Wäldern auch freie Flächen, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. „In Parks und Grünanlagen gilt darüber hinaus die Anleinpflicht ganzjährig, wenn die jeweils zuständige Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat.“ Ein Beispiel dafür sei der Evenburgpark, in dem Hunde ganzjährig anzuleinen sind.
„Ausnahmen gelten bei der Regelung hinsichtlich der Brut- und Setzzeit zum Beispiel für Hunde, die zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungshunde oder von der Polizei eingesetzt werden“, so der Kreis.
Was gilt in Schutzgebieten?
In vielen Naturschutzgebieten sowie in Landschaftsschutzgebieten. Das etwa 8750 Hektar große Landschaftsschutzgebiet „Rheiderland“ beispielsweise. Dies erstreckt sich über Teile der Gemeinden Bunde und Jemgum sowie der Städte Leer und Weener. Dort gilt laut Landkreis eine ganzjährige Anleinpflicht.
„In einigen Schutzgebieten, beispielsweise im Naturschutzgebiet Fehntjer Tief und Umgebung Süd, ist das Betreten für die Bürger komplett verboten.“ Die jeweiligen Gebietsverordnungen können auf der Internetseite des Landkreises Leer unter „Schutzgebiete“ eingesehen werden. „Ein Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnungen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, teilt der Kreis mit.