Berlin Alter Bundestag soll Milliardenschulden beschließen, obwohl der neue startklar ist: Geht das überhaupt?
Die AfD hält den Plan für undemokratisch und verfassungswidrig und klagt vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht, ebenso die Linke. Die Grünen verweigern sich, die FDP hat eigene Ideen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Der neu gewählte Bundestag konstituiert sich am 25. März – also im letzten möglichen Moment, obwohl er es schon am 14. März tun könnte. Der Grund: Man hat noch etwas mit dem alten vor. Er soll nach dem Willen des noch nicht regierenden möglichen schwarz-roten Bündnisses noch schnell drei Grundgesetzänderungen durchbringen, weil der neue Bundestag womöglich dafür keine Mehrheit mehr zustande bekommt. Gegen dieses Vorhaben formiert sich zurzeit Widerstand; die AfD hat Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die Linkspartei ebenfalls, wie das Gericht bestätigte. Die Grünen wollen ihre Zustimmung verweigern. Ein Überblick.
An diesem Donnerstag soll es im Bundestag die erste Lesung des Gesetzesvorhabens mit einem riesigen Schuldenpaket geben, am darauffolgenden Dienstag dann die zweite und dritte Lesung. Drei Tage später, also am Freitag, dem 21. März, soll der Bundesrat zustimmen. Wenn dies gelingt, dann hat der abgewählte und formal aufgelöste Bundestag ein weitreichendes Gesetzespaket mit Grundgesetzänderungen auf den Weg gebracht und dem neu gewählten, aber noch nicht konstituierten Parlament einen erheblichen Teil seiner politischen Gestaltungsmöglichkeiten genommen. Das löst bei vielen Beobachtern Unwohlsein aus.
Aber heißt das auch, dass der alte Bundestag alles, was er kann, auch darf? Sogar weitreichende Verfassungsänderungen beschließen und damit dem neu gewählten und frisch demokratisch legitimierten Parlament den Spielraum nehmen? Dazu gibt es noch keine höchstrichterliche Entscheidung. Die AfD ist überzeugt: Das kann nicht richtig sein. Zumal sich auch der neue Bundestag ohne Zeitverlust konstituieren könnte.
Und in der Tat: Mag das Vorhaben auch formell legal sein, so widerspricht es doch dem demokratischen Grundgedanken, dass wesentliche politische Entscheidungen von den gegenwärtig gewählten Vertretern des Volkes getroffen werden sollten.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in anderen Zusammenhängen betont, dass auch legal erscheinende Maßnahmen verfassungswidrig sein können, wenn sie den Geist der Verfassung verletzen oder demokratische Grundprinzipien aushöhlen.
Die Schuldenbremse des Grundgesetzes soll für höhere Verteidigungsausgaben unbegrenzt gelockert und zusätzlich ein schuldenfinanziertes „Sondervermögen“ von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur geschaffen werden. Den Ländern sollen ebenfalls höhere Schulden erlaubt werden. Dafür braucht es drei Grundgesetzänderungen. Für diese ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat nötig.
Der alte Bundestag könnte diese noch zustande bringen. Beim neuen Bundestag haben Linke und AfD zusammen mehr als ein Drittel der Stimmen. Um auf Nummer sicher zu gehen, wollen die Koalitionäre der möglichen schwarz-roten Koalition daher den alten Bundestag entscheiden lassen. Wobei „Nummer sicher“ relativ ist – es ist nicht gesagt, dass alle 87 bald ausscheidenden Fraktionsmitglieder der SPD zustimmen. Am Montag teilten die Grünen mit, dass sie dem Paket nicht zustimmen werden.
Als das Heizungsgesetz der „Ampel“ im Juli 2023 im Eilverfahren durch das Parlament geschleust werden sollte, wehrte sich ein einzelner Abgeordneter: Thomas Heilmann, CDU, stellte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht. Er kritisierte das Gesetzgebungsverfahren als zu hastig und bemängelte, dass der einzelne Abgeordnete nicht genug Zeit für eine gründliche Prüfung des Gesetzes habe. Das Bundesverfassungsgericht gab ihm recht und untersagte dem Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzes in der laufenden Sitzungswoche. Das Gesetz wurde dann im September beschlossen und trat mit einigen Änderungen zum Januar 2024 in Kraft.
Die Grundgedanken des damaligen Beschlusses, der die Beteiligungsrechte der Abgeordneten schützt, könnten auch hier gelten. Und mehr noch der Gedanke der Schuldenbremse in seinem Bestreben, nachfolgende Generationen nicht mit den Kosten heutigen Konsums zu belasten. Probleme sollten gelöst und nicht mit neuen Schulden überdeckt werden.
Die AfD hält das geplante Vorgehen für undemokratisch und zieht dagegen vor das Bundesverfassungsgericht. Sie stützt sich auf die Verletzung von Organisations- und Mitwirkungsrechten, da „in fehlerhafter Weise das Alt-Parlament zu einer Sondersitzung einberufen wird, obwohl in vergleichbarer Geschwindigkeit das bereits gewählte, neue Parlament einberufen werden könnte“, wie es in einer Mitteilung heißt. Die AfD-Fraktion ist davon überzeugt, dass die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verpflichtet ist, in der gegenwärtigen Situation den neuen Bundestag einzuberufen, und zwar insbesondere, weil der alte Bundestag vom Bundespräsidenten im Dezember aufgelöst wurde.
Die AfD-Fraktion hatte bereits am vergangenen Freitag per Anwaltsbrief („Konfrontationsschreiben“) die Bundestagspräsidentin aufgefordert, die geplanten Sondersitzungen abzusagen. Die Fraktion setzte ihr dazu eine Frist bis zum Montag und kündigte zugleich an, sonst vor Gericht zu ziehen. Bas lehnte ab, die AfD setzte ihre Anwälte in Gang.
Der Justiziar und Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sagte: „Die Bundestagspräsidentin darf den alten Bundestag allenfalls in besonders eilbedürftigen Notfällen erneut zusammenrufen, nicht aber, um derart weitreichende Entscheidungen wie mehrere hochumstrittene Änderungen des Grundgesetzes zu beschließen und Billionen Euro schwere Neuverschuldung möglich zu machen. Solche Entscheidungen kann und darf nur der neugewählte Bundestag treffen.“
Die Grünen haben das Vorhaben abgelehnt. Parteichefin Franziska Brantner sagte, die Grünen stünden nicht zur Verfügung, um Wahlgeschenke von Christlich- und Sozialdemokraten zu finanzieren. Die Union will weiter sowohl mit den Grünen als auch der FDP reden. Die Grünen hofft man mit Geld für den Klimaschutz umstimmen zu können.
Die FDP ist im neuen Bundestag nicht mehr vertreten, wohl aber im alten. Sie legte einen eigenen Vorschlag vor: die Einrichtung eines mit 300 Milliarden Euro ausgestatteten Verteidigungsfonds. Das Geld solle zusätzlich zu Verteidigungsausgaben im regulären Verteidigungsetat in Höhe des Zwei-Prozent-Ziels der Nato bereitgestellt werden, sagte Fraktionschef Christian Dürr. Die Linke kann sich eine Zustimmung zu mehr Schulden für die Infrastruktur vorstellen, nicht aber für Aufrüstung.
Dieser Artikel erschien zuerst bei der Neuen Zürcher Zeitung.