SkyWind-Anlagen in Kritik  Gewerbeaufsicht äußert sich zu abgerissenen Rotorblättern

Nicole Böning
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Von Nicole Böning
| 20.03.2025 17:55 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
In einem Sturm riss ein Flügel der Mikrowindkraftanlage von Holger Dämmig und schlug ins Dach ein. Der zweite Flügel weist ebenfalls einen Riss auf. Wie sicher ist diese Mikrowindkraftanlage? Foto: privat
In einem Sturm riss ein Flügel der Mikrowindkraftanlage von Holger Dämmig und schlug ins Dach ein. Der zweite Flügel weist ebenfalls einen Riss auf. Wie sicher ist diese Mikrowindkraftanlage? Foto: privat
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Nach der österreichischen Sicherheitswarnung gegen SkyWind und einem Blattriss in Thüringen wächst die Sorge der Anlagenbesitzer. Wie sicher ist die Mikrowindkraftanlage?

Wiesmoor/Hannover/Brotterode-Trusetal - Flügel von Mikrowindkraftanlagen können einen großen Schaden anrichten, wenn sie abreißen. Das hat Holger Dämmig aus Brotterode-Trusetal festgestellt. Beim Sturm am 15. März 2025 sei ihm genau das passiert, sagt der Thüringer. „Ich hatte extra nachgesehen, als der Sturm losging, und das Gefühl, die Bremse des Windrades funktioniert“, sagt Dämmig. Doch er irrte sich. Den Böen sei der Rotor der Anlage nicht gewachsen gewesen – ein Blatt riss ab. „Der Flügel schlug zunächst in das Dach ein und fiel danach 20 Zentimeter neben meinem Auto auf den Boden“, sagt Dämmig.

Holger Dämmig begegnet den Plagiatsvorwürfen von SkyWind mit Fotos vom Typenschild der Anlage. Foto: privat
Holger Dämmig begegnet den Plagiatsvorwürfen von SkyWind mit Fotos vom Typenschild der Anlage. Foto: privat

Danach sei er so frustriert gewesen, dass er am Sonntag, 16. März 2025, für das Unternehmen SkyWind eine Google-Bewertung verfasste und von seinen Erfahrungen berichtete. Dort wurde die Redaktion auf den Thüringer aufmerksam. Nach den Erfahrungen des Wiesmoorers Herbert Oske mit dem gleichen Anlagentyp „SkyWind NG“ im Jahr 2023 war die Redaktion auf eine Mitte Februar veröffentlichte Sicherheitswarnung aus Österreich zu diesem Produkt aufmerksam geworden. Darin wurde vor der Mikrowindkraftanlage des Unternehmens aus Langenhagen gewarnt. Auch die Gefahr durch abreißende Rotorblätter wurde erwähnt.

Hersteller SkyWind spricht von Plagiaten

Das in Österreich dafür zuständige Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) hatte vom Unternehmen SkyWind eine Rückrufaktion gefordert. Dämmig wundert das nicht. Als er einen Tag nach seiner Rezension die Redaktion am Telefon hat, redet er sich seinen Frust von der Seele. „Erst hat es ein Jahr gedauert, bis die Anlage geliefert wurde. Dann haben wir lange keinen Elektriker gefunden“, sagt Holger Dämmig. Gedreht habe sich die Anlage außerdem nur bei Sturm. Dieselben Probleme hatte Herbert Oske aus Wiesmoor bei seinen Anlagen. Doch das danach folgende Drama der Familie Dämmig blieb ihm erspart.

Peter Peschel aus Leer und sein Sohn Patrik im August 2023 mit einer der Wiesmoorer SkyWind-Anlagen. So sehen die beiden Rotorblätter aus, wenn sie heile sind. Foto: Archiv/Böning
Peter Peschel aus Leer und sein Sohn Patrik im August 2023 mit einer der Wiesmoorer SkyWind-Anlagen. So sehen die beiden Rotorblätter aus, wenn sie heile sind. Foto: Archiv/Böning

„Beim ersten größeren Wind schlug der Blitz ein und der Wechselrichter musste ersetzt werden“, sagt Dämmig. Nach einem halben Jahr sei endlich ein Ersatz geliefert worden und die Anlage konnte wieder in Betrieb genommen werden. Beim nächsten Wind, gerade einmal zwei Wochen später, sei dann der Flügel abgerissen. Er habe dabei sogar ein Loch ins Dach geschossen. Das Unternehmen SkyWind glaubt weiterhin nicht, dass von der „SkyWind NG“ eine Gefahr ausgeht. Die rechtliche Vertretung des Unternehmens, die Media-Kanzlei aus Frankfurt, spricht von einer gezielten Plagiatskampagne. Dämmig könnte die zur Windkraftanlage vorgelegte Rechnung erschlichen haben, hieß es. Dann habe er ein Plagiat bestellt, um dem Unternehmen SkyWind die dadurch entstandenen Probleme unterzuschieben. So sei es dem Unternehmen schon mehrfach gegangen.

