„Reichsbürger“-Verfahren  „Vereinter Patriot“ aus Ostfriesland geht in Revision

Claus Hock
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Von Claus Hock
| 23.03.2025 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Nach fast zwei Jahren fiel am 6. März das Urteil gegen fünf Mitglieder der „Vereinten Patrioten“. Die insgesamt fünf Angeklagten, hier am Tag der Urteilsverkündung zusammen mit ihren Verteidigern, sollen laut Generalbundesanwalt einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland, die Entführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) und einen mehrwöchigen Stromausfall geplant haben. Vier der fünf Angeklagten gehen jetzt in Revision. DPA-Foto: Frey
Nach fast zwei Jahren fiel am 6. März das Urteil gegen fünf Mitglieder der „Vereinten Patrioten“. Die insgesamt fünf Angeklagten, hier am Tag der Urteilsverkündung zusammen mit ihren Verteidigern, sollen laut Generalbundesanwalt einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland, die Entführung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) und einen mehrwöchigen Stromausfall geplant haben. Vier der fünf Angeklagten gehen jetzt in Revision. DPA-Foto: Frey
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Im aufsehenerregenden Prozess um die „Vereinten Patrioten“ gehen Michael H. und weitere Angeklagte in Revision. Der in Ostfriesland aufgewachsene Ammerländer erhielt die längste Haftstrafe.

Ostfriesland/Bad Zwischenahn/Karlsruhe - Im Verfahren gegen die Mitglieder der „Vereinten Patrioten“ bekam er die Höchststrafe aller Verurteilten – jetzt geht der in Ostfriesland aufgewachsene Ammerländer Michael H. in Revision. Auch drei weitere der insgesamt fünf Angeklagten wählen diesen Weg. Das berichtet die Nachrichtenagentur DPA.

Die Verurteilten sollen konkrete Umsturzpläne geschmiedet haben. Auch die Entführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll auf ihrer Agenda gestanden haben. Michael H. ist in den Augen des Oberlandesgerichts Karlsruhe einer der Rädelsführer der Gruppe, die sich aus einem Telegram-Kanal heraus zusammenfand. Das Oberlandesgericht verurteilte ihn zu acht Jahren Haft – die längste im Prozess gegen die insgesamt fünf Angeklagten verhängte Haftstrafe.

Revision schon kurz nach Urteil angekündigt

Schon kurz nach der Urteilsverkündung am 6. März 2025 kündigte der Anwalt von H. unter anderem gegenüber dem SWR an, dass man in Revision gehen wolle. Der Verteidiger „hatte für seinen Mandanten auf Freispruch plädiert. Seiner Auffassung nach war die Gruppierung nicht gefährlich, weil sie komplett vom Staat überwacht worden war. Das schließe eine Gefährlichkeit aus“, berichtete der SWR.

Der Generalbundesanwalt hat im Gegensatz zu den Angeklagten keine Revision eingelegt. Dennoch muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

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