Hexenwahn in Ostfriesland  Berührung wurde zu Todesurteil für eine Leeranerin

Vera Vogt
|
Von Vera Vogt
| 09.03.2025 17:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 6 Minuten
Diese Figur steht stellvertretend in einer Ausstellung für die Ostfriesinnen und Ostfriesen, die ihr Leben lassen mussten. Foto: Vogt
Diese Figur steht stellvertretend in einer Ausstellung für die Ostfriesinnen und Ostfriesen, die ihr Leben lassen mussten. Foto: Vogt
Artikel teilen:

In Leer wird Enge Retsema beschuldigt, ein Kind „totgezaubert“ zu haben. Ihr Prozess endet tragisch. Ein Einblick in ein dunkles Kapitel der Geschichte.

Leer/Ostfriesland - Eine Leeranerin fasst einem Kind an den Arm. Es klagt irgendwann über Schmerzen, es hustet. Es wird schwer krank und stirbt. Enge Retsema soll mit ihrer Berührung daran die Schuld tragen. Die Mutter des Kindes, Frau des Schweinehirten Kobus Mühsam, will Retsema dabei beobachtet haben, wie sie das Kind berührte und es so „totgezaubert“ habe. Auch andere Frauen beschuldigten Retsema, Zauberei getrieben zu haben und mit dem Teufel im Bunde zu stehen.

Hexen und Hexern wurde vorgeworfen, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Foto: Vogt
Hexen und Hexern wurde vorgeworfen, mit dem Teufel im Bunde zu stehen. Foto: Vogt

In der Zeit vom 17. Oktober 1593 bis zum 24. Mai 1594 läuft ihr Prozess in Leerort. Der Prozess wird nach dem sogenannten „Hexenhammer“ (1487) des deutschen Inquisitors Heinrich Kramer durchgeführt. An Enge Retsema, die ihre Unschuld beteuert, wurde die peinliche Befragung durchgeführt – Folter. In deren Verlauf stirbt die Leeranerin.

Malleus maleficarum, deutsch Hexenhammer, ist ein Werk des deutschen Dominikaners, Theologen und Inquisitors Heinrich Kramer. Foto: Vogt
Malleus maleficarum, deutsch Hexenhammer, ist ein Werk des deutschen Dominikaners, Theologen und Inquisitors Heinrich Kramer. Foto: Vogt

Hexe! Wer wurde verdächtigt?

Retsemas ist eines der Leben, das der Hexenglauben in Ostfriesland gefordert hat. Es ist Teil der Sonderausstellung „Hexenwahn“ im Heimatmuseum Leer. Wir durften sie uns vor der Eröffnung schon ansehen und nehmen Sie mit in die Welt des Hexenglaubens. In den Verdacht der Hexerei konnte fast jede erwachsene Person geraten, in Ausnahmen sogar Kinder. „In der Regel richtete sich das Augenmerk auf Personen, die am Rande der Gesellschaft lebten. Die nicht sonderlich viel Besitz hatten“, erklärt Oliver Freise, Leiter des Heimatmuseums. 40.000 bis 50.000 Menschen seien im Heiligen Römischen Reich bei Hexenprozessen zu Tode gekommen.

Oliver Freise, Oliver Freise, Leiter des Heimatmuseums, zeigt etwas an einem Gemälde. Foto: Vogt
Oliver Freise, Oliver Freise, Leiter des Heimatmuseums, zeigt etwas an einem Gemälde. Foto: Vogt

Fast anderthalb Jahrtausende hatten die Kirchen zuvor den Hexenglauben im Abseits gehalten. Das änderte sich ab 1400 und beschleunigte sich ab 1500. Das Thema wurde populär, weil in vielen Kirchen Teufel, Höllenszenarien, arme Sünder und Hexen gemalt wurden. Mit dem Buchdruck nahm das Ganze noch mehr Fahrt auf. Flugblätter kamen hinzu, berühmte Künstler nahmen das „angesagte“ Thema auf und schmückten es in gefeierten Meisterwerken aus. Etliche Gemälde waren sinnlich, was zeigt, dass die reichen Käufer ihnen noch etwas Unterhaltendes abgewinnen konnten. Das änderte sich im Laufe des 16. Jahrhunderts. Der Hexenglaube wurde in Europa „Mainstream“. Die Obrigkeit sah die Unruhe skeptisch, sah sich aber gezwungen, sich der „Hexenlehre“ zu öffnen.

Hexe! Wieso klagten die Menschen an?

