Berlin  Diese sechs wichtigen Änderungen im März 2025 sollten Rentner kennen

Jakob Patzke
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Von Jakob Patzke
| 27.02.2025 17:40 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Viele Rentner fragen sich, was der Politikwechsel für ihre Bezüge bedeutet. Foto: IMAGO/Zoonar
Viele Rentner fragen sich, was der Politikwechsel für ihre Bezüge bedeutet. Foto: IMAGO/Zoonar
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Der kommende Monat bringt für die Rentner in Deutschland einige Änderungen mit sich. Was Empfänger zu möglichen steigenden Beiträgen wissen müssen – und wo gegebenenfalls Abzüge drohen.

Noch ist nicht klar, wen der designierte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Minister für Arbeit und Soziales ernennen wird. Allerdings steht bereits fest: Der Verantwortliche wird sich mit einem kriselnden Rentensystem befassen müssen. Denn während immer mehr Menschen länger im Ruhestand sind, fehlen Fachkräfte, die in die Rentenkasse einzahlen.

Viele Menschen in Deutschland fragen sich daher, welche Änderungen der Politikwechsel für die Rente mit sich bringen wird. Abseits davon sind schon ab März 2025 einige Neuerungen zu erwarten. Wir haben Ihnen die sechs wichtigsten aufgelistet.

Viele Rentner dürften sich den März dick im Kalender angestrichen haben. Denn traditionell veröffentlicht der Bundesarbeitsminister in diesem Monat die Rentenerhöhung. Diese tritt dann ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Über wie viel mehr Geld die Rentner sich freuen dürfen, steht bislang noch nicht fest. Der Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung erwartet jedoch ein Plus von etwa 3,5 Prozent.

Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrages. Laut Experten werden Rentner die Auswirkungen jedoch erst im März zu spüren bekommen. Demnach werden die monatlichen Rentenzahlungen für zahlreiche Empfänger sinken. Das gilt vor allem für Rentner, die ihre Zahlung für März bereits Ende Februar erhalten haben.

Der Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse variieren und wird zur Hälfte von den Rentnern mitgetragen.

Noch bis zum 31. März 2025 haben Menschen, die nicht pflichtversichert sind, die Möglichkeit, freiwillige Beiträge für das Jahr 2024 rückwirkend zu zahlen. Sie können dabei zwischen einem Mindestbeitrag von 103,42 Euro und einem Höchstbeitrag von 1.497,30 Euro wählen.

Mithilfe solche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können die Mindestversicherungszeiten für einen Rentenanspruch erworben werden, so die Deutsche Rentenversicherung. Zudem erhöhen sie die spätere Rente und sind steuerlich absetzbar.

Die meisten Menschen freuen sich vermutlich, wenn sie nach jahrzehntelanger Arbeit in Rente gehen dürfen. Auch im kommenden März gehen wieder viele Arbeitnehmer in den Ruhestand. Das betrifft in erster Linie diejenigen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden und ab dem 1. März 2025 die Regelaltersrente mit 66 Jahren und 2 Monaten in Anspruch nehmen können.

Gleiches gilt für schwerbehinderte Menschen und langjährig Versicherte mit spezifischen Voraussetzungen und möglichen Abschlägen.

Die Rentenzahlungen für den März 2025 entfallen in diesem Jahr auf den 31. März, einem Montag. Dann wird nicht nur die laufende Rente für den März, sondern auch die vorschüssige Rente für den April ausgezahlt. Empfänger sollten daher anhand ihrer Kontoauszüge prüfen, ob die erhöhten Zusatzbeiträge berücksichtigt wurden.

Im Bundestagswahlkampf forderte die Union in ihrem Programm die Einführung einer Aktivrente. CDU und CSU wollen damit erreichen, dass Rentner über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten können und dafür einen doppelten steuerlichen Grundfreibetrag bekommen. Dieser soll bei 24.000 Euro statt der bisherigen 12.084 Euro liegen. Allerdings ist es noch fraglich, wann entsprechende Beratungen zur Aktivrente stattfinden können.

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