Hamburg Wie Sie Gartenarbeit von der Steuer absetzen können
Im Garten kann viel Arbeit anfallen – und dabei können hohe Kosten entstehen. Hier erfahren Sie, welche Aufwendungen Sie als Steuerbonus von der Einkommenssteuer absetzen können.
Nicht jeder pflegt und gestaltet seinen Garten komplett alleine. Ausgaben für die Gartenarbeit können Sie teilweise steuerlich geltend machen: zum Beispiel die Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistung und die Gartengestaltung als Handwerksleistung. Hier erfahren Sie, für welche Arbeiten Sie bis zu 5200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen können.
Von der Gartenarbeit lassen sich in der Einkommensteuererklärung die sogenannten „haushaltsnahen Dienstleistungen“ absetzen. Darunter fallen wiederkehrende Aufgaben, die Hausbesitzer in der Regel selbst ausüben, wie Heckenschneiden, Baumfällen, die Beetpflege sowie das Rasenmähen. Erledigen Sie das selbst in Ihrem Garten, ist das steuerlich nicht relevant.
Beauftragen Sie dagegen einen Minijobber, Hausmeister oder Fachleute für bestimmte Dienste und quittieren dies schriftlich, können Sie sich einen Teil der Ausgaben über Ihre Steuererklärung erstatten lassen.
Video: Wie Sie Ihre Gartenarbeit von der Steuer absetzen
Anrechnen lassen sich im Jahr 20 Prozent dieser Kosten, von denen bis zu 4000 Euro von der Steuerlast abgezogen werden. Voraussetzung ist, dass Sie das Grundstück, für das sie Gartenarbeiten anrechnen, selbst bewohnen – egal ob es sich dabei um den Hauptwohnsitz, die Ferienwohnung oder den Schrebergarten handelt. Auch Mieter können in ihrer Nebenkostenabrechnung gelistete Gartenpflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistung selbst steuerlich geltend machen.
Auch mögliche Kosten für die Entsorgung von Schnittgut oder Rasen nach Gartenarbeiten sowie für das Abfahren des Komposts zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. Nicht absetzen können Sie dagegen Materialkosten, wie zum Beispiel den Kauf neuer Pflanzen oder Erde für den Garten, wie das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die Finanzämter festhält.
Für Aufgaben der Gartengestaltung mit höherem Arbeitsaufwand, wie etwa Erd-, Aushub- oder Pflasterarbeiten, gibt es den Steuerbonus für Handwerksleistungen. Das gilt in vielen Fällen für eine Neuanlage als auch für eine Umgestaltung des Gartens.
Anrechenbar sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, sofern ein ordentlich gemeldetes Unternehmen die Arbeiten ausführt. Der Bundesfinanzhof erlaubt das Absetzen von einem Fünftel der Handwerkerkosten von maximal 6000 Euro pro Jahr. Somit können Sie 1200 Euro für beauftragte Gartenarbeit jährlich steuerlich geltend machen. Das gilt allerdings nur, wenn sie vom Dienstleister eine Rechnung erhalten und diese unbar begleichen.
Laut dem Verbraucherportal „Finanztip“ tragen Sie die Rechnungssumme der Handwerkerleistungen sowie den Lohnanteil in Zeile 5 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ihrer Steuererklärung für 2024 ein – und zwar inklusive Mehrwertsteuer.
Belege und Rechnungen müssen nicht beigelegt, sollten aber zwei Jahre lang als Nachweis im Falle von Rückfragen aufbewahrt werden.