Verdächtigt wurde meist in Krisensituationen. „Überschwemmungen, Missernten, der 30-Jährige Krieg oder Pestwellen.“ Auch die hohe Kindersterblichkeit feuerte immer wieder Verdächtigungen an. „So traf es oft Frauen, die in der Geburtshilfe oder in der Pflege der Wöchnerinnen arbeiteten.“ Männer wurden allerdings auch verdächtigt. „Es waren zu 90 Prozent Frauen, zu zehn Prozent Männer“, so Oliver Freise. Der Hexereiverdacht sei immer lokal gewesen, niemals überregional. „Er richtete sich stets gegen das eigene soziale Umfeld“, das sei anders als bei der Verfolgung ganzer Personengruppen.

In der Kunst wurde das Thema immer wieder aufgegriffen. Wie auf dem Gemälde „Hexenküche“ von Frans Franken d. J. (1625). Foto: Vogt
In der Kunst wurde das Thema immer wieder aufgegriffen. Wie auf dem Gemälde „Hexenküche“ von Frans Franken d. J. (1625). Foto: Vogt

Für einen rechtmäßigen Beginn von Ermittlungen und ein Verhör vor dem Gericht brauchte es zwei Voraussetzungen: Die „Besagung“ durch eine rechtskräftig verurteilte Hexe. Diese musste ausgesagt haben, dass jemand zum Beispiel beim gemeinsamen Hexentanz dabei war. Und ein sogenanntes „böses Gerücht“. Dies konnten Verdächtigungen durch andere Personen sein, die das beeidigen mussten. Beweise brauchte es nicht – logisch.

Der Ziegenbock war bei den Germanen noch positiv mit dem Donnergott Donar verbunden. Im Christentum wurde er zum Inbegriff des Teufels umgedeutet. Foto: Vogt
Der Ziegenbock war bei den Germanen noch positiv mit dem Donnergott Donar verbunden. Im Christentum wurde er zum Inbegriff des Teufels umgedeutet. Foto: Vogt

Hexe! Wer konnte einen Prozess stoppen und die Leben retten?

Gerichte waren nicht gerade abgeneigt, umgekehrt einer Beleidigungsklage stattzugeben, wenn es erkennbar willkürliche Fälle waren. Das konnte dann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Es gab aber auch immer wieder Richter und Gerichte, deren Verfolgungswille stärker war als ihre Rechtstreue. „Die Obrigkeit konnte durchaus einschreiten, wenn es zu bunt wurde mit den Prozessen“, erklärt Museumsleiter Freise. „Sie hatte die Möglichkeit, die Verfolgung abzumildern oder zu beenden. Es waren weltliche, keine kirchlichen Gerichte.“

Ein "Teufelspakt" und die Briefe an den Amtmann zur Schaumburg gibt es im Original zu sehen. Foto: Vogt
Ein "Teufelspakt" und die Briefe an den Amtmann zur Schaumburg gibt es im Original zu sehen. Foto: Vogt

So wurde im Juli 1660 der Amtmann zur Schaumburg angeschrieben. Es ging um zwei Mädchen, die verhaftet worden waren. Die gräflich-schaumburgische Kanzlei schritt ein. Sie empfahl, dass die Mädchen leben sollen. Anneken Römeyer (10) solle vom Scharfrichter und den Eltern mit Ruten „stark gezüchtigt“ und des Landes verwiesen werden. Sie habe nämlich das andere Mädchen „Zauberkunst mit Verhöhnung Gottes“ gelehrt. Lisbeth Bödecker (9) sei „mäßig zu züchtigen“ und bei ihrer Entlassung aus dem Gefängnis bei „ehrlichen Leuten“ unterzubringen – innerhalb oder außerhalb des Landes.

So wurde eine Gerichtsversammlung in der Kunst verarbeitet. Das Gemälde stammt von Diebold Schilling (1513). Foto: Vogt
So wurde eine Gerichtsversammlung in der Kunst verarbeitet. Das Gemälde stammt von Diebold Schilling (1513). Foto: Vogt

Grundsätzlich konnte man sich einen Anwalt holen, um unversehrt herauszukommen. „Aber das konnten nur sehr reiche Personen“, sagt Freise. Die anderen bekamen einen Pflichtverteidiger – „in der Regel stellte der nur am Ende des Prozesses ein Gnadenersuch“, sagt der Museumsleiter. Gnade? „Das bedeutete, dass er sich dafür einsetzt, dass man einen schnellen Tod bekommt, indem der Kopf abgeschlagen wird, ehe der Körper verbrannt wird“, erklärt er. Im Museum ist das Schwert eines Scharfrichters (Hessisch Oldendorf, um 1700) ausgestellt.

Hexe! Wie liefen die Prozesse ab?

