Berlin  Ampel vorzeitig abgewählt: Was das für die Pension von Ministern wie Habeck bedeutet

Mark Otten
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Von Mark Otten
| 26.02.2025 10:00 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist nur noch geschäftsführend im Amt, die Ampel-Regierung endete nach rund 3,5 Jahren vorzeitig. Foto: dpa/Sören Stache
Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) ist nur noch geschäftsführend im Amt, die Ampel-Regierung endete nach rund 3,5 Jahren vorzeitig. Foto: dpa/Sören Stache
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Durch die Neuwahlen 2025 ist die Ampel-Regierung früher als vorgesehen abgelöst. Pensionsansprüche erwerben Bundesminister eigentlich erst nach vier Jahren im Amt. Warum für die meisten Ampel-Minister eine Sonderregel greift – und welche Politiker leer ausgehen.

Laut dem Bund der Steuerzahler verdienen Bundesminister ohne Ortszuschlag rund 17.990 Euro brutto pro Monat. Minister, die vier Jahre lang im Amt waren, bekommen ab dem 67. Lebensjahr eine Mindestpension von 4990 Euro brutto monatlich. Mit jedem weiteren Jahr als Regierungsmitglied steigt die Pension um weitere 430 Euro monatlich bis auf maximal 12.908 Euro. Dazu kommen Pensionsansprüche für mögliche Zeiten als Bundestagsabgeordnete oder in Landesregierungen.

Die Ampel-Regierung endete nach rund 3,5 Jahren vorzeitig. Anspruch auf die Pension – auch Ruhegehalt genannt – haben die meisten Bundesminister der Ampel, wie Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) oder Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), trotzdem.

Grund dafür ist eine Sonderregel: Wenn dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen wird – wie im Falle der Ampel-Regierung und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) –, reicht laut Bundesministergesetz „eine ununterbrochene Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren“ für den regulären Pensionsanspruch aus. Knapp war es für Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD): Er wurde erst am 19. Januar 2023 im Bundestag vereidigt, hat die zwei Jahre aber erreicht.

Den Ministern entgeht durch das vorzeitige Ende der Ampel aber das Gehalt für die Zeit bis zur eigentlich geplanten Bundestagswahl Ende September 2025.

Die Ausnahmeregelung gilt allerdings nicht für die drei FDP-Minister, die nach dem Ampel-Aus entlassen wurden oder selbst aus der Regierung ausgestiegen waren. Das betrifft Christian Lindner, Marco Buschmann und Bettina Stark-Watzinger. Buschmann bestätigte dies in der „Welt am Sonntag“: „Die Ausnahme gilt also für meinen Fall nicht. Das heißt: Ich habe keinerlei Ansprüche auf Ruhegehalt.“ Auch die Nachfolger des Trios gehen erst einmal leer aus.

Lediglich Volker Wissing profitiert als einziger der früheren FDP-Riege von der Sonderregelung im Ministergesetz. Er trat aus der Partei aus, blieb aber als Minister in der Regierung – und hat damit volle Pensionsansprüche. Dazu kommen bei ihm Pensionsansprüche als Bundestagsabgeordneter sowie als früherer Minister und Landtagsabgeordneter in Rheinland-Pfalz.

Nach dem Ausscheiden aus der Regierung erhalten alle Minister – auch die drei genannten FDP-Minister – ein sogenanntes Übergangsgeld. Laut Paragraf 14 des Bundesministergesetzes gilt: „Das Übergangsgeld wird für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, für die der Berechtigte ohne Unterbrechung Amtsbezüge als Mitglied der Bundesregierung erhalten hat, jedoch mindestens für sechs Monate und höchstens für zwei Jahre.“

In den ersten drei Monaten gibt es das volle Gehalt von 17.990 Euro brutto. Danach für maximal weitere 21 Monate die Hälfte, also rund 9000 Euro. Das tatsächlich ausgezahlte Übergangsgeld wird jedoch ab dem zweiten Monat mit Einkünften aus privater Berufstätigkeit verrechnet.

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