Hype und Ärger Immer mehr E-Scooter in Emden im Verkehr
Gerade viele junge Menschen nutzen auch in Emden E-Scooter für den Weg zur Schule oder in die Stadt. Wie viele gibt es mittlerweile? Und welche Regeln gelten für sie?
Emden - Schon bei einem kleinen Spaziergang durch die Emder Innenstadt sieht man sie überall: E-Scooter. Sie flitzen auf dem Radweg an der Neutorstraße entlang, sausen durch die Fußgängerzonen und reihen sich vor den Schulen auf. Auf einige Rollern stehen zwei Menschen. Einen Helm trägt kaum jemand. Was für einige ein bequemes Verkehrsmittel ist, das auch leicht ins Auto passt, ist für andere ein Ärgernis und eine Gefahr. Zu leise, zu schnell, zu rücksichtslos: Die Kritik ist vielschichtig.
Erst seit dem Sommer 2019 sind die elektrischen Tretroller legal in Deutschland. Seitdem steigt ihre Anzahl stetig – auch in Ostfriesland. Aber wie viele gibt es hier mittlerweile? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Denn: Anders als Autos oder Motorräder müssen E-Scooter nicht zugelassen werden, sind also auch nicht bei einem Amt gemeldet. Gleichzeitig gilt für sie aber: Sie müssen eine Betriebserlaubnis haben und versichert sein. Nur, welche Versicherung die ostfriesischen E-Scooter-Fahrer auswählen, ist natürlich schwer nachzuvollziehen. Wir haben bei der Ostfriesischen Landschaftlichen Brandkasse nachgefragt.
37 Prozent mehr E-Scooter
Sprecherin Signe Foetzki bestätigt: Für Ostfriesland speziell kann sie keine Zahlen nennen, sondern nur für Niedersachsen. Hier zeigt sich ein klarer Anstieg. 2022 waren noch rund 11.000 E-Scooter bei der VGH Landschaftliche Brandkasse Hannover versichert, 2024 waren es schon rund 23.000. „Im ländlichen Bereich ist die Tendenz aber auch so“, schätzt Foetzki. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft waren 2023 rund 990.000 E-Scooter auf Deutschlands Straßen unterwegs, also fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr.
Zugenommen habe vor allem die Anzahl privater Scooter. Während die Anzahl an Leih-Scootern um lediglich neun Prozent (plus 17.000 Stück auf rund 210.000 Stück) gewachsen sei, sei die Anzahl privater Scooter um 37 Prozent (plus rund 200.000 Stück auf 780.000 Stück) gestiegen. Zum Vergleich: Laut dem Statistikportal Statista gab es im Jahr 2024 rund 88,7 Millionen Fahrräder im deutschen Verkehr. Der Bestand an E-Bikes erreichte dabei mit insgesamt rund 15,7 Millionen einen neuen Höchststand. Im Jahr 2023 wurde der Bestand an elektrisch unterstützten Fahrrädern laut Statista noch mit rund 13,7 Millionen beziffert.
61 Prozent mehr Unfälle mit E-Scootern
Je mehr E-Scooter im Verkehr unterwegs sind, desto mehr Unfälle gibt es auch. Im Jahr 2023 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück, zu der auch Ostfriesland gehört, 195 Verkehrsunfälle mit Beteiligung eines E-Scooters, hieß es in der Unfallstatistik 2024. Die für 2024 liegt noch nicht vor. Das bedeutet ein Anstieg von etwa 61 Prozent. Polizeipräsident Michael Maßmann sagte dazu: „Hier erkennen wir, dass der E-Scooter als Fortbewegungsmittel, gerade in der Innenstadt, an Attraktivität gewinnt. Je mehr Menschen einen E-Scooter nutzen, desto mehr Unfälle gibt es. Das ist keine positive, aber eine logische Entwicklung. Auf diese Entwicklung werden wir mit anlassunabhängigen Verkehrskontrollen in unseren Innenstädten reagieren.“
Die häufigsten Verstöße bei den E-Scootern sind das Fahren ohne Versicherungsschutz (90 Prozent). Danach kommt schon das Fahren unter Betäubungsmittel- oder Alkoholeinfluss, hieß es im Jahr 2022 von der Polizeiinspektion Leer/Emden. Was vielen E-Scooter-Fahrern nicht klar ist: Für sie gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer, erklärt der ADAC. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid, also meist 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge der Probezeit gilt sogar 0,0 Promille.
Und: Die E-Scooter-Nutzung ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Klar ist auch: Das Fahrzeug darf nur alleine genutzt werden. E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt, erklärt der ADAC. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung haben E-Scooter nichts zu suchen. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ auch für Elektrokleinstfahrzeuge, so der ADAC.