Gewerbeaufsicht in Hannover äußert sich zur Sicherheitswarnung

Doch Familie Dämmig steht zu ihren Aussagen. „Wir haben uns nichts vorzuwerfen“, ruft seine Frau im Hintergrund. „Wir ziehen das durch.“ Zum Beweis für die Echtheit seiner Anlage schickt Holger Dämmig nach der Rechnung von SkyWind, dem Montageprotokoll eines Elektroinstallateurs und den Unterlagen zur Nachbestellung des Wechselrichters auch noch ein Foto mit der Seriennummer des Gerätes: SWNG1000 9950. Die braucht das Unternehmen, um die Echtheit der Anlage zu prüfen, hieß es aus der Media-Kanzlei. Für Dämmig ist klar: „Diese Anlage kommt weg.“

Die Bruchkante des Flügels von Holger Dämmig in Thüringen. Foto: privat
Die Bruchkante des Flügels von Holger Dämmig in Thüringen. Foto: privat

Einen Ersatz will der Eigentümer eines Bauernhofes mit Ferienwohnungen und Ferienhäuschen nicht. „Die Leute kommen zu uns, um Urlaub zu machen. Eine so gefährliche Anlage hat hier nichts zu suchen.“ Ob nach der Produktwarnung in Österreich bald auch in Deutschland vor dem Produkt gewarnt wird, entscheidet das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover. Der dortige Amtsleiter Bernd Reese hat jetzt zur Warnung aus Österreich Stellung genommen. Die Behörde prüft aktuell die Vorwürfe gegen die Firma SkyWind Energy GmbH:

Wann hat Sie die Safety-Gate-Meldung zur „SkyWind NG“ Mikrowindkraftanlage erreicht?

Bernd Reese: Diese Safety-Gate-Meldung hat das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover am 18. Februar 2025 erhalten, da die Firma SkyWind Energy GmbH als Hersteller in unserem Zuständigkeitsbereich liegt.

Welche rechtliche Wirkung hat eine solche Warnung der Europäischen Kommission?

Bernd Reese: Zunächst hat diese Mitteilung der EU-Kommission keine rechtliche Wirkung. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde muss erst entsprechende rechtlich wirksame Maßnahmen erlassen. Aktuell liegt kein rechtlich verbindliches Verkaufsverbot vor. Die BEV hat für Österreich ein Verkaufsverbot angeordnet, dagegen hat der Hersteller aber Widerspruch eingelegt. Der Vorgang liegt nun beim österreichischen Gericht.

Gibt es einen Austausch zwischen ihrer und der in Österreich zuständigen Behörde?

Bernd Reese: Die Meldung wurde durch das österreichische Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) erstellt. Das Gewerbeaufsichtsamt Hannover steht im engen Informationsaustausch mit dem BEV.

Kennen Sie das Gutachten aus Österreich?

Bernd Reese: Ja, das Gutachten ist uns bekannt.

Wie bewerten Sie das Gutachten und was haben Sie bereits unternommen?

Bernd Reese: Eine Bewertung hat noch nicht stattgefunden. Wir ermitteln noch den Sachverhalt. Wir haben inzwischen Kontakt zum Hersteller aufgenommen. Am 6. März 2025 wurde dort eine Produktprobe entnommen.

Wie positioniert sich Deutschland zu dieser Problematik? Immerhin wurden die meisten dieser möglicherweise nicht sicheren Anlagen in Deutschland verkauft.

Bernd Reese: Der Hersteller wurde aufgefordert, zum Sachstand bezüglich der Sicherheit der Kleinwindanlage Stellung zu nehmen. Eine Antwort steht noch aus. Jetzt läuft ein entsprechender Verwaltungsvorgang an: Die Anhörung unter anderem bezüglich eines Verbots der Bereitstellung des Produktes auf dem Markt sowie der Rückruf des Produktes wurde bereits versendet.