Folter gehörte zu den Prozessen gegen Hexen. Das Gemälde stammt aus der Sammlung Wick/Wickiana und heißt "Folter" (1587). Foto: Vogt
Folter gehörte zu den Prozessen gegen Hexen. Das Gemälde stammt aus der Sammlung Wick/Wickiana und heißt "Folter" (1587). Foto: Vogt
Ein Teil war immer die „peinliche Befragung“ (Pein = Schmerz). Ziel der Verhöre war das Geständnis, ohne das eine rechtskräftige Verurteilung nicht möglich war. Die Folter war daher, zumindest in ihrer Androhung, fast immer Bestandteil der Verfahren. War das Geständnis erfolgt, war der Weg frei für den sogenannten „Endlichen Rechtstag“. Dieser fand nach Möglichkeit im Freien auf dem Marktplatz oder unter einer Gerichtslinde im Beisein zahlreicher Zuschauer statt. Die Hinrichtung erfolgte meist unmittelbar im Anschluss. Freisprüche waren zumindest in den großen Massenverfahren die Ausnahme. Im 16. und frühen 17. Jahrhundert bedeutete dies in Hexereiprozessen fast immer die Verbrennung.
Die Methoden der Folter waren vielfältig. Foto: Vogt
Die Methoden der Folter waren vielfältig. Foto: Vogt

„Die Kosten der Verfahren hatten die Familien der Opfer zu tragen“, so Oliver Freise. Von den Haftkosten über die Gerichts- und Gutachtergebühren bis hin zur Bezahlung des Scharfrichters und „des Holzes für den Scheiterhaufen“. Die Vermögen einfacher Leute überstieg das oft. Für den Rest mussten die Stadtkassen aufkommen – hin und wieder bremste das den Verfolgungseifer.

Hexe! Helden kämpften gegen den Wahn

„Jede Epoche hat ihre Helden“, hieß es dazu. Frühe Aufklärer riskierten im wahrsten Sinne des Wortes Kopf und Kragen, wenn sie Verfahren kritisierten oder sogar den Hexenglauben als Ganzes hinterfragten. Und doch gab es sie. Die Gegner von Hexenglaube und Hexenprozessen verstummten auch während der größten Verfolgungswellen des 16. und 17. Jahrhunderts nie völlig. Nach dem Arzt Johann Weyer (1516-1588) erhob 1631 der Jesuitenpater und Poet Friedrich Spee von Langenfeld (1569-1635) seine Stimme. Wichtigster Punkt war für die Kritiker die Folter, die nicht taugte, die Wahrheit zu finden. Und ohne sie waren die Prozesse nicht zu führen.

Friedrich Spee von Langenfeld war ein deutscher Jesuit, Theologe und Dichter. Foto: Vogt
Friedrich Spee von Langenfeld war ein deutscher Jesuit, Theologe und Dichter. Foto: Vogt

Spee veröffentlichte anonym das wichtigste Buch seiner Zeit gegen die Prozesse. Er war überzeugt, dass unter den 100 Frauen, die er seelsorgerisch auf den Scheiterhaufen begleitete, nicht eine einzige Hexe gewesen sei. Sein Buch wurde in Gelehrtenkreisen Europas weit verbreitet.

Mit Christian Thomasius (1655-1728), Rechtsprofessor in Halle, gingen die Gegner der Verfahren in die Offensive, machten den Hexenglauben lächerlich. Mit Erfolg. Es wurden Bücher verbrannt, in denen die Namen angeblicher Hexen und Hexenmeister notiert waren. Man befreite sich aus jahrhundertealter Angst und Irrationalität. Viel zu spät für Menschen wie Enge Retsema aus Leer.

Die Wanderausstellung Die Ausstellung „Hexenwahn - Glaube. Macht. Angst“ vom Eulenburg Universitäts- und Stadtmuseum Rinteln gastiert derzeit im Heimatmuseum Leer und wurde um Daten und Erkenntnisse unter anderem aus dem Niedersächsischen Landesarchiv Abteilung Aurich erweitert.

Eintritt kostet für Erwachsene 6 Euro, ermäßigt 4 Euro, bis 18 Jahre kostet es 3 Euro, bis einschließlich 6 Jahre frei, Familien zahlen 12,50 Euro. Jeden zweiten Sonntag gibt es um 14.30 Uhr eine Führung durch die Sonderausstellung (45 Minuten) für 2,50 Euro pro Person zzgl. Eintritt.

Der Vortrag

Marina Lenz von der Universität Köln hält am Donnerstag, 10. April, einen Vortrag mit dem Titel „Im Spiegel der Quellen: Ostfriesische Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit.“ Los geht es um 19 Uhr im Klottje Huus, Eintritt 5 Euro.

Eine verbindliche Anmeldung wird erbeten per Mail an info@heimatmuseum-leer.de oder unter Tel. 0491/2019.

Ähnliche Artikel