Ist ein Hersteller dazu verpflichtet, das Produkt zurückzunehmen und das Geld zu erstatten?

Bernd Reese: Sollte nach der Anhörung des Herstellers das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hannover zu gleichem Ergebnis kommen, wie das BEV, wird der Hersteller per Anordnung unter anderem verpflichtet, das Produkt zurückzurufen.

Wer trägt die Verantwortung, wenn es durch ein fehlerhaftes Produkt zu Sach- oder Personenschäden kommt?

Bernd Reese: Der Hersteller ist verantwortlich für Konformität des Produktes. Es dürfen laut Produktsicherheitsgesetz nur Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden, die die Sicherheit und Gesundheit von Personen nach vorhersehbarer Verwendung nicht gefährdet.

Können Sie die Aussage des Unternehmens SkyWind gegenüber unserer Zeitung bestätigen: „Unsere Produkte sind in der Vergangenheit von der zuständigen deutschen Marktüberwachungsbehörde durchweg positiv auf Konformität überwacht worden.“

Bernd Reese: Es hat in der Vergangenheit ausschließlich eine Prüfung durch die Bundesnetzagentur gegeben. Diese Marktüberwachungsbehörde prüft die Produkte jedoch nicht auf materielle Eigenschaften bezüglich der Sicherheit der Rotorblätter.

Das Unternehmen SkyWind behauptet, die Meldung der europäischen Kommission war unzutreffend, fehlerhaft und nicht bestandskräftig. „Da diese Warnmeldung im Wesentlichen auf der fehlerhaften Begründung des Bescheides basiert, gehen wir derzeit in Österreich gegen diese Notifikation juristisch vor“, heißt es aus dem Unternehmen. Wie bewerten Sie diese Aussage?

Bernd Reese: Es gibt keine „unzutreffenden Meldungen“ im Portal „Safety Gate“. Jeder Mitgliedsstaat, der dort eine Meldung abgibt, muss diese unter anderem mit einer Risikobewertung begründen. Außerdem erlässt die Europäische Kommission selbst keine Maßnahmen. Das erfolgt durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.

Was ist das „Safety Gate“?

Was genau ist das „Safety Gate“, wo die Sicherheitswarnung gegen die Mikrowindkraftanlage des Unternehmens SkyWind von Österreich eingestellt wurde?

Von Bernd Reese

Die Sicherheitswarnung zur „SkyWind NG“ ist eine Meldung aus dem „Safety Gate“ der Europäischen Kommission. Dabei handelt es sich um ein Schnellwarnsystem. Es ist eine Datenbank, über die Informationen und Warnungen bezüglich gefährlicher Produkte europaweit zwischen den Marktüberwachungsbehörden ausgetauscht werden können. Was das Safety-Gate-Verfahren bedeutet und welchen Zweck es erfüllt, beschreibt der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 der KOM vom 8. November 2018.

Wofür wurde das „Safety Gate“ entwickelt?

Diese Plattform innerhalb der EU kann von allen Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten genutzt werden, um Informationen über Verbraucherprodukte mit ernstem Risiko für die Sicherheit und Gesundheit weiterzugeben. In diesem Safety-Gate-Verfahren werden unter anderem Produkte geführt, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften unterliegen und ein ernstes Risiko für andere Rechtsgüter als die Sicherheit und Gesundheit von Personen darstellen. Dieses System ist zum Teil für die Öffentlichkeit zugänglich, sodass diese Meldungen auch für Endverbraucher sichtbar sind.

Wie funktioniert das „Safety Gate“?

Hat eine deutsche Marktüberwachungsbehörde ein Produkt gefunden, von dem ein ernstes Risiko ausgeht, erstellt diese eine sogenannte Safety-Gate-Meldung. Diese wird in Deutschland von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Kontaktstelle zur EU-Kommission, an die Kommission weitergeleitet und dann europaweit verteilt. Erhält die BAuA eine Safety-Gate-Meldung, die eine andere europäische Marktüberwachungsbehörde erstellt hat, wird diese an die national zuständige Behörde weitergeleitet. Sie prüft den Sachverhalt und veranlasst gegebenenfalls weitere Maßnahmen. Um eine solche Mitteilung handelt es sich bei der Meldung zur SkyWind Mikrowindkraftanlage